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Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Verfasst: Do 23. Jul 2020, 18:07
von Miesepeter
Zitat Xanaron: ".Eine Versicherung schliesst man ab in der Hoffnung, dass man sie nie in Anspruch nehmen muss". Anders ausgedrückt: Ein Versicherer kassiert so viel Prämie wie möglich mit der Absicht, so wenig wie nur möglich zu leisten und damit Profit zu erwirtschaften.

Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 14:58
von Xanaron
Miesepeter hat geschrieben: Do 23. Jul 2020, 18:07 Zitat Xanaron: ".Eine Versicherung schliesst man ab in der Hoffnung, dass man sie nie in Anspruch nehmen muss". Anders ausgedrückt: Ein Versicherer kassiert so viel Prämie wie möglich mit der Absicht, so wenig wie nur möglich zu leisten und damit Profit zu erwirtschaften.
Falsch:
Sein Ziel ist, mehr Prämien einzunehmen als er Leistungen erbringen muss

Das Ziel des Verischerungsnehmers ist, im Schadenfall so gut abgesichert zu sein wie möglich. Es geht nicht um eine Gewinnmaximierung, sondern um Schadenminderung im hoffentlich nicht eintretenden Schadenfall !

Nebenbei: Bei der Lotteriegesellschaft hat kein Teilnehmer etwas dagegen...... :!:

Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Verfasst: Di 25. Jan 2022, 14:44
von Solana
Wir haben jetzt bei Alfonso eine Versicherung abgeschlossen und es hat alles prima geklappt. Wir haben bei der Versicherungsgesellschaft selbst auch einen deutschsprechenden Ansprechpartner, was bei unseren früheren Versicherungsgesellschaften nicht der Fall war. Wir mussten auch gar nicht im Büro selbst vorsprechen, sondern konnten alles per Internet abwickeln.

Die ganze Abwicklung ging problemlos, alle Fragen wurden zeitnah beantwortet und die Versicherung beinhaltet alles, was wir wünschen. Der Beitrag ist sogar noch etwas günstiger!

Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Verfasst: Di 25. Jan 2022, 15:31
von vitalista
Ich habe mit Alfonso nur gute Erfahrungen gemacht. Bei meinem Autounfall, den ich letztes Jahr hatte, kümmerte er sich bestens um alles und als Bonbönchen obendrauf benachrichtigte er mich Monate später, als alles abgewickelt war, dass ich nicht die Schuldige war ( was ich anfangs angenommen hatte) und ich meine €400,- Selbstbeteiligung zurückerstattet bekomme.

Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Verfasst: Di 1. Mär 2022, 16:55
von Atze
Hola Alfonso,
jetzt habe ich auch eine Versicherungsfrage an dich:
Atzine hatte von ihrem verstorbenen Bruder hier in Torrevieja einen PKW geerbt, der dann auch auf sie umgeschrieben wurde. Der Wagen wurde vor 9 Monaten verkauft und zwar tätigte dies ein mit einer Vollmacht ausgestatteter Freund, da wir wg. Corona nicht in Spanien waren. Eine Meldung an die Verkehrsbehörde unterblieb, davon wussten wir nichts. Das hatte aber keine Folgen, da der neue Besitzer inzwischen das Auto angemeldet hat, wie wir bei der SUMA erfuhren. Nun wollten wir auch die Versicherung kündigen (Helvetia) wobei Atzines persönliches Erscheinen notwendig wurde.
Jetzt wurde aber von der Versicherung eine Bescheinigung von der Verkehrsbehörde über den neuen Besitzer gefordert, ohne diese könne nicht gekündigt werden (der vorgelegte Kaufvertrag reichte nicht) . Dies finden wir sehr seltsam.
Ist es möglich, die Einziehungsermächtigung der Versicherung bei der Bank zu kündigen?
Oder vielleicht weiß auch ein mitlesender Forist Bescheid?

Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Verfasst: Di 1. Mär 2022, 18:41
von Miesepeter
Schau doch mal in der Versicherungspolice was da unter "desapareción del bien asegurado" und "cobro de la prima no consumida" steht. Statt einer Kündigung teile der Versicherung mit, daß Du keine automatische Verlängerung nach Ablauf des bezahlten Zeitraumes wünschst und beobachte das Bankkonto zwecks Rückbuchung evtl. unberechtigter Prämie.

Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Verfasst: Di 1. Mär 2022, 19:24
von nurgis
Ich habe hier schon 2 meiner Autos verkauft und eins abgemeldet, welches noch hier auf dem Grundstück steht. Ein Abmelden der Versicherung war bei allen Drei kein Problem. Mein Versicherungsagent erledigte das.

Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Verfasst: Di 1. Mär 2022, 19:52
von Alfonso
Buenas tardes Atzine y Atze,

Versicherungsunternehmen in Spanien fordern in der Regel eine Kopie des neuen 'permiso de circulación', die den neuen Eigentümer ausweist und von den Verkehrsbehörden bei Übertragungen ausgestellt wird, oder alternativ den 'justificante profesional' das von jeglicher Gestoria normalerweise vor der Bearbeitung und Übertrang an den neuen Besitzer im Verkehrsamt provisorisch ausgestellt wird, als Voraussetzung oder offizielles Dokument zur Kündigung der Versicherung für die Fälle, in denen das Auto verkauft wird und die Kündigung der Versicherung vor dem Ablaufdatum der Versicherung und der daraus resultierenden Rückerstattung der restlichen Prämie beantragt wird.

Dies scheint nach Ihren Angaben bei Ihnen nicht der Fall zu sein, daher sollte Ihr Unternehmen die Kündigung der Versicherung zum nächsten Ablauf akzeptieren, sofern die Kündigung spätestens EINEN Monat vor Versicherungsablauf erfolgt (andernfalls würde sich die Versicherung automatisch verlängern). Die versicherungsrechtlich anerkannten Kündigungswege sind Einschreiben mit Rückschein (carta certificada con acuse de recibo) oder ein Bürofax (von jedem Postamt). Natürlich auch persönlich in den Büros, einige Unternehmen akzeptieren sogar per E-Mail.

Andernfalls müssten Sie, falls Ihre Versicherung bereits abgelaufen ist und sich daher automatisch verlängert hat, oder die Kündigung außerhalb der gesetzlichen Ein-Monats-Frist beantragt haben, beim neuen Fahrzeughalter nachfragen, Ihnen eine Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung/permiso de circulación zuzusenden.

Wie aber auch nurgis erwänht, ist dies normalerweise kein Problem über die Agenten und Makler.

Ich hoffe, dass alles gut geht und positiv gelöst wird.

Saludos
Alfonso

Atze hat geschrieben: Di 1. Mär 2022, 16:55 Hola Alfonso,
jetzt habe ich auch eine Versicherungsfrage an dich:
Atzine hatte von ihrem verstorbenen Bruder hier in Torrevieja einen PKW geerbt, der dann auch auf sie umgeschrieben wurde. Der Wagen wurde vor 9 Monaten verkauft und zwar tätigte dies ein mit einer Vollmacht ausgestatteter Freund, da wir wg. Corona nicht in Spanien waren. Eine Meldung an die Verkehrsbehörde unterblieb, davon wussten wir nichts. Das hatte aber keine Folgen, da der neue Besitzer inzwischen das Auto angemeldet hat, wie wir bei der SUMA erfuhren. Nun wollten wir auch die Versicherung kündigen (Helvetia) wobei Atzines persönliches Erscheinen notwendig wurde.
Jetzt wurde aber von der Versicherung eine Bescheinigung von der Verkehrsbehörde über den neuen Besitzer gefordert, ohne diese könne nicht gekündigt werden (der vorgelegte Kaufvertrag reichte nicht) . Dies finden wir sehr seltsam.
Ist es möglich, die Einziehungsermächtigung der Versicherung bei der Bank zu kündigen?
Oder vielleicht weiß auch ein mitlesender Forist Bescheid?

Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Verfasst: Di 1. Mär 2022, 20:40
von Atze
Danke für die Antworten, speziell von Alfonso.
Leider hat uns die etwas störrische Dame die Möglichkeit der Kündigung einen Monat vor Ablauf (das wäre Mitte Juni) nicht genannt. Da wir beim Verkauf nicht in Spanien waren, ist sowieso schon ein weiteres Jahr bezahlt worden.
Da der Verkauf an einen Händler in einer anderen Stadt erfolgte, werden wir nicht so einfach an die Adresse des neuen Besitzer kommen können.
Wir werden also morgen noch einmal zur Versicherung gehen, die Kündigung dort hinterlegen und uns das quittieren lassen. Und dann bei der Bank die Einziehungsermächtigung widerrufen.
Was passiert eigentlich, wenn wir nur die Einziehungsermächtigung widerrufen?

Re: Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Verfasst: Di 1. Mär 2022, 21:35
von Miesepeter
Einige Versicherungen verfallen auf einen miesen Trick, das stillschweigende Einverständnis der automatischen Verlängerung (immer mit Prämienerhöhung) zu um- bzw. übergehen und dabei die 1-Monatsfrist zu vertuschen. Der Vers.- Nehmer erhält eine e-mail, die auf den ersten Blick als ganz harmlose Kundeninfo getarnet ist und daher übergangen wird, denn davon wird man von Tod und Teufel tgl. überschüttet und antwortet auch nicht drauf. Das wird als stillschweigendes Einverständnis ausgelegt und man sitzt in der Falle. Nicht ganz, denn der Versicherer muß nachweisen, daß die "Anzeige der neuen Vertragsbedingungen" dem Vers.-Nehmer tatsächlich zur Kenntnis gelangt sind, wobei gesetzliche Vorgaben erfüllt werden müssen, und dies ist meist nicht der Fall. Ich habe das grade mit meiner Hausratversicherung durchgezogen, d.h. Lastschrift zurückbuchen lassen, e-mail an Versicherer, daß ich mit neuen einseitig geänderten Vers.-Bedingungen nicht einverstanden bin, aber gerne eine Lastschrift zu den alten Bedingungen akzeptiere. Das war vos 2 Monaten - nichts weiter von den Typen gehört.