Calpe in den 1940er Jahren
Calpe in den 1940er Jahren
Ich habe aus einem Buch, welches 1953 erschienen ist, Bilder abfotografiert.
Calp(e) vor dem "Boom":
So sah es dort mal aus, kaum zu glauben...
Calp(e) vor dem "Boom":
So sah es dort mal aus, kaum zu glauben...
Zuletzt geändert von Oliva B. am Do 27. Okt 2016, 17:01, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Fotos gelöscht, Urheberrecht
Grund: Fotos gelöscht, Urheberrecht
Re: Calpe in den 1940er Jahren
schöne Fotos--danke
der Berg ist noch da und unbebaut-----------
der Berg ist noch da und unbebaut-----------
Gruss Wolfgang
Re: Calpe in den 1940er Jahren
Interessante historische Bilder, aber....Vorsicht wegen der Bildrechte!
Re: Calpe in den 1940er Jahren
Oje, danke, aber "verfallen" die Bildrechte nicht nach soundsoviel (?) Jahren?
Nachtrag: habe gegoogelt, bin aber nicht so ganz schlau draus geworden
Die "Quelle" habe ich ja (als Foto) mit angegeben.
Nachtrag: habe gegoogelt, bin aber nicht so ganz schlau draus geworden

Die "Quelle" habe ich ja (als Foto) mit angegeben.
Re: Calpe in den 1940er Jahren
dazu müsste der Fotograf schon mindestens 25 Jahre tot sein...
Re: Calpe in den 1940er Jahren
die Materie ist gerade in Spanien überaus kompliziert:
Zitat Wikipedia:
".....verweisen Juristen darauf, dass in Spanien für Werke, die bis 1987 entstanden, eine Schutzfrist von 80 Jahren p.m.a. galt, wenn sie in eine Urheberrechtsrolle eingetragen waren (Art. 6 Abs. l LPI vom 10. Januar 1879 und Königliche Verordnung vom 3. September 1880).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg lebten die Rechte an einem als Lichtbildwerk eingestuften Foto aus dem Jahre 1941, das ein auftauchendes Unterseeboot zeigt, wieder auf, da das erstmals 1943 in Italien erschienene Foto zum Stichtag 1. Juli 1995 mindestens in Spanien noch geschützt war.[8] In diesem Fall war das Foto aber zum Zeitpunkt der Aufnahme von Spanien in die EU 1986 noch in Italien geschützt.
Dies hat in der Regel zur Folge, dass das Lichtbildwerk eines europäischen Urhebers nur dann sicher nicht mehr geschützt ist, wenn das Schutzrecht im Land der Erstinverkehrbringung 1986 abgelaufen war, oder der Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist. Eine Gemeinfreiheit, die bereits bestanden hat, ist dadurch nicht mehr gültig, sodass nachträglich auch Vergütungsansprüche entstehen können."
Zitat Wikipedia:
".....verweisen Juristen darauf, dass in Spanien für Werke, die bis 1987 entstanden, eine Schutzfrist von 80 Jahren p.m.a. galt, wenn sie in eine Urheberrechtsrolle eingetragen waren (Art. 6 Abs. l LPI vom 10. Januar 1879 und Königliche Verordnung vom 3. September 1880).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg lebten die Rechte an einem als Lichtbildwerk eingestuften Foto aus dem Jahre 1941, das ein auftauchendes Unterseeboot zeigt, wieder auf, da das erstmals 1943 in Italien erschienene Foto zum Stichtag 1. Juli 1995 mindestens in Spanien noch geschützt war.[8] In diesem Fall war das Foto aber zum Zeitpunkt der Aufnahme von Spanien in die EU 1986 noch in Italien geschützt.
Dies hat in der Regel zur Folge, dass das Lichtbildwerk eines europäischen Urhebers nur dann sicher nicht mehr geschützt ist, wenn das Schutzrecht im Land der Erstinverkehrbringung 1986 abgelaufen war, oder der Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist. Eine Gemeinfreiheit, die bereits bestanden hat, ist dadurch nicht mehr gültig, sodass nachträglich auch Vergütungsansprüche entstehen können."
Re: Calpe in den 1940er Jahren
Danke für Deine Mühe, und jetzt? Alles wieder löschen? 

Re: Calpe in den 1940er Jahren
vielleicht könnte unser "Hausjurist" Stefan aka nixwielos helfen, aber frag mal dezent bei bei den Mods (Oliva B., Florecilla, Vitalista) nach, obwohl ich erwarte, dass sie bei unsicherer rechtlicher Lage wahrscheinlich löschen werden