Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

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Miesepeter
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Re: Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

Beitrag von Miesepeter »

Mir ist keine Wohngemeinschaft bekannt, in der es keine Streitereien (bis hin zu Schlägereien) gibt. Hauptgrund ist m.E. die fehlende Bereitschaft, und sei es nur EINES Mitgliedes, seine eigenen Interessen denen der Gemeinschaft unterzuordnen. Zahlungsverzüge sind dabei noch die unterste Stufe.
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Josefine
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Re: Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

Beitrag von Josefine »

In blauer Schrift meine Antwort hierzu.
Fussel hat geschrieben: Fr 13. Dez 2019, 07:19 Hallo zusammen, :-D
es würde mich wahnsinnig Interessieren,welche Regeln ,, Punkt Urlaubsvermietung & Regelverstöße ,, ihr in eurer Gemeinrecht aufgestellt und beschlossen habt..
Bei Regelverstöße in der Gemeinschaft ,ist der Präsident ,,laut Beschuss ,, beauftragt nach
dreimaliger Verwarnung,vom Hausrecht Gebrauch zu machen und ein Poolverbot, auszusprechen zu dürfrn..
Beispiel: 1
Urlauber eines Mietobjektes,benehmen sich unmöglich im/am Pool und nehmen keine Rücksicht auf andere..

Wir haben es so geregelt, dass im Sommer für ca. 3 Monate ein Security-Dienst von uns Eigentümern bezahlt wird. Er macht Dienst von ca. 22.00 h bis 6.00 h morgens. Insofern gibt es bei uns keine Poolpartys oder nächtliche laute Musik oder sonstige Randale. Das klappt bislang super. So ein Security-Dienst beeindruckt schon. In seltenen Fällen hat der Security-Mann/Frau auch schon mal die Polizei kommen lassen.

1 Verwarnung :der Präsident gibt eine mündliche Verwarnung raus..
2 Verwarnung :der Eigentümer wird schriftlich über das Fehlverhalten seiner Gäste informiert..
3 Verwarnung :der Präsident macht von seinem Hausrecht gebraucht und spricht ein Poolverbot aus..

Nun kommt meine wichtigste Frage und wie geht ihr damit um.. :-?
Beispiel: 2
Schuldner in der Gemeinschaftsanlage, welche aber witzigerweise ihr Eigentum an Touristen vermieten. (Lizenz vorhanden)

Dass die Gemeinschaftsabgaben bezahlt werden, muss gerichtlich durchgesetzt werden und dauert mitunter jahrelang, wenn jemand nicht zahlen will. Wir haben zum Glück nur wenige Eigentümer, die nicht zahlen. Aber bei einigen wenigen sind es schon über 10.000 EUR. Der Zugang zum Pool etc. darf jedoch nicht verweigert werden. Wir haben außer dem Präsidenten und Helfern auch eine professionelle Hausverwaltung. Diese kümmert sich darum und auch um alle sonstigen Dinge, wie Gärtner, Poolpfleger, Reinigungskraft, Handwerker-Leistungen für die Anlage etc. Eine Liste über Schuldner wird auch veröffentlicht. 1x im Jahr ist dann natürlich die jährliche Jahreshauptversammlung, wo über alles abgestimmt wird, was im Vorfeld vorgebracht wurde. Wir sind sehr zufrieden, wie es in unserer Anlage mit vielen Nationalitäten läuft. :-D


Unsere Regeln besagen;
Wenn der Eigentümer das Quartal nicht zum angemessenen Zeitpunkt gezahlt hat ,ist der Präsident im Namen der Gemeinschaft berechtigt und verpflichtet , den Urlaubern schriftlich ein Pool Verbot zu erteilen,bis der offene Betrag auf das Gemeinschaftskonto eingegangen ist.
Ich bin der Meinung ,das die Gemeinschaftsanlage nicht zur privaten Vermietung gehört,aber genutzt werden kann,da ja auch die Gemeinschaftskosten vom Eigentümer mit getragen werden. Aber wenn die Gemeinschaftsbeträge nicht gezahlt werden,sollten die anderen Gemeinschaftseigentümer doch das recht haben,dem Schuldner oder dessen Urlauber bis zur Zahlung oder Eingang des Betragens auf das Gemeinschaftskonto ,die Nutzung und Zugang zum
Gemeinschaftspool verbieten.....
:sad:
PS: ich weiß,die Urlauber können diesbezüglich nichts dafür (tut mir auch leid)und es ist auch ungerecht ihnen gegenüber, aber wie kann man sonst an die Schuldner ran kommen,wenn man keine Forderungen aufstellt..
;;)
Ich möchte hier keine Diskussion anzetteln,sonder nur hören ob ihr (als Präsident/in) auch so handeln würdet und ob eure Gemeinschaftsordnung solche Bestimmungen hergibt.. ;;)

Ganz lieben Dank,und eine frohe besinnliche Weihnachtszeit.. >:d<
Gruß Josefine :)
Miesepeter
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Re: Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

Beitrag von Miesepeter »

Zitat Josefine: "....Dass die Gemeinschaftsabgaben bezahlt werden, muss gerichtlich durchgesetzt werden und dauert mitunter jahrelang". Darüber freuen sich besonders die Anwälte. Oft wird das ganze von den "Präsidenten/Verwaltern" in Unkenntnis der Gesetzgebung (die pingelig genau die Verfahrensweise hierfür vorgibt) falsch und/oder unvollständig angegangen. Allein die Beibringung von verwendungsfähigen Unterlagen kann sich sehr schwierig gestalten und enorm viel Zeit in Anspruch nehmen.
Übrigens beschränkt sich das "Hausrecht" des Präsidenten auf ein Vorgehen gegen Dritte und keinesfalls gegen Mitglieder der Gemeinschaft. Dazu gehört z.B. das Entfernen fremder Fahrzeuge vom Gemeinschaftsparkplatz. Mieter in einer Gemeinschaftsanlage sind gegen Ein- und Ausfälle der Gemeinschaft machtlos und können (und sollten auch) nur beim Vermieter monieren.
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