Bittere Brexit Folgen für die Briten in Spanien

Ereignisse und aktuelle Geschehnisse aus Politik, Wirtschaft und Umwelt (Klima-, Natur- und Tierschutz) werden hier diskutiert.
Antworten
Swiss_Style
simpatizante
simpatizante
Beiträge: 36
Registriert: Mi 27. Mai 2015, 09:09

Bittere Brexit Folgen für die Briten in Spanien

Beitrag von Swiss_Style »

Gerde im Nachrichtenkanal von bluewin.ch folgenden aktuellen Artikel gefunden:

Briten, die in einem EU-Land leben und sich bis zum Stichtag am 31. März nicht registriert haben, droht eine Abschiebung. Ihre Wahlheimat in Spanien oder Frankreich müssen manche Expats nun räumen.

Am 31. März hört der Spass auf. Dann endet eine Frist für Britinnen und Briten, sich im EU-Ausland registrieren zu lassen. Manch einer hat es auch probiert, aber keine Niederlassungsbewilligung bekommen. Kurz vor Ostern droht nun einigen Bürgern des Vereinigten Königreiches die Abschiebung.

Die zweitgrösste Diaspora der Britinnen und Briten findet sich in Frankreich, doch das Gros der Expats lebt in Spanien: 285'000 von ihnen soll es auf der Iberischen Halbinsel geben. Am Ende dieser Woche werden es ein paar weniger sein – so wie Anthony Cook. «Der spanische Traum ist für mich vorbei», sagt der Mann, der sieben Jahre dort gelebt hat, dem Portal «Global247News».

Er erfülle die Anforderungen für eine Aufenthaltsbewilligung nicht. «Vorher war alles so einfach», denkt er vor seiner Rückkehr nach Cardiff. Nicht alle seine Landsleute wollen sich an die Gesetze halten. «Ich weiss von ein paar Typen, die bleiben werden und denken, dass sie nicht erwischt werden.» Doch Cook wolle kein Leben führen, bei dem er immer über die Schulter schauen müsse.

Wer wird hier was bereuen?
Shaun Cromber und seine Frau gehören ebenfalls zu unfreiwilligen Insel-Rückkehrern: «Ja, ich habe für den EU-Austritt gestimmt, aber ich wusste nicht, dass es so weit kommen würde«, erklärt er. «Meine Frau liegt in Tränen.» Fünf Jahre habe das Paar an der Costa del Sol verbracht, doch ihr Antrag auf ein dauerhaftes Bleiberecht sei abgelehnt worden. «Ich glaube, die Spanier werden noch bereuen, uns rausgeworfen zu haben.»

Was hat es mit der Deadline am 31. März auf sich? Grossbritannien und die EU haben sich beim Brexit am 1. Januar auf eine Übergangsperiode von 90 Tagen geeinigt, die nun abläuft. Briten hatten in diesem Zeitraum die Möglichkeit, sich in «ihren» EU-Ländern anzumelden. Wer das unterlassen hat oder nicht akzeptiert worden ist, muss die EU am Stichtag verlassen.

Denn die Regel lautet: Nicht-EU-Bürger dürfen sich von 180 Tagen nur 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten: Für alle, die seit Neujahr da sind, ist es Ende März vorbei mit dem Aufenthaltsrecht.

«Eine grosse Veränderung»
«Das ist eine grosse Veränderung für viele von euch», bekundet Kalba Meadows von der Organisation France Rights gegenüber «The Local», «gerade für jene, die eine Zweitwohnung [in Frankreich] haben und es gewohnt sind, länger als drei Monate am Stück [dort zu leben] – aber dank des Brexits ist das jetzt eine neue Realität für Briten.»

Sue Wilson von der Organisation Bremain in Spain ergänzt: «Die Uhr tickt, und immer noch gibt es Briten, die sich ganz bewusst überlegen, den Bogen zu überspannen. Sie stecken den Kopf in den Sand und nehmen an, wir werden anders als andere Drittstaaten behandelt, einfach nur weil wir britisch sind.»

Allein in Spanien stehen dieser Tage 500 Briten vor der unfreiwilligen Heimkehr in ihr Mutterland, schreibt der «Express». Wer nicht spurt, muss zwar nur in Ausnahmefällen mit einer harten Abschiebung rechnen, doch je nach Aufenthaltsland drohen Bussen – und wer dann wieder in den Schengen-Raum fahren will, könnte Probleme bei der Ausstellung neuer Einreiseformulare bekommen.
Xanaron
especialista
especialista
Beiträge: 1019
Registriert: Mi 7. Dez 2011, 15:54
Wohnort: Rojales / Ciudad Quesada

Re: Bittere Brexit Folgen für die Briten in Spanien

Beitrag von Xanaron »

Und wie sieht es umgekehrt aus? Und für alle Europäer die in GB leben ohne Anmeldung? Alles ein unnötiges Trauerspiel weil vor einigen Jahren ein Premier den Deckel der Pandorra geöffnet hat. Und weil ein Volksentscheid von solcher Tragweite nie von einer "50% Mehrheit" entschieden werden darf.
Scandy
especialista
especialista
Beiträge: 2974
Registriert: Do 27. Dez 2012, 21:53

Re: Bittere Brexit Folgen für die Briten in Spanien

Beitrag von Scandy »

Swiss_Style hat geschrieben: Mo 29. Mär 2021, 14:43 Denn die Regel lautet: Nicht-EU-Bürger dürfen sich von 180 Tagen nur 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten: Für alle, die seit Neujahr da sind, ist es Ende März vorbei mit dem Aufenthaltsrecht.
Dieses Gesetz gilt jedoch auch für EU-Bürger:
Die Einreise nach Spanien für Aufenthalte von bis zu neunzig Tagen innerhalb eines Sechsmonatszeitraums unterliegt den Voraussetzungen des Artikels 6 und des Anhangs VII der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex).

http://www.exteriores.gob.es/Consulados ... ungen.aspx

Die Briten fallen bei Überschreitungen nur nicht mehr so leicht durchs Raster, da sie von aussen in den Schengenraum eintreten, also kontrolliert wird.

Scandy
Swiss_Style
simpatizante
simpatizante
Beiträge: 36
Registriert: Mi 27. Mai 2015, 09:09

Re: Bittere Brexit Folgen für die Briten in Spanien

Beitrag von Swiss_Style »

Bitte nicht 2 verschiedene rechtliche Gegebenheiten miteinander vermischen.

EU-Bürger können sich nach der gültigen EU-Unionsbürger Richtlinie in jedem EU-Land beliebig lange aufhalten und niederlassen. Ab einer bestimmten durchgängigen Aufenthaltsdauer (i.d.R. 90 Tage) besteht aber, je nach Land, eine Meldepflicht bei den lokalen Behörden, da es Auswirkungen auf die Steuerpflicht hat.

Nicht EU-Bürger brauchen aber für den Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der EU eine Aufenthaltsbewilligung, die bei Einreise in die EU erteilt sein muss, sofern dann schon feststeht, das der Aufenthalt 90 Tage überschreiten wird. Liegt die Aufenthaltsbewilligung nicht vor, muss am 90 Tag die Ausreise aus der EU erfolgen und eine erneute Einreise ist erst nach 90 Tagen wieder zu beantragen (180 Tage Regel), sofern nicht vor Ort eine Niederlassungsbewilligung beantragt und erteilt worden ist. Im Gegensatz zu einem EU Bürger hat ein Nicht-EU-Bürger keinen rechtlichen Anspruch auf Aufenthalt. Wer gegen diese Regel verstösst, wird aus der EU ausgewiesen und muss mit einem Einreiseverbot oder zumindest mit Problemen bei der Beantragung einer neuen Aufenthaltsbewilligung rechnen.

Und es kommt gerade noch schlimmer für die Briten in der EU. Seit dem 31.03.2021 sind alle britischen Führerscheine von Briten die in der EU leben ungültig. Einzige Ausnahme ist, die britischen Bürger haben eine Niederlassungsbewilligung oder sind bereits mit Wohnsitz in einem EU-Land gemeldet. Dann hatten diese Bürger bis zum 31.03.2021 Zeit die Umschreibung auf einen lokalen EU-Führerschein zu beantragen.

Wer diese verpasst hat, fährt nun ein Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis. Die Polizei in Frankreich z.B. kontrolliert dies nun sehr strikt und spricht Bussen in Höhe von wenigstens 6´000 Euro aus. Deutschland hat eine Übergangsfrist bis 30.06.2021 eingeführt. Es besteht also z.B. bei einem Unfall mit einem solchen Fahrzeuglenker auch keine Versicherung, also Vorsicht.

Alles gilt natürlich nicht für normale Urlauber, die ihren mehrwöchigen Urlaub in der EU verbringen und nach 90 Tagen wieder ausreisen.
Antworten

Zurück zu „Spanien aktuell“