Ist das wahr?

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rainer
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Re: Ist das wahr?

Beitrag von rainer »

Nun komme ich aber doch ins Grübeln, wenn ich die Beiräge hier lese: Mein Wohnsitz ist in Deutschland. Unser Auto in Spanien ist mit spanischem Kennzeichen zugelassen. Was wäre nun, wenn ich mal auf den Gedanken käme, das mit nach Deutschland zu nehmen? :-?
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vitalista
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Re: Ist das wahr?

Beitrag von vitalista »

Wenn es dauerhaft wäre, müsstest du es auch in D umschreiben, bei weniger als 3 Monaten Autoaufenthalt dürfte es keine Probleme geben. Eine Freundin, die mit französischem Kennzeichen herumfuhr, wurde von der Polizei kontrolliert aber als sie nachweisen konnte, erst seit zwei Monaten in D zu sein, durfte sie weiterfahren.
Wer morgens zerknittert aufsteht, hat tagsüber noch Entfaltungsmöglichkeiten!
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Atze
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Re: Ist das wahr?

Beitrag von Atze »

rainer hat geschrieben:Nun komme ich aber doch ins Grübeln, wenn ich die Beiräge hier lese: Mein Wohnsitz ist in Deutschland. Unser Auto in Spanien ist mit spanischem Kennzeichen zugelassen. Was wäre nun, wenn ich mal auf den Gedanken käme, das mit nach Deutschland zu nehmen? :-?
Das ist ganz einfach: Du rufst nach Ankunft aber in Bälde die KFZ-Steuer-Stelle deines Wohnsitzes an, sagst, dass du am 1. Juni über die Grenze bist und den Juni über bleibst. Dann sagen sie, wohin du deinen span. KFZ-Schein faxen sollst (es gibt (selten) mal auch Unterschiede in den Klassen) und wohin du die 30 x 0,51 € = 15,30 € überweisen sollst.
Das darfst du natürlich auch für längere (max. 1 Jahr, dann Ummeldung) und kürzere Zeiträume (z.B. 10 Tage) machen.
Wichtig: Wenn du früher zurückfährst, gibt es kein Geld zurück. Falls du zwischen Grenze und Wohnort mal angehalten wirst (Polizei = Hilfsbeamte des Zolls), zeigst du deine letzte ausländische Tankquittung vor und sagst, was du vor hast.

§ 1 Steuergegenstand
(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt

1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;
2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden.

§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
haben;


§ 9 Steuersatz
(3) Für ausländische Fahrzeuge beträgt die Steuer, wenn sie tageweise entrichtet wird, für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag

1. bei Zwei- und Dreiradkraftfahrzeugen (ausgenommen Zugmaschinen) sowie bei Personenkraftwagen 0,51 EUR.


Es gibt (oder gab) eine folkloristische Besonderheit aus Bayern: In einem Merkblatt (das natürlich das Bundesgesetz nicht aushebelt) erklärte der bayerische Finanzminister, dass solche Fälle bei EU-Bürgern nicht zu verfolgen sind.
Die Bayern mal wieder....
LG Atze
rainer
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Re: Ist das wahr?

Beitrag von rainer »

Tja, dann ists mit der europäischen Freizügigkeit denn doch nicht so weit her wie ich bisher dachte. Wieder was dazugelernt.
Aber wer hätte gedacht, dass gerade die Bayern solche Bilderbuch- Europäer sind:
Atze hat geschrieben:...Es gibt (oder gab) eine folkloristische Besonderheit aus Bayern: In einem Merkblatt (das natürlich das Bundesgesetz nicht aushebelt) erklärte der bayerische Finanzminister, dass solche Fälle bei EU-Bürgern nicht zu verfolgen sind.....
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Atze
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Re: Ist das wahr?

Beitrag von Atze »

rainer hat geschrieben:Tja, dann ists mit der europäischen Freizügigkeit denn doch nicht so weit her wie ich bisher dachte. Wieder was dazugelernt.
Aber wer hätte gedacht, dass gerade die Bayern solche Bilderbuch- Europäer sind:
Atze hat geschrieben:...Es gibt (oder gab) eine folkloristische Besonderheit aus Bayern: In einem Merkblatt (das natürlich das Bundesgesetz nicht aushebelt) erklärte der bayerische Finanzminister, dass solche Fälle bei EU-Bürgern nicht zu verfolgen sind.....
Na ja machen sie das nur, weil nicht viel bei diesen Steuern rum kommt. Warum sie das dürfen - keine Ahnung.
Andererseits sollte nach §15,7 nur darauf verzichtet werden, wenn der Partnerstaat auch darauf verzichtet.
Das ist mit Frankreich auf Gegenseitigkeit der Fall.
Dass Spanien zu solchen einfachen Lösungen bereit ist, kann ich mir nicht vorstellen (Schließlich leben wohl mehr Deutsche in Spanien als umgekehrt.)


§ 15 Ermächtigungen

(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen über

7.
die völlige oder teilweise Befreiung von der Steuer für das Halten von ausländischen Fahrzeugen, die vorübergehend im Inland benutzt werden. Voraussetzung ist, dass Gegenseitigkeit gewahrt ist und die Befreiung dazu dient, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, den grenzüberschreitenden Verkehr zu erleichtern oder die Wettbewerbsbedingungen für inländische Fahrzeuge zu verbessern,

LG Atze
Cozumel
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Re: Ist das wahr?

Beitrag von Cozumel »

Ich habe mir jetzt einen Kostenvoranschlag für die Ummeldung des Jaguar geben lassen.

Das kostet immernoch 1500 Euros. Das Fahrzeug ist 14 Jahre alt!

Es ist gerade die Hälfte des Zeitwertes.

Das finde echt total besch..... :(( :(( :(( :(( :(( :(( :(( :((
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hundetraudl
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Re: Ist das wahr?

Beitrag von hundetraudl »

@Cozumel
als wir unseren alten Golf(14 Jahre alt) umgemeldet haben auf Spanien (Einfuhrsteuer war bereits abgeschafft) hat uns dies trotzdem 1000 € gekostet. :(( :(( :-o :-o
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
Cozumel
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Re: Ist das wahr?

Beitrag von Cozumel »

Na ich sag doch, total besch..... :d :d :d
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