Wenn das rechtsverbindlich ist, dürften doch ab diesem Termin eigentlich keine höheren Gebühren mehr in Rechnung gestellt werden? O2 berechnet mir aber weiterhin die alten, höheren Sätze; auf meine Reklamation hin bot man mir an, ich könne ja zu einem neuen Tarif zu den günstigeren Sätzen wechseln.Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man das, was rechtsverbindlich ist, ausdrücklich beantragen muss?
Kosten- Obergrenze Roaming
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rainer
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Kosten- Obergrenze Roaming
Seit dem 1. Juli gelten ja neue Obergrenzen für Gebühren für (deutsche) Handy- Anrufe in das und aus dem EU- Ausland.
Wenn das rechtsverbindlich ist, dürften doch ab diesem Termin eigentlich keine höheren Gebühren mehr in Rechnung gestellt werden? O2 berechnet mir aber weiterhin die alten, höheren Sätze; auf meine Reklamation hin bot man mir an, ich könne ja zu einem neuen Tarif zu den günstigeren Sätzen wechseln.Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man das, was rechtsverbindlich ist, ausdrücklich beantragen muss?
Wenn das rechtsverbindlich ist, dürften doch ab diesem Termin eigentlich keine höheren Gebühren mehr in Rechnung gestellt werden? O2 berechnet mir aber weiterhin die alten, höheren Sätze; auf meine Reklamation hin bot man mir an, ich könne ja zu einem neuen Tarif zu den günstigeren Sätzen wechseln.Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man das, was rechtsverbindlich ist, ausdrücklich beantragen muss?
- Florecilla
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Re: Kosten- Obergrenze Roaming
Hallo Reinhard,
ein Tarifwechsel oder gar neuer Vertrag sollte nach meinem Verständnis nicht notwendig sein.
Roaming-Flyer
EU-Verordnung
Die nächste Änderung in Sachen Roaming gibt es zum 01.07.2014:
ein Tarifwechsel oder gar neuer Vertrag sollte nach meinem Verständnis nicht notwendig sein.
Roaming-Flyer
EU-Verordnung
Die nächste Änderung in Sachen Roaming gibt es zum 01.07.2014:
- Roamingaufschläge für auf Reisen innerhalb der EU angenommene Anrufe werden ab dem 1. Juli 2014 verboten. Unternehmen hätten die Wahl, entweder unionsweit geltende Telefontarife anzubieten („Roaming zu Inlandspreisen“), deren Preise durch den inländischen Wettbewerb bestimmt werden, oder ihren Kunden zu erlauben, den Vertrag zu entkoppeln, d.h. sich für einen anderen Roaminganbieter zu entscheiden, der günstigere Tarife anbietet (ohne eine neue SIM-Karte kaufen zu müssen). Dieses Konzept stützt sich auf die Roamingverordnung von 2012, die den Betreibern ab Juli 2014 Kürzungen ihrer Vorleistungspreise für Daten von 67 % auferlegt.
