Ok. Ich habe das gerade mal versucht genauer zu recherchieren und bin dabei auf folgendes gestoßen, was sowohl für mich, wie auch eventuell für Bürkhardt interessant sein könnte:
"Besonderheiten bei der Beförderung von Tieren und Haustieren auf dem Flug
Es gibt einige Besonderheiten, die man beachten sollte, wenn man einen Flug mit Tieren bzw. Haustieren durchführen möchte. Diese Besonderheiten beziehen sich einerseits auf die Größe der Tiere und die Transportbox, in der sie während des Fluges Platz nehmen, und andererseits auf die Dokumente, die als Nachweise für einen ordentlichen Gesundheitszustand dienen. Beim Gewicht ist anzumerken, dass das Haustier maximal acht bis zehn Kilogramm wiegen darf, um nicht nur auf dem Flug dabei sein zu können, sondern auch direkt bei den Besitzern im Passagierraum zu verweilen. Dabei sind die Kennels, die Unterbringungsboxen der Tiere, allerdings bereits inklusive. Diese erhält man häufig kostenfrei beim Check-In, kann sie jedoch auch gegen eine Gebühr dauerhaft erwerben. Meistens muss für das Haustier ein reguläres Ticket bezahlt werden. Dies können Kosten bis zu 300 Euro sein. Bei Blindenhunden wird jedoch in der Regel eine Ausnahme gemacht, da der Passagier, für den diese eine Hilfestellung im Alltag darstellen, an sie gebunden ist. Blindenhunde müssen meist aufgrund ihrer Größe im Gepäckraum Platz nehmen.
EU-Heimtierausweis/ Impfungen
Wer einen Flug mit seinem Haustier antreten möchte, benötigt zudem einige zusätzliche Dokumente. Diese beziehen sich auf den Besitzernachweis und die Garantie, dass das Haustier keine Gefahr für andere darstellt. So muss etwa nachgewiesen werden, dass der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Man kann einen EU-Haustierausweis vor dem Flug erwerben, in dem sämtliche Impfnachweise und die Besitzerbestätigung gelistet sind. Wer mehrere Tiere mit auf den Flug nehmen möchte, profitiert durch den Heimtierausweis von der Möglichkeit, sie alle in einem einzigen Pass dokumentieren zu können und hat zusätzlich den Vorteil eines deutlich geringeren bürokratischen Aufwands. Der EU-Heimtierausweis ist auch im Nicht-EU-Ausland gültig, sodass man durch die Inanspruchnahme dieses Dokumentes in jeglicher Hinsicht abgesichert ist." (
Quelle)
Ich hoffe das hilft weiter
