Spanien rollte vor vier Jahren den roten Teppich für Investoren aus - sofern es sich um die richtigen handelte: Wer mindestens 500.000 Euro netto in Spanien investiert, erhält seitdem das Golden Visa (visado de oro), eine Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Investoren, die nicht aus der Europäischen Union kommen (Antragsteller sind z.B. Iraner, Singapurer, Ägypter, Inder, Fernost-Asiaten, Südafrikaner, Chinesen, Russen, US-Amerikaner).
Den "Eintritt durch die Hintertür" ermöglichte das "Ley de Emprendedores" vom 29.09.2013. Durch dieses Gesetz erhoffte sich der Spanischen Staat, ausländisches Kapital zu generieren, Leerstand zu reduzieren und die Privatwirtschaft anzukurbeln.
Besonders wohlhabende Russen und Chinesen wurden angelockt, denen das Goldene Visum auch den Zugang zu europäischen Ausbildungssystemen sichert - aber auch Geldwäschern wurde Tür und Tor geöffnet...
Eine Arbeitserlaubnis ist mit dem Visa nicht verbunden (und wird von den Antragstellern vermutlich nicht angestrebt). Auch wird von den Golden-Visa-Inhabern nicht zwangsweise erwartet, dass sie sich in Spanien aufhalten, es reicht, wenn sie einmal im Jahr "vorbeischauen". Mit dem Visum kann sich der Inhaber bis zu drei Monate pro Halbjahr frei im Schengenraum (27 Länder) bewegen.
Mehr als 80 Auslandsinvestoren haben zwischen September 2013 und Mai 2014 von dem Angebot Gebrauch gemacht.
Doch noch 15 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes hinkte Spanien dem kleineren Nachbarn Portugal hinterher, der mehr als viermal so viel Investoren anlocken konnte als Spanien. Aber die sehr schwerfällige Bürokratie bremste die Nachfrage in Portugal ab, die Investoren orientierten sich Richtung Spanien, das seit April 2017 das am meisten begehrte Land für das "Goldene Visum" ist.
Bis zum Jahr 2016 investierten insgesamt 702 chinesische Käufer 489 Millionen Euro und 640 russische zahlten 501 Mio. Euro für den Kauf von Immobilien. Diese beiden Nationalitäten besetzen die Top-Plätze in der Liste der Weltbürger, die sich erfolgreich um eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien bemühten. Weit abgeschlagen hingegen Ukrainer, Ägypter, Venezolaner, Araber und Amerikaner.
Als neue Interessenten sind nach dem gescheiterten Putschversuch in ihrem Land die Türken hinzugekommen.
In welche Regionen zog es die Investoren?
- 893 Operationen wurden in und um Barcelona registriert,
348 Transaktionen fanden im "Goldenen Dreieck" um Málaga (Marbella, Estepona und Benahavís) statt,
306 entfielen auf Madrid,
151 auf Alicante,
91 auf Girona und
77 auf Valencia.
227 weitere Transaktionen verteilten sich auf das restliche Spanien.
Das "Golden Visum" Das Visum ist ein Jahr gültig. Das Visum und die Aufenthaltsgenehmigung gelten für den Antragstellen Investor, Ehegatten oder Ehegattin, minderjährige Kinder und nachweislich pflegebedürftige Familienangehörige (Eltern).
Nach Erhalt kann eine Aufenthaltsgenehmigung für 2 Jahre beantragt werden, die nach Ablauf um weitere 2 Jahre (bis max. 5 Jahre) verlängert werden kann. Nach fünf Jahren kann der Investor unter bestimmten Auflagen eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung beantragen und nach zehn Jahren hat er ein Anrecht auf die spanische Staatsbürgerschaft.