Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

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nurgis
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Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Beitrag von nurgis »

Miesepeter hat geschrieben: Mo 16. Sep 2019, 22:25 Die jährl. "Angleichungen" des vers. Kapitals und der Prämien sind ein mieser Trick der Versicherungen, und es lässt sich leicht hochrechnen, wann Kapital und Prämien in keinem Verhältnis zum versicherten Objekt(en) mehr stehen - Ich wechsele meine Hausratvetrsicherung jedes Jahr denn der Verkehrswert der versicherten Objekte steigt ja nicht, sondern im Gegenteil wird immer geringer. Wozu also eine Angleichung immer nach oben (an was?) überhaupt?
Aber neue Versicherungsverträge beinhalten oft neue Ausschlüsse, wie z.B. bei Umweltkatastrophen. Diese haben sich gehäuft und die Versicherungen steuern damit dagegen.
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villa
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Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Beitrag von villa »

Ich denke es geht hier doch um die Wiederherstellungskosten. Dürfte wohl mit den Jahren teurer werden das Gebäude wieder so zu bauen wie es vor einem grösseren Schaden war. Kann aber nicht "gleich alt" gemacht werden. Im Gegenzug stellt sich dann aber die Frage was die Versicherung bezahlt. Bezahlt sie nur den Zeitwert dann würde deine Sichtweise stimmen. Zahlt sie aber die Wiederherstellung stimmt eine Anpassung nach oben.
Miesepeter
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Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Beitrag von Miesepeter »

Wenn eine Versicherung überhaupt zahlt (sie lebt nämlich vom Nicht-Zahlen) dann nur die für sie billligste Variante. Ich hatte vor Jahren einen Feuerschaden und meldete Schadenersatzansprüche aufgrund eines beweiskräftiegn Sachverständigen-Gutachtens an. Die Versicherung bot eine umgehende Entschädigung von 50% bei Verzicht auf den Rest an und verwies bei Nicht-Annahme sarkastisch auf den Rechtsweg. Sollte die Wiederherstellung den Zeitwert des Objektes übersteigen, findet sie üblicherweise mit Letzterem ab. Die Ermittlung des Zeitwertes ist dabei eine Sache für sich - wer stellt diesen fest? Eckpunkte sind dabei: Katasterwert, durchschnittlicher Zeit-/Marktwert, und der für den Erwerb gezahlte Betrag. Dabei hat die Versicherung immer den längeren Arm und nutzt das auch auf die schäbigste Art und Weise aus mit dem Hintergedanken, daß dem Versicherten bei Streitereien irgendwann die Puste ausgeht.
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nurgis
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Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Beitrag von nurgis »

Deshalb bieten die Versicherungen den gleitenden Neuwwert an. D.h. jedes Jahr eine Erhöhung.Sonst gibt es nur den ehemaligen Zeitwert. Bin kein V.-Experte, Alfonso erklärt ds bestimmt besser.
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Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Beitrag von Miesepeter »

"Gleitender Neuwert" ist doch unsinnig. Was Versicherungen bieten und versprechen ist eine Seite, was sie aber zahlen eine ganz andere. Laßt Euch doch nicht hinters Licht führen, denkt relaistisch und lest vor allem das Kleingedruckte.
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nurgis
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Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Beitrag von nurgis »

Ich habe hier und in Deutschland festgestellt : hat man einen guten Versicherungsagenten, hat man auch eine gute Chance anständig entschädigt zu werden. Diese Erfahrung machte ich mehrfach.
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Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Beitrag von brigittekoslowski »

Das sehe ich genauso wie Nurgis
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Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Beitrag von Xanaron »

Ich denke, wir haben glücklicherweise hier im Forum eine sehr gute und seriöse Informationsquelle!

Ansonsten: In welcher Liste finde ich "die guten Versicherungsagenten"? Ich meine, diese Liste gibt es nicht. Es wird immer auf die persönliche Menschenkenntnis und den gesunden Menschenverstand ankommen.

Ein Versicherungsverkäufer (= Berater, Agent, Vertreter) ist eben in erster Linie ein Verkäufer. Im besten Fall ist er ein Verkäufer mit Fachkenntnissen. Im schlechtesten Fall ein ehemaliger Gebrauchtwagenhändler ohne jegliche Kenntnisse über die Vehikel, welche er verhökert.

Ob er aber in erster Linie das Interesse hat, das für uns bestmögliche (optimale) Produkt zu finden und dann natürlich auch zu verkaufen, dies werden wir erst nach dem Vertragsabschluss und dann wiederum beim ersten Schadenfall erkennen können.

Bei jedem Vertragsabschluss, egal was für ein Gebiet es betrifft, wird dem Abschliessenden überlassen, vorher die Konsequenz seiner Unterschrift zu überdenken.

Nebenbei:
Versicherungsverträgen werden normalerweise in der Absicht abgeschlossen die Qualität dieses Abschlusses nie testen zu müssen. :mrgreen: Der normale Versicherungsnehmer hofft nämlich darauf, dass der Schadenfall nie eintreten wird.......
Alfonso
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Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Beitrag von Alfonso »

Guten Morgen,

Wir haben in verschiedenen Plattformen mehrere Kommentare von Fällen gesehen, denen es nicht möglich war, das spanische Konsortium aufgrund der Sprache, die Auslastung desser Telefonleitung oder zur Online-Eröffnung nicht über einen 'elektronischen Ausweis' verfügen, zu kontaktieren.

Wir können zumindest dabei helfen, die Akte zu vermitteln damit das Konsortium einen Gutachter zur Bewertung der Schäden beantragt.

Beste Grüße

Gran Alacant Versicherungen



Alfonso hat geschrieben: Mo 16. Sep 2019, 19:12 Guten Abend,

Wir hoffen es geht Ihnen gut. Mit Erlaubnis möchten wir gerne eine Nachricht an alle Kunden unserer Agentur und weiteren Forenmitglieder senden.

Es scheint, dass das Schlimmste vorbei ist und dass der Sturm nach der Verwüstung durch die 'gota fría' nachlässt.

Wenn Sie wegen den Überschwemmungen Schäden an Ihrem Haus, Auto, Geschäft oder Wohngemeinschaft erlitten haben, können Sie sich an unser Büro wenden, speziell jene Fälle die vom spanischem Konsortium, das bei Katastrophenrisiken die zuständige staatliche Stelle ist, bearbeitet werden müssen:

Tel. (+34) 966 390 830 oder (+34) 637 307 930
E-Mail: info@granalacantinsurances.com

Wir möchten unsere Nachricht auch an alle anderen Personen weiterleiten, die aus jeglichem Grund dessen Versicherungsunternehmen, Agentur oder Bank nicht kontaktieren konnten oder angewiesen wurden sich direkt an das Konsortium zu wenden. Sie können sie unter den folgenden Telefonnummern erreichen:

900 222 665 (Freiwahl von einem spanischen Telefon) oder (+34) 952 367 042 (Festnetz). Wenn alle Leitungen besetzt sind, können Sie Ihre Telefonnummer hinterlassen um angerufen zu werden.

Das Konsortium bearbeiter nur in Spanisch. Wenn Sie sich mit der Sprache nicht sicher fühlen oder niemanden haben der Ihnen helfen kann, können Sie das beigefügte Formular ausdrucken, ausfüllen und an die regionale Delegation des Konsortiums senden:

Consorcio de Compensación de Seguros
Plaza de Tetúan, 15.
46003 - VALENCIA

Sie beauftragen einen Sachverständigen, der sich mit Ihnen in Verbindung setzt um die Schäden zu bewerten. Um die Bewertung und Bearbeitung der Akte zu erleichtern, schlägt das Konsortium folgende Hinweise vor:

"- Es ist notwendig, dass Sie die Überreste der beschädigten Ware dem Sachverständigen zur Verfügung stellen und falls dies nicht möglich wäre, die Überreste vor der Entfernung zumindest fotografieren.

- Wenn Sie eine dringende Reparatur vornehmen müssen, bewahren Sie die Rechnungen auf.

- Zum Zeitpunkt des Besuchs des Sachverständigen müssen Sie über die Kostenvoranchläge und gegebenenfalls Rechnungen für die Reparatur der Schäden (falls schon ausgeführt) sowie über zwei Kopien (Original und Kopie) Ihrer Versicherungspolice und aktuelle Rechnung verfügen, um dem Sachverständigen die Kopie beider Dokumente zuzustellen. "

Das Konsortium wird alle Daten anfordern, die sich auf das versicherte Objekt, den Versicherten und die Versicherung beziehen, auch Telefon- Kontaktnummer, E-Mail-Adresse und ein spanisches Konto (komplette IBAN), auf dem die Zahlung für den Schaden erfolgen soll.

Abhängig von den Umständen, identifizieren wir mit wem Sie bearbeiten müssen:

HAUS /GESCHÄFT /WOHNGEMEINSCHAFTEN:

1.- Wenn die Schäden auf Stromschäden, Wind, Hagel oder Regenwasser zurückzuführen sind, das durch Fassaden, Dächer oder Terrassen eindringt
--> wenden Sie sich an Ihr Versicherungsunternehmen/ Makler / Bank (in diesen Fällen ist die Versicherung zuständig und nicht das Konsortium)

2.- Wenn die Schäden auf Überflutung von Häusern oder Garagen zurückzuführen ist und das Regenwasser aufgrund von Flut/Wellen unter Türen etc. eingesickert ist --> wenden Sie sich an das Konsortium

AUTO / FAHRZEUGE

1.- Schäden an Fahrzeugen, die von Überschwemmungen oder Wellen betroffen sind --> wenden Sie sich an das Konsortium

2.- Schäden an Fahrzeugen, die durch Wind oder durch die Einwirkung von durch Wind verschobenen Gegenständen verursacht wurden, sind im Falle einer ‘Vollkaskoversicherung’ (Daños propios) gedeckt, wobei die vertragliche Selbstbeteiligung abgezogen wird. Bei reiner ‘Haftpflichtversicherung’ (Terceros) kann die Versicherung eine Akte eröffnen, das Konsortium muss jedoch veröffentlichen welche Gebiete von Windstärken über 120 km / h betroffen sind.

Beste Grüsse

Alfonso
Gran Alacant Versicherungen

P.D. Wir stellen gerade fest dass wir uns leider nicht sehr sicher sind auf welcher Weise Unterlagen oder Images angehängt werden können. Vielleicht kann @admin helfen, wir können das Konsortium Formular auch per email zustellen falls erwünscht.

GRAN ALACANT Versicherungen
für all Ihre Versicherungsfragen
Lupo
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Registriert: Sa 2. Nov 2019, 12:38

Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Beitrag von Lupo »

[quote=brigittekoslowski post_id=193992 time=1558895899 user_id=4407]
Am einfachsten ist es Alfonso direkt an zu schreiben,gibt auch sofort eine Antwort,hat bei mir gut geklappt
[/quote]

***
Jetzt frage ich mal in die Runde :
Lohnt sich in Spanien eine Zusatz Zahnversicherung im Alter ?
Bin Resident und die BARMER sagte mir, dass die Leistungen mit SIP-Karte in Span. angepasst wird.
Also, Zahnrep. selbstzahlen !
LG, Lupo :-|
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