Unbeschränkte Steuerpflicht in D

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
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Oliva B.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Oliva B. »

Aha, ein sparsamer Schwabe ;-) Aber du hast Recht. All diese Gesetze haben ja einen Sinn...

shirtman hat geschrieben:Man muss dem Amt in D nachweisen dass man in Spanien keine Einkünfte hat-aber wie?
Wenn du in Spanien ein Haus hast, dann besitzt du auch eine N.I.E.-Nummer (número de identificación de extranjeros), also eine Ausländeridentifikationsnummer. Diese persönliche Nummer gibt es nur einmal und anhand der kann das spanische Finanzamt (hacienda) feststellen, ob du Einkünfte gemeldet hast. Die agencia tributaria (Steuerbehörde) bietet auch online ihre Dienste (Spanisch/Englisch) an.

Wie du wissen wirst, gehört die Eigennutzung einer Immobilie ebenfalls zu den Einkünften, wenn auch nur zu den fiktiven, wird aber wie Einkommen versteuert. Das geschieht bei Nichtresidenten mit dem Modelo 210, das ist quasi eine Einkommensteuererklärung. Diese jährliche Erklärung, zusammen mit der Abbuchung von deinem Konto, müsste meines Erachtens dem deutschen Finanzamt als Nachweis über dein in Spanien versteuertes Einkommen genügen.

Um noch einmal auf Rentenzahlungen aus Deutschland zurückzukommen:
Deutsche Auslandsrentner in der Steuerfalle
Hunderttausende Senioren, die nicht mehr in Deutschland leben, sollen trotz winziger Renten Tausende Euro nachzahlen. Weiterlesen
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Josefine
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Josefine »

Der Artikel in Welt.de ist allgemein gehalten. Es betrifft alle Auslandsdeutsche, als Beispiel wird u.a. eine Person angeführt, die in Kanada lebt. Zu beachten ist halt, mit Deutschland und Spanien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Mit vielen Ländern, wo auch Deutsche wohnen, besteht so ein Abkommen nicht.

Ich habe hier einen Link, der sich mit den deutschen Rentnern in Spanien befaßt.
http://www.steuernsparen.de/tipps-zur-s ... in-spanien

U.a. ist dort auch unter "wichtig" vermerkt:
Für Menschen, die vor 2015 in Rente gehen, ändert sich nichts. Sie brauchen ihre Rente auch künftig nur in Spanien zu versteuern und deswegen in Deutschland keine Steuererklärung abzugeben. Dies sollten Sie wissen, wenn Sie eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten.


Wenn man über 183 Tage in Spanien lebt, muß man hier in Spanien seine Einkommenssteuer an das spanische Finanzamt zahlen. Man hat da kein Wahlrecht. Zinsen bei deutschen Banken werden in so einem Fall in Deutschland nicht besteuert, man hat auch keine Möglichkeit einen Freistellungsauftrag von 801 EUR pro Person zu erteilen, sondern muss die Zinsen, die man ggf. in Deutschland erzielt hat, hier in Spanien versteuern.

Wie es sich mit Mieteinnahmen in Deutschland oder Spanien verhält, dazu kann ich nix sagen. Ich meine aber gelesen zu haben, wenn man hier in Spanien Mieteinnahmen erzielt, müssen die in Spanien versteuert werden. Das gilt auch für Nicht-Residenten.

Gruß :)
Josefine
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Montemar
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Montemar »

Das Thema „Rentenversteuerung von Residenten“ hatten wir hier schon einmal:

http://www.costa-blanca-forum.de/viewto ... rt#p105098

Und Steuern für Immobilienbesitz werden in dem Land erhoben, in dem die Immobilie liegt; so regelt es das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen.

Hier ist alles nachzulesen, was das Doppelbesteuerungsabkommen - DBA - sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen betrifft.
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
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Oliva B.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Oliva B. »

Josefine hat geschrieben:Der Artikel in Welt.de ist allgemein gehalten. Es betrifft alle Auslandsdeutsche, als Beispiel wird u.a. eine Person angeführt, die in Kanada lebt. Zu beachten ist halt, mit Deutschland und Spanien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Mit vielen Ländern, wo auch Deutsche wohnen, besteht so ein Abkommen nicht.

Ich habe hier einen Link, der sich mit den deutschen Rentnern in Spanien befaßt.
http://www.steuernsparen.de/tipps-zur-s ... in-spanien

U.a. ist dort auch unter "wichtig" vermerkt:
Für Menschen, die vor 2015 in Rente gehen, ändert sich nichts. Sie brauchen ihre Rente auch künftig nur in Spanien zu versteuern und deswegen in Deutschland keine Steuererklärung abzugeben. Dies sollten Sie wissen, wenn Sie eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten.
Nein, Josefine, denn so wie ich es verstanden habe, gibt es durchaus Ausnahmen.
Auch DAUERHAFT in Spanien lebende Rentner brauchen in Spanien keine Steuern zahlen, wenn sie in Deutschland einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt haben. Die wird ihnen gewährt, wenn sie mit ihrem gesamtes Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Das trifft beispielsweise für zusammen veranlagte Eheleute zu, die mit ihrer Rente unter dem Freibetrag von 16.708 Euro liegen (= 1.392,33 mtl.).
Vorteil: In Deutschland sind sie dann steuerfrei, während sie in Spanien Steuern zahlen müssten.
Josefine hat geschrieben:Wenn man über 183 Tage in Spanien lebt, muß man hier in Spanien seine Einkommenssteuer an das spanische Finanzamt zahlen. Man hat da kein Wahlrecht. Zinsen bei deutschen Banken werden in so einem Fall in Deutschland nicht besteuert, man hat auch keine Möglichkeit einen Freistellungsauftrag von 801 EUR pro Person zu erteilen, sondern muss die Zinsen, die man ggf. in Deutschland erzielt hat, hier in Spanien versteuern.

Wie es sich mit Mieteinnahmen in Deutschland oder Spanien verhält, dazu kann ich nix sagen. Ich meine aber gelesen zu haben, wenn man hier in Spanien Mieteinnahmen erzielt, müssen die in Spanien versteuert werden. Das gilt auch für Nicht-Residenten.

Gruß :)
Josefine
Doch, auch hier gibt es Ausnahmen, wie bereits zuvor geschrieben wurde:
Wenn jemand Immobilien in Deutschland besitzt, müssen die Mieteinnahmen in Deutschland versteuert werden, genauso wie der Eigennutz oder die Mieteinnahmen spanischer Immobilien in Spanien versteuert werden müssen.
Betragen diese Miteinnahmen 90 Prozent seines Welteinkommens, so kann man auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, selbst wenn man länger als 183 Tage im Jahr in Spanien weilt. Voraussetzung ist der "angemessene Wohnsitz" in Deutschland (siehe vorhergehende Seite). Wenn die spanische Finanzverwaltung den deutschen Steuerpflichtigen "vereinnahmen" will, reicht eine Bescheinigung seines deutschen Wohnsitzfinanzamtes, in der steht, dass er in Deutschland steuerlich veranlagt wird.
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Josefine
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Josefine »

Hallo Oliva,

ist ja Thema, welches sicherlich viele interessiert. :)

Hat sich denn durch das Inkrafttreten des neuen DBA ESP etwas geändert?

Diese nachfolgende Mitteilung hatte MIR (auf meine Anfrage hin) das Finanzamt von Neubrandenburg im Juni 2012 mitgeteilt:

Nach Art. 21 des bisherigen deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA ESP) vom 05.12.1966 hatte Deutschland für Sozialversicherungsrenten bis dato kein Besteuerungsrecht. Auch nach dem neuen DBA ESP vom 03.12.2011, welches sich seit dem 17.10.2011 im Gesetzgebungsverfahren befindet, somit noch nicht ratifiziert und deshalb auch noch nicht rechtswirksam ist, obliegt Spanien gemäß Art. 17 Abs. 2 hinsichtlich Sozialversicherungsrenten mit einem Rentenbeginn vor dem 01.01.2015 weiterhin das ausschließliche Besteuerungsrecht.


Aber nun zu Deinem Posting:
… Das trifft beispielsweise für zusammen veranlagte Eheleute zu, die mit ihrer Rente unter dem Freibetrag von 16.708 Euro liegen (= 1.392,33 mtl.).
Vorteil: In Deutschland sind sie dann steuerfrei, während sie in Spanien Steuern zahlen müssten.


Von dieser Ausnahme mit den 90 %, wenn man nur eine geringe Rente aus D bezieht, da hatten die mir nix geschrieben.

Aber abgesehen davon, gibt es in Spanien sicherlich auch Freibeträge. Es muss sich halt jeder durchrechnen, wie viel der Steuerunterschied bei geringem Einkommen/Rente überhaupt beträgt. Wie hoch die sind und ab welchem Verdienst/Rentenhöhe überhaupt Steuern gezahlt werden müssen, da bin ich allerdings überfragt. Keine Ahnung. ;)

Gruß :)
Josefine
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Oliva B. »

Josefine hat geschrieben:Aber abgesehen davon, gibt es in Spanien sicherlich auch Freibeträge. Es muss sich halt jeder durchrechnen, wie viel der Steuerunterschied bei geringem Einkommen/Rente überhaupt beträgt. Wie hoch die sind und ab welchem Verdienst/Rentenhöhe überhaupt Steuern gezahlt werden müssen, da bin ich allerdings überfragt. Keine Ahnung. ;)

Gruß :)
Josefine
Hallo Josefine,

natürlich ist das Thema schon sehr speziell.
Ich selbst muss mich auch noch nicht damit befassen, dazu fehlen mir noch ein paar Jährchen. ;)

Aber für alle, für die es jetzt schon aktuell ist: HIER findet man Steuerstufen und -sätze sowie Freibeträge. Da kann sich jeder, sofern er die Wahl hat, selbst ausrechnen, wo es für ihn steuermäßig am günstigsten ist.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Shirtman55 »

Hallo,

Man sieht dass da erhebliche Unklarheit besteht,nicht nur bei mir.

also ich habe gerade beim FiA Mecklenburg-Vorpommern,was für Auslandsbesteuerung zuständig ist angerufen.
Eine sehr freundliche Mitarbeiterin gab mir Auskunft und zwar umfänglich.

Man sagte mir,dass ab 2015 das Besteuerungsrecht für Neurentner, die ab diesem Zeitpunkt in Rente gehen, an D zurückfällt.
Bisher mussten diese Renten in Spanien versteuert werden,aber das Doppelbesteuerungsabkommen wurde geändert.

Damit wäre das Welteinkommen,wenn ein Rentner wie ich- ab 2015 dann nur Rente,Miete und Zinsen bezieht in D und somit die
unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag möglich-mit den entsprechenden Freibeträgen.



Viele Grüße
Shirtman55
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Oliva B.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Oliva B. »

Hallo Shirtman,

Glückwunsch, da hast du ja endlich eine verbindliche Auskunft bekommen. :)

Ich nehme an, wenn ihr dann endgültig nach Spanien umzieht, werdet ihr das „empadronamiento“ (Eingemeindung) beim ayuntamiento und das "Certificado de Ciudadano de la Unión“ beantragen. *)
Dann wirst du auch nachweisen müssen, dass du weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bist.

Es wäre schön, wenn du uns weiterhin mit dem ganzen Prozedere auf dem Laufenden halten würdest.
>:d<


*) Alle, die mehr erfahren möchten, erhalten hier einen umfassenden Überblick.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Josefine »

Shirtman55 hat geschrieben:
Man sagte mir,dass ab 2015 das Besteuerungsrecht für Neurentner, die ab diesem Zeitpunkt in Rente gehen, an D zurückfällt.
Bisher mussten diese Renten in Spanien versteuert werden,aber das Doppelbesteuerungsabkommen wurde geändert.

Damit wäre das Welteinkommen,wenn ein Rentner wie ich- ab 2015 dann nur Rente,Miete und Zinsen bezieht in D und somit die
unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag möglich-mit den entsprechenden Freibeträgen.
Danke Shirtman, dass Du uns auf dem Laufenden hälst bei Deinen Nachforschungen. :)

Ich hätte noch eine Frage.

Haben dann alle Neurentner (ab 2015), die die unbeschränkte Steuerpflicht für Deutschland beantragen wollen, diese Möglichkeit? Oder ist es abhängig von der Höhe des deutschen Welteinkommens?

Gruß :)
Josefine
Gruß Josefine :)
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Shirtman55 »

Hallo,

wg.der Höhe werde ich nochmal nachfragen aber die wird kaum ausschlaggebend sein denn bei ca 16 TE sind die Freibeträge erschöpft und dann gelten die normalen deutschen Einkommenssteuersätze.

Das Welteinkommen muss halt zu mindestens 90 % in D erwirtschaftet werden.

Eigentlich ist das Ganze nur für Wenigverdiener wichtig denn der Freibetrag in ES liegt ab 65 bei ca 10 TE und in D bei 16 TE,
es geht also nur um ca 6000 E die man in ES versteuern müsste wogegen sie in D noch steuerfrei wären.Das zum Eingangsteuersatz von 24% sind also ungefähr 1500 E--für die Einen Peanuts für die Anderen ein schönes Taschengeld.

Ich gehöre zu den Anderen und bleib da mal dran.

Viele Grüße
Antworten

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