Ein aktuelles Urteil:
LKW fuhr auf PKW auf.
PKW-Fahrer wollte Schadenersatz.
Im LKW war aber eine DashCam installiert, deren Aufzeichnung zeigte, dass auf Grund eines plötzlichen Spurwechsels und Abbremsen des PKW ein Auffahren unvermeidlich war.
PKW-Fahrer klagte GEGEN die Verwertung der Aufnahmen.
Gericht: Aufnahmen dürfen verwertet werden, die Verwertung verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht des PKW-Fahrers.
Interessantes und einleuchtendes Urteil. Die Verwendung von Dashcams in Spanien ist leider nicht eindeutig geregelt (wie üblich) und die Rechtsauslegung bzw -Auffassug kompliziert das ganze noch. Die App "GPS Navigation" (kostenlos) verwandelt das Handy in eine Dashcam.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
Hier Strafe für den Betreiber der Kamera - trotz gefilmter Straftat.
Diskutiere nie mit Idioten, sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung...
Tiere sind meine Freunde und ich esse meine Freunde nicht.
Fleisch ist ein Stück Todeskampf.
Ja, das ist interessant. Noch interessanter wäre es, ob diese Aufnahmen (obwohl selber "illegal") in einem Prozess in D verwendet werden könnten - oder ob sie ähnlich wie in den USA als "Früchte vom vergifteten Baum" gelten. Da allerdings auch nicht, wenn die "Früchte" von einer Privatperson stammen - was hier der Fall ist.
Irgenwie erinnert mich das an Folgendes:
Hausbesitzer hört Geräusche und griff zur Pistole, die er vorschriftswidrig in seinem Nachttisch aufbewahrte.
Als sich die Schlafzimmertür öffnet, schießt er auf einen Schatten, auch weil er ein Messer in dessen Hand glaubte (war auch tatsächlich eines).
Ihm wurde Notwehr zugebilligt und er ging deswegen straffrei aus.
Es hätte bezüglich der Notwehr auch eine illegale Waffe sein dürfen.
Unabhängig davon wurde ein Verfahren wegen falscher Waffenlagerung eingeleitet.
Zurück zum Fall Dashcam:
"In den USA wirkt die Doktrin von den Früchten des vergifteten Baumes letztlich in beiden Richtungen zwischen Beweisverwertungs- und Beweiserhebungsverboten, und entsprechend auch bei deren Verkettung. In Deutschland führt ein Verwertungsverbot grundsätzlich zu einem Erhebungsverbot, doch gilt die Umkehrung nicht: Aus einem Erhebungsverbot folgt nicht automatisch ein Verwertungsverbot."
Aus Wiki.
Trotz des Verbotes des Anfertigens der Aufnahmen dürfen diese - wenn erst einmal erhoben - offenbar im Prinzip auch verwendet werden. Allerdings bleibt das Verbot der Erhebung als Delikt relevant.
Da kenne ich auch einen ähnlichen Fall. jedoch ohne Dashcam und mechanische Waffen.Waffe der Hund.
Eine Frau läuft mit ihrem Hund. Im abgelegenem Gebiet wird sie von einem Mann angefallen, der sie vergewaltigen will.Der Hund veteidigt seine Halterin und beisst zu. Die Halterin wurde verurteilt, weil sie ihren Hund nicht zurückgehalten hat und dadurch der Mann verletzt wurde.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
Hier Strafe für den Betreiber der Kamera - trotz gefilmter Straftat.
"Das Interesse der Betroffenen an der Aufdeckung von einer potentiellen Straftat muss hierbei zurückstehen."
Was soll man dazu noch sagen, wenn ein Richter die Aufklärung einer nachweislich begangenen Straftat als sekundär abtut?
Rechtlich besser gestellt ist man sicherlich mit einer Kamera mit G-Sensor, die nur dann aufzeichnet, wenn Ausnahmesituationen auftreten wie Erschütterung oder starkes Bremsen. Dann filmt man zwar immer noch konstant, die Aufnahmen werden aber nicht gespeichert, wenn kein Ereignis eintritt.
Das nimmt den absurden Entscheidungen den meisten Wind aus den Segeln der konstruierten Begründungen.
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Bei mir läuft die Dashcam immer mit. Und jetzt hat sie tatsächlich einen Unfall gefilmt: Meinen.
Freitag Nachmittag kam jemand von einem Parkplatz, also Linksabbieger, und ist mir in die Seite gefahren. Dank ABS und Flucht in den Abwassergraben habe ich das Schlimmste verhindert. Meinen Wagen hat es von der Seite erwischt. Bekam noch einen Stoß, tiefer in den Graben.
Die Dashcam hat alles aufgenommen und den Vorgang als Vergehen der Gegenseite eindeutig dargestellt. Die Gegenseite stellte die Behauptung auf, ich wäre noch sehr weit entfernt gewesen, als sie losfuhr. Die Dascam zeigt, ich war keine 10 Meter entfernt, als sie losfuhr.
Die Polizei hat die Dashcam gesehen und auch gefragt, ob sie eingeschaltet war. Sonst nichts. Gut auch, dass ich den spanischen Führerschein habe.
Wenn die Sache abgeschlossen ist werde ich einige Aufnahmen im Forum verfügbar machen.
Ob ich die Aufnahmen im Streitfall brauche, steht noch nicht fest.
Dashcam und spanischer Führerschein: Anregungen aus dem Forum!
Anregung für alle, die noch nie einen Unfall in Spanien hatten: Macht euch mit dem Bogen vertraut, der von beiden Seiten ausgefüllt werden muss. Vielleicht sogar einen mit den eigenen Daten schon mal ausfüllen. Unter Schock tut man sich schwer sofort alles richtig zu machen.
Verletzt wurde übrigens niemand. Nur Blechschaden. Beide Autos konnten weiterfahren. Mein erster Unfall seit 47 Jahren.
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