Grundstücksgrenze, Einsicht im Kataster

Preisentwicklung, rechtl. Voraussetzungen, Kataster, Grundbuch, Genehmigungen etc.
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BiSt
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Grundstücksgrenze, Einsicht im Kataster

Beitrag von BiSt »

Hola zusammen, wieder quält uns ein Problem mit unserem französischen Nachbarn.
Dieses Jahr haben wir nunmehr wegen ihm sehr viel Ärger gehabt. Da wir nunmehr aus sichtechnischen Gründen unsere Grenzmauer erhöhen lassen wollen, haben wir bereits die amtliche Genehmigung eingeholt. Nun behauptet jedoch der Nachbar, dass die zu erhöhende Mauer seine wäre. Laut unseren Hauseigentümer wurde diese jedoch bon ihnen erbaut, was optisch auch nachvollziehbar ist. Trotz alledem möchten wir eine amtliche Belegung der Grundstücksgrenze einsehen, damit unsere Meinung fundiert ist. Wir handeln bzgl. des streitsuchenden Nachbarn nur noch mit 100% Rückendeckung.

Wie komme ich an die alten Vermessungsdaten, (über 30 Jahre) denn Grundsteine gab es früher nicht.
Wer hat eine Idee unsere Mauer als solche zu beweisen?

Wir wären dankbar für jede Hilfe.

Hasta proxima!?
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Solana
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Re: Grundstücksgrenze, Einsicht im Kataster

Beitrag von Solana »

Wir hatten vor ca. 10 Jahren mal das gleiche Problem. Es sollte festgestellt werden, wem die Grundstücksmauer ist. Die Grundstücke wurden beim Bau der Häuser in den 70er Jahren geteilt. Das Katasteramt konnte allerdings auch keine genaue Auskunft geben. Es riet uns, die Grundstücke ausmessen zu lassen oder ansonsten sollten wir davon ausgehen, daß die Mauer genau auf den Grundstücksgrenzen steht, will heißen, uns die Hälfte, die andere dem Nachbarn gehört. Da uns die Kosten für das Ausmessen zu hoch waren, hatten wir die Möglichkeit eine hohe Hecke zu pflanzen. Andere Möglichkeit wäre gewesen Holzpanele an "unserer " Wandseite zu befestigen.
Ich wünsche dir auf jeden Fall, daß das für dich zuständige Katasteramt dir genauere Auskunft geben kann.
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baufred
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Re: Grundstücksgrenze, Einsicht im Kataster

Beitrag von baufred »

Die Frage, wem denn überhaupt eine Grenzmauer (medianería/muro medianero) letztlich allein oder je zur Hälfte gehört, lässt sich pauschal nicht beantworten und ist lokal in den baulichen Gegebenheiten oder in diesen Zeiten (70er/80er Jahre) vielleicht schon in den Archiven der Oficinas urbanísticas/Urbanismo (Ayuntamiento) dokumentiert. Weitere Infos gibt's möglicherweise über Eintragungen beim Registro catastral/~ de propiedad (etwa > Katasteramt/Grundbuchamt)

Erfolgte seinerzeit die Erschließung des Baugeländes mehr oder weniger zeitgleich "flächendeckend" über alle Parzellen durch einen einzigen Bauträger, ist von der 50/50-Regelung auszugehen.
Handelt es sich um im Campo zu verschiedenen Zeiten erschlossene Einzelgrundstücke, geht's in der Regel nach dem Motto > "Wer zu erst kommt, mahlt zu erst" - heisst, anhand amtlicher Dokumente ist der Zeitpunkt der jeweiligen Bebauung festzustellen ... i.d.R. hat dann auch die ältere Bebauung die Grenzmauer auf seinem Grundstück erstellt und gehört ihm. Auskunftstellen > s.o.

In unserem Fall (San Fulgencio-La Marina Urb.> 1. Bauträger) existiert die 50/50-Regelung! Bei baulicher Veränderung der Grenzmauer (kein Gebäude!) vor 10 Jahren habe ich mir im Urbanismo eine Gegenseitigkeitserklärung formulieren lassen, die mein spanischer Nachbar und ich gegenseitig unterschrieben haben und mit Kopien der Personalausweise dem Bauantrag beigefügt und das Ganze wurde problemlos genehmigt.
Dagegen wurde unser Trastero auf der Grenze komplett auf unserer Seite der Grenzmauer errichtet (Aussenkante = Mitte der Grenzmauer!) - Auch hier gab's keinerlei Probleme und wurde in diesem Fall ohne Gegenseitigkeitserklärung genehmigt.
Saludos -- baufred --
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chris
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Re: Grundstücksgrenze, Einsicht im Kataster

Beitrag von chris »

Im Catastro werden Parzellen erst seit etwa zwei Jahren georeferenziert, dazu müssen sie mit GPS-Referenzen eingemessen werden. Und das auch nur, wenn zum Beispiel neu gebaut oder eine Korrektur der Grundstücksgrenzen beantragt wird.

Alle älteren Angaben sind ungenau und völlig ungeeignet, um sicher zu definieren, ob eine Grenze rechts, links oder mittig einer Mauer verläuft. Außerdem würde das ja nur den Standort und nicht das Eigentum klären. Zur Not behauptet der Nachbar, er hätte seine Mauer eben dreißig Zentimeter weiter zu Euch gesetzt, und wenn er richtig dreist ist, verleibt er sich auch noch den entsprechenden Grund und Boden ein, indem er nach dreißig Jahren stillschweigender Duldung Eigentumsansprüche geltend macht.

Es wäre bestenfalls denkbar, anhand der original Bauprojekte nachzuvollziehen, ob die Grenzmauer Teil Eures Bauvorhabens war, oder des Nachbarn. Das bedeutet aber, dass die Mauer auch irgendwo in einem Plan auftauchen muss, was Grenzmauern seinerzeit nicht immer taten. Einsicht in die Projekte kann im Rathaus beantragt werden.
Saludos,
Chris
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