Atze hat geschrieben: Do 29. Mär 2018, 14:31
Miesepeter hat geschrieben: Do 29. Mär 2018, 14:13
Zitat Atze:"... die Winkelzüge der spanischen Justiz..." mit einem Begriff aus der juristischen gängigen Praxis (der in dem entspr. genannten Link ausführlich erklärt wird) ist doch recht happig. Ich hätte dir da doch etwas mehr Verständnis zugetraut - schade.....
Okay - Ich nehme Winkelzüge mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück und wähle dafür den Begriff "Feinheiten".
Mag ja sein, dass wir diese Einrichtung bzw. Möglichkeit auch in D haben, aber dass ein Bürger direkt eine art einstweilige Verfügung? beantragt, ist doch ungewöhnlich.
Zu Winkelzug fand ich folgende Beschreibung:
Wịn·kel·zug
Substantiv [der]
ein Vorgehen, das schwer durchschaubar ist und mit dem listig etwas erreicht werden soll.
"Der Anwalt war berühmt für seine Winkelzüge."
Dazu meine ich, Feinheit hin oder Winkelzug her, wenn jemand mein Haus besetzt, dann bin ich für jede List dankbar!
Und sollte mir das mal passieren, dann weiß ich jetzt, wie ich vorgehen werde, danke Miesepeter.