Genehmigungen Renovierung

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baufred
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Re: Genehmigungen Renovierung

Beitrag von baufred »

... geh einfach davon aus, dass im Prinzip alles rund um die "Bauerei" geregelt und mit Vorschriften und den dazugehörigen Anträgen in jedem betroffenen Gemeindegebiet/Zuständigkeitssbereich des Ayuntamientos (mehr oder weniger gut) belegt ist :!: :!:

Was der jeweilige "Bauherr" daraus macht, ist letztlich von seinem Verantwortungsbewusstsein abhängig und so lang keiner aufmerksam wird bzw. geschädigt wird, kann's gut gehen .... muss es aber nicht - dann produziert es Ärger, zusätzl. Kosten bis zur schmerzhaften "Multa" :(( :(( ...

Auf einigen HP's größerer Gemeinden (u.A. Murcia :mrgreen: @ Miesepeter) hab ich mich mal umgesehen und, siehe da, alle erforderlichen Formulare sind als downloadbare PDF-Datei verfügbar - hier auch noch einmal der Hinweis - alles unterliegt der so genannten "Bringepflicht" :idea: - also, Unwissenheit und Ignoranz schützt nicht vor den möglichen rechtlichen Folgen ...
Saludos -- baufred --
Miesepeter
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Re: Genehmigungen Renovierung

Beitrag von Miesepeter »

Zitat balina: "Gehört das Aufstellen eines Bauschuttcontainers zum Baurecht in Spanien?" Antwort: NEIN. Und was sollen diese sinnlosen Vergleiche mit anderen Ländern - das führt doch zu gar nichts. Für das Aufstellen eines Containers oder was auch immer auf öffentlichen Straßen, Plätzen usw. wird eine Genehmigung der zust. Gemeinde benötigt (Ocupación de la vía pública).
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baufred
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Re: Genehmigungen Renovierung

Beitrag von baufred »

Miesepeter hat geschrieben: Mi 5. Jun 2019, 09:39 Zitat balina: "Gehört das Aufstellen eines Bauschuttcontainers zum Baurecht in Spanien?" Antwort: NEIN.
.... das ist sooo nicht ganz richtig, denn zur Dokumentation eines Bauvorhabens (Solicitud Proyecto/Obra mayor/~ menor) ist in Spanien ein Nachweis des Umganges mit dem anfallenden Bauschutt, Lagerung und kontrollierter Entsorgung und ggfs. Nennung der beteiligten Entsorgungsunternehmen erforderlich.

Das schließt natürlich in diesem Procedere ebenso die genannte "Solicitud de Ocupación de la vía pública" mit ein.

... mal als Beispiele:
> Valencia: https://www.recytrans.com/blog/ocupacio ... -escombro/
> Santa Pola: https://www.santapola.es/wp-content/upl ... BLICAS.pdf
> Alicante: https://www.alicante.es/sites/default/f ... /oml_1.pdf
... usw.usf.

... und, wie bereits schon mal erwähnt, in San Fulgencio enthält sogar das Formular "Solicitud de Obra menor" die explizite Frage nach geplanter Containeraufstellung und der vorgesehenen Zeitdauer im "öffent. Strassenraum" > vía pública :idea: - natürlich dann auch mit entsprechender Gebührenberechnung :d ...
Saludos -- baufred --
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Re: Genehmigungen Renovierung

Beitrag von Miesepeter »

Hast ja recht, aber das Aufstellen eines (hier) Containers ist nicht zwingend an ein Bauvorhaben gebunden und hat sein eigenes Verwaltungsverfahren. Und ich gebe noch einen drauf: Wird der Container nur zum sofortigen Beladen (was ntürlich Stunden dauern kann) und nach Beedigung sofortigen Abfahren auf- oder hingestellt, wird das üblicherweise stillschweigend geduldet. Ist ja auch alles Sache des Containereigners, warum sich also darüber überhaupt Gedanken machen?
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Hessebub
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Re: Genehmigungen Renovierung

Beitrag von Hessebub »

Miesepeter hat geschrieben: Mi 5. Jun 2019, 09:39 Zitat balina: "Gehört das Aufstellen eines Bauschuttcontainers zum Baurecht in Spanien?" Antwort: NEIN. Und was sollen diese sinnlosen Vergleiche mit anderen Ländern - das führt doch zu gar nichts. Für das Aufstellen eines Containers oder was auch immer auf öffentlichen Straßen, Plätzen usw. wird eine Genehmigung der zust. Gemeinde benötigt (Ocupación de la vía pública).
Das ist auch hier so! Zudem muss der Container auch noch gesichert werden!
Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben :mrgreen:

LG Wolfgang
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Re: Genehmigungen Renovierung

Beitrag von JanV »

Ich habe diesen älteren Thread wieder ausgegraben und bitte die Experten hier um ein bisschen Unterstützung, tlw. kann man es auch einsilbig erledigen.
Ich möchte mittelfristig den sich immer noch im Rohbau befindlichen Keller teilweise ausbauen.
Im Grunde geht es darum, zwei Räume bewohnbar zu machen, d.h. Wohnschlafzimmer und Badezimmer.
Es müssen sowohl der Fußboden (Fliesen) als auch die Wände (Putz) gemacht werden.
Im angedachten Badezimmer wird die in diesem Raum befindliche Abwasserleitung angezapft, vom benachbarten Heizungsraum die Wasserleitung gelegt.
In beiden Räumen muss Elektrik gemacht werden.
Eine Außentür und ein Fenster sind schon vorhanden, ggf. würde ich noch ein Fenster zusätzlich einbauen.
Die Fassade wird (bis auf das evtl. Fenster) nicht geändert. Einen Container brauche ich nicht.
Es ist mir klar, dass es hier um Erweiterung der Wohnfläche handelt und ich möchte sie auch entsprechend eintragen lassen.
In den restlichen Kellerräumen sollen nur die Wände verputzt werden, ggf. Strom auf Putz gelegt.

Ich gehe davon aus, dass dafür obra mayor notwendig ist. Oder? Oder würde ich doch mit obra menor davon kommen?
Brauche ich dann zwingend einen Architekten mit allem Pipapo?
Müssen die Arbeiten dann von einer Firma erledigt werden?
Da ich mich viele dieser Arbeiten selber zutraue (im Grunde alles außer Wasser und Strom), würde es dann ok gehen, dass ich wirklich nur den Sanitär und Elektriker auf Rechnung (als Nachweis für die korrekte Durchführung) dazu hole und die anderen Arbeiten in eigener Regie mache?
Ist die Baugenehmigung irgendwie zeitlich befristet? Der Umbau eilt nämlich überhaupt nicht und wird sich eher hinziehen, je nach Lust und Laune.

Sicher fallen mir noch weitere Fragen ein....
Jan
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Kipperlenny
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Re: Genehmigungen Renovierung

Beitrag von Kipperlenny »

Hoch genug? Bei uns konnten wir es deswegen nicht als Wohnraum eintragen lassen.
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Re: Genehmigungen Renovierung

Beitrag von JanV »

Kipperlenny hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 23:33 Hoch genug? Bei uns konnten wir es deswegen nicht als Wohnraum eintragen lassen.
Nach Fliesen mind 240. Wieviel will man so haben?
Jan
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Re: Genehmigungen Renovierung

Beitrag von baufred »

... um den Fragesteller nicht mit dem "geballtem" Wissen (> Vorgabe) des CTE > Código Técnico de Edificación zu erschlagen, mal 'ne HP aus Cataluña, wo man sich einige "Eckpunkte" herauspicken kann ... z.B.:

>> lichte Höhe
>> Minimalanforderungen an die Raumgrößen

... und einiges mehr - einiges gilt aber nur für komplette abgeschlossenen Wohnungen ...

>> https://www.api.cat/noticias/requisitos ... tabilidad/

Da es sich um eine Nutzungsänderung handelt, ist generell ein Proyecto erforderlich mit Darstellung der wesentlichen der o.g. Parametern ...

Die Erweiterungen der Installationen Wasser, Elt, Gas sind durch den von den Versorgern zugelassenen Firmen auszuführen mit Vorlage der entsprechenden Doku bzw. Bescheinigungen zur Vorlage im Urbanismo bzw. als Anlage zur "Solicitud de la cédula de habitabilidad" > Bewohnbarkeitsbescheinigung (nach Meldung "Certificado Final de Obra")
> Info: https://elarquitectohamuerto.blogspot.c ... -obra.html

... das sollte erst einmal mal reichen #:-s ....
Saludos -- baufred --
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chris
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Re: Genehmigungen Renovierung

Beitrag von chris »

Hier einmal ein paar Stichpunkte:

1. Ist der Keller als Wohnraum eingetragen oder nicht (Uso residencial)? Wenn ja, sollte eine Obra Menor ausreichen. Wenn nicht, muss eine Nutzungsänderung her (Obra Mayor) oder ggf eine erweiterte Neubauerklärung, falls die Fläche bisher noch gar nicht in den Unterlagen auftaucht.

2. Selber bauen ist prinzipiell nicht möglich. Auch bei einer Obra Menor möchten die Rathäuser in aller Regel wissen, welche Firma die Arbeiten ausführt, plus Nachweis, dass sie korrekt angemeldet ist.

3. Für Dich weniger interessant ist der CTE, sehr wohl aber die DC-09 (Habitabilidad). Da steht zB drin, dass Wohnräume außer Flure, Küchen und Bäder mindestens 2.50m lichte Höhe brauchen, es gibt für alle Räume Mindestflächen und Mindestmaße, es ist ein bestimmter Prozentsatz natürlicher Belichtung erforderlich, und so weiter. Ist recht umfangreich. Auch die Treppe, falls vorhanden, muss natürlich den Vorschriften entsprechen.

4. Die Normas Urbanísticas wären insofern von Bedeutung, dass in aller Regel keine zwei unabhängigen Wohneinheiten geschaffen werden dürfen. Vorsicht also mit zwei Küchen o.ä. bei einer Einliegerwohnung.

5. Wenn neuer Wohnraum geschaffen wird, auch wenn es nur eine Nutzungsänderung von no habitable auf residencial ist, dann denn muss außerdem der CTE von vorne bis hinten nachgewiesen werden. Also Wärmeschutz, Schallschutz, Hygiene, etc. Und das alles nach aktuellem Stand.

6. Für eine Obra Menor reicht manchmal noch eine Skizze eines Bauunternehmens plus deren Kostenvoranschlag, aber spätestens bei einer Obra Mayor benötigt man einen Técnico competente, was in Deinem Fall ein Architekt oder Bauingenieur sein kann.
Saludos,
Chris
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