Küstenschutzgesetz

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Brujadepaco
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Re: Küstenschutzgesetz

Beitrag von Brujadepaco »

Ich glaube das nicht. Und...........soweit mir bekannt ist und ich es hier in Guardamar im Rathaus mitbekomme, liegt es auch immer an den jeweiligen Bürgermeistern wie sie sich da reinhängen und mit der zuständigen Obrigkeit in Valencia verhandeln. Unsere Bürgermeisterin hier hatte schon zahlreiche Sitzungen mit denen und hat viele Anträge gestellt, was sich dann von

anfangs: ABREISSEN der Häuser............auf unverändert lassen bis auf die Gesetzgebung, dass dann der Eigentümer nichts mehr verändern darf ohne Genehmigung des Rathauses bzw. der Comunidad Valencia.

Wenn die Enteignen wollten, was sollte das denn kosten, denn hier in Guardamar z.B. das gibt es eine Menge Häuser, die auf dieser Linie stehen und es muss ja dann dem Eigentümer, der ja damals nicht ohne Genehmigung baute, etwas neues und gleichwertiges angeboten werden.
Liebe Grüsse Anna
Cozumel
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Re: Küstenschutzgesetz

Beitrag von Cozumel »

Bruja, wie es tatsächlich in 5 Jahren kommen wird, weiss ich auch nicht.
Aber im Gesetz steht, dass die betroffenen Grundstücke 2018 an den Staat fallen.

Natürlich glaube ich auch nicht, dass sie abgerissen werden, wo soll das Geld dafür herkommen.
Entschädigen muss der Staat die Eigentümer nicht, denn die Jahre seit 1988 in denen die Leute weiter drin wohnen durften, war die Entschädigung.

Wie gesagt, die die Einspruch erhoben haben, konnten einen weiten Aufschub um 30 Jahre erwirken.

Die Gemeinden haben keinen Einfluss auf das Geschehen, es ist ein Bundesgesetz (es fällt mir gerade nicht ein, wie das in spanisch heisst). Die Grünen hatten es wohl wieder ausgegraben, weil es nie angewandt wurde.
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Brujadepaco
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Re: Küstenschutzgesetz

Beitrag von Brujadepaco »

Cozumel hat geschrieben: Die Gemeinden haben keinen Einfluss auf das Geschehen, es ist ein Bundesgesetz (es fällt mir gerade nicht ein, wie das in spanisch heisst). Die Grünen hatten es wohl wieder ausgegraben, weil es nie angewandt wurde.
Dem kann ich nicht zustimmen, denn ich war selber bei einigen Sitzungen anwesend. Sicher gibt es dieses Gesetz, keine Frage, aber trotzdem gibt es einen Verhandlungsspielraum des Umweltministeriums bezogen auf jeden eigenen Fall.
Liebe Grüsse Anna
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Montemar
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Re: Küstenschutzgesetz

Beitrag von Montemar »

Spanisches Parlament beschließt umstrittenes Küstenschutzgesetz

Das spanische Parlament hat ein umstrittenes Küstenschutzgesetz verabschiedet. Die Reform bewahrt Zehntausende Wohnhäuser und andere Gebäude in unmittelbarer Küstennähe vor dem drohenden Abriss. Das Vorhaben wurde am Donnerstag mit den Stimmen der konservativen Volkspartei (PP) in zweiter Lesung verabschiedet. Umweltminister Miguel Arias Cañete betonte, die Neuregelung verbessere die Rechtssicherheit von Immobilien in Küstennähe.

Davon dürften auch zahlreiche Deutsche, Briten und andere Ausländer profitieren, die in Spanien Ferienwohnungen in geschützten Küstengebieten besitzen. Die Opposition und Umweltschützer betonten demgegenüber, das neue Gesetz bedeute eine Verschlechterung des Küstenschutzes und leite eine Privatisierung von Badestränden ein.

Das vorige Gesetz von 1988 hatte privaten Immobilienbesitz auf einem 100 Meter breiten Schutzstreifen entlang der Küste untersagt. Auch Gebäuden, die vor 1988 in diesen Küstengebieten errichtet worden waren, drohte der Abriss. Die Reform bewilligt den Fortbestand dieser Häuser für weitere 75 Jahre.

Während der Debatte nahm die Polizei acht Greenpeace-Mitglieder fest, die auf dem Dach des Parlaments ein Transparent entfaltet hatten mit der Aufschrift: «Die PP verkauft unsere Küste.»

http://www.europeonline-magazine.eu/spa ... _country=2
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Cozumel
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Re: Küstenschutzgesetz

Beitrag von Cozumel »

Was soll man dazu sagen, das reinste Schmierentheater.
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Re: Küstenschutzgesetz

Beitrag von Cozumel »

In drei Jahren läuft die Schonfrist für Eigentümer, die ihren Besitz in der Küstenschutzzone haben, ab.
Wenn das Gesetz angewandt wird (was durchaus unsicher ist) fallen die Immobilien ersatzlos an den Staat.

Es gab die Möglichkeit Einspruch zu erheben, dann hätte sich die Frist um 30 Jahre verlängert, aber das bedarf auch der Genehmigung der Behörden.
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