Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
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K-1
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von K-1 »

Fussel hat geschrieben: Ich bekam auch die Information das man in Spanien es nicht mehr duldet das man mit einen D-Kennzeichen fährt was jährlich gewechselt wird.

Hier muss ich dann doch direkt mal nachhaken.

Ich habe mir gerade einen Elektroscooter / Elektroroller gekauft, Der fällt in D unter den Begriff Leichtmofa (max. 20 km/h) und braucht ein Versicherungskennzeichen um im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren.

Es gibt, wenn man den Roller im Ausland nutzen will, die Empfehlung, dass man einen grünen Versicherungsschein mitführen soll.

Wenn wir im Winter wieder in Spanien sind, wollte ich den eigentlich nutzen.

Hat jemand verlässliche Infos?
Gruß
Charly
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Hoppes
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Hoppes »

Charly,

ich habe das vor ein paar Jahren in einem gleich gelagerten Fall so gehandhabt, daß ich beim Chefchen vom ITV nen Termin gemacht habe, dem dann sämtliche Papiere vorgelegt habe. Vor ein paar Jahren waren die E-Mobile ja noch ne absolute Rarität und Chefchen wollte das Ding wohl mal ausprobieren :) Also hat er versprochen sich gesetztechnisch schlau zu machen und ich habe versprochen beim nächsten Besuch das "Ding" mitzubringen. Er hatte dann beim nächsten Termin seinen Spass und ich auch, da ich nix anmelden musste (lediglich 500 Watt / 20km/h) und keinerlei Versicherungen zu zahlen waren. Ganz nebenbei "kennen" wir uns nun, was hin und wieder von Vorteil ist :-?

Ob das heute noch so ist? keine Ahnung, ich lebe ja leider nicht mehr in Spanien :((
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Fussel
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Fussel »

Hallo K-1 :-D
Beim Durchstöbern im Internet habe ich diesen Beitrag gelesen, was gerade mal ein Jahr alt ist.

Zitat:
Re: ADAC zum D-Roller Calpe: Kfz ohne TÜV nur in Deutschland
(NAME HABE ICH RAUS GENOMMEN) am 07.05.2016 um 04:31 Uhr
Bekannte von mir wurden auch in Calpe mit Ihren Rollern angehalten. Sie haben sich darauf hin in Deutschland beim ADAC erkundigt. Nach 1 Tag kam der Rückruf und dem Polizisten wurde vom ADAC Recht gegeben. Nur Roller die regelmäßig zum TÜV müssen, dürfen in Spanien betrieben werden. Fahrzeuge die kein TÜV brauchen sind nur für den Gebrauch in Deutschland vorgesehen.
Ob man diese Roller bei einer Ummeldung nach Spanien dann regelmäßig zum ITV vorführen muss, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Ich denke Du solltest dich einfach vorher genau bei der Polizei erkundigen, dann bist du auf der richtigen Seite.

Liebe Grüße
Von einer traurigen Motorroller Besitzerin (ach ne :? ,die bin ich ja eigentlich gar nicht mehr ) :sad:
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K-1
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von K-1 »

besten Dank!

Den ADAC habe ich auch mal angeschrieben.
Wie ist das denn mit E-Bikes? fallen die in Spanien auch unter KFZ? Die sind ja in D auch versicherungspflichtig.

Na ja, wenn ich den Roller auf der Straße nicht nutzen darf, fahre ich damit nur auf dem Campingplatz. Hab ja das Auto auch dabei.
Gruß
Charly
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Fussel
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Fussel »

Lachhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh, :lol: :lol: :sad: :sad: :lol: :lol:
jetzt bekomme ich die glückliche Nachricht, das ich das Gelbe englische Nummernschild vorzeigen soll, und dann bekomme ich meine Maschine zurück.
Das muss einfach ein Witz sein, was man mir erzählt.
Diese Masche wurde 2010 im Geschäft als gebraucht gekauft, es befand sich da schon kein Nummernschild an dem Roller, weil der Engländer die Maschine abgemeldet haben soll.
Ich als Käufer Nummer 3,muss dieses Nummernschild vorzeigen, obwohl die Maschine in Deutschland versichert ist.
Wenn das alles Normal ist, dann weiß ich es wirklich nicht … :roll: :-o
Allen einen schönen Wochenanfang
LG.Fussel
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von sol »

Fussel-------eine Komödie kann nicht besser geschrieben sein

evtl. kommen DIE noch drauf, Herstellerdatum und -stunde beizubringen-- >:)

wie auch deine Geburtsurkunde---kannste die nicht vorweisen, biste nicht geboren worden
Gruss Wolfgang
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Miesepeter »

Wieder mal ein Beweis. in Spanien kann einem ALLES passieren. Jedenfalls freue ich mmich über den guten Ausgang.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von K-1 »

Hallo,
ich habe vom ADAC Antwort auf meine Frage erhalten.

Meine Frage:

Hallo,
ich habe mir einen Elektroroller (max. 20 km/h) mit Straßenzulassung gekauft.
Diesen möchte ich im Winter für 5 Monate mit nach Spanien nehmen.
Nun hat die spanische Polizei einem Bekannten mitgeteilt, dass man in Spanien keine Kennzeichen mehr akzeptieren würde, die eine begrenzte Gültigkeit hätten (Versicherungskennzeichen).
Insbesondere im Bereich Calpe seien bereits etliche dieser Fahrzeuge kontrolliert worden. Die Fahrer wurden belehrt und es wurde angedroht, die Fahrzeuge im Wiederholungsfall einzuziehen.

Ist Ihnen dazu was bekannt, Gibt es Empfehlungen?

Mit freundlichem Gruß




Antwort des ADAC:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Verwendung in Deutschland zulassungsfreier Fahrzeuge, z.B. des von Ihnen beschriebenen Elektrorollers, mit deutschem Versicherungskennzeichen, im Ausland stellt grundsätzlich eine rechtliche Grauzone dar, so dass Ihre Frage hier nicht abschließend beantwortet werden kann.

In letzter Zeit werden uns insoweit immer wieder einmal gerade aus Spanien Beanstandungen bei Benutzung von zulassungsfreien Fahrzeugen mit deutschem Versicherungskennzeichen gemeldet. Daher halten wir die Verwendung Ihres Rollers in Spanien für riskant und daher nicht zu empfehlen. Es könnte unter Umständen eine Verfolgung wegen des Fahrens mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug drohen.

Grundsätzlich richten sich fahrzeugbezogene Zulassungsvorschriften nach den Regelungen des Zulassungsstaates. Allerdings handelt es sich hier um ein in Deutschland zulassungsfreies Fahrzeug. Insoweit handelt es sich, wie erwähnt, um eine rechtliche Grauzone. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung Ihres Rollers mit Versicherungskennzeichen in Spanien besteht somit letztlich nicht. Daher können im Falle einer Kontrolle unter Umständen auftretende Schwierigkeiten nicht ausgeschlossen werden.

Hinsichtlich des Versicherungsschutzes müsste im Einzelfall mit der einzelnen Versicherungsgesellschaft geklärt werden, ob der konkrete Versicherungsvertrag auch Versicherungsschutz für Fahrten im Ausland, in diesem Fall in Spanien beinhaltet. Dies ist abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Ein entsprechendes Versicherungskennzeichen und gültiger Versicherungsschutz ist in jedem Fall mindestens erforderlich. Außerdem besteht nach unseren Informationen auch in Spanien Helmpflicht.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Gruß
Charly
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von nurgis »

Vereintes Europa ! :?
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von rainer »

Miesepeter hat geschrieben:Wieder mal ein Beweis. in Spanien kann einem ALLES passieren. Jedenfalls freue ich mmich über den guten Ausgang.
Guter Ausgang?
Ich lese das so, dass es dieses gelbe Nummernschild nicht (mehr) gibt. :-?
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