Neue Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate ab Febr.

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Oliva B.
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Re: Neue Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate ab Febr.

Beitrag von Oliva B. »

Florecilla hat geschrieben: Sa 29. Jan 2022, 11:51
housecat hat geschrieben: Fr 28. Jan 2022, 16:50 Das digitale Zerti ist genau 1 Jahr ab Ausstellung durch die Apotheke gültig. So wie z.B. Webserver-Zertis ebenfalls ein technisches Gültig-Ab und Gültig-Bis Datum haben. Das sind nur Zahlen. Man hätte auch 30 Jahre oder 5 Minuten machen können, das RKI macht halt 1 Jahr. Man kann nach einem Jahr ggf wieder zur Apotheke latschen oder nach dem Ablauf das Papierdings vorzeigen.

Die DE-Coronawarnapp zeigt das technische Ablaufdatum von importierten Zertis an, ggf. Scrollen.

Was anderes ist das Anerkenntnis-Ablaufdatum. Ein Reiseziel definiert hier wie lange man Gebusterte für ungefährlich hält. Das kann kürzer oder länger als 1 Jahr sein, hier wird üblicherweise ab der letzten Impfung gezählt. Impfdatum sollte zudem kleiner oder gleich dem Zertiausstelldatum sein sonst ist was faul.

Gruß // Housecat
Genau so ist es! Das technische Ablaufdatum hat nicht zwangsläufig mit dem gültigen oder ungültigen Impfstatus zu tun.

Was bedeutet das technische Ablaufdatum?

„Das Robert-Koch-Institut schreibt hierzu(2), dass das Ablaufdatum nur für das digitale Impfzertifikat gelte, weshalb man auch von einem „technischen“ Ablaufdatum spricht. Auch seitens der EU-Kommission(3) ist vorerst keine Mindest- oder Höchstgeltungsdauer für Impfzertifikate vorgesehen. Der eigentliche Impfschutz ist somit davon unabhängig und kann weiterhin mit dem gelben Impfpass in Papierform nachgewiesen werden.“
Damit das Impfzertifikat gültig bleibt, muss eine Auffrischungsimpfung innerhalb von 270 Tagen nach Zweitimpfung erfolgen. Wie lange die Auffrischungsimpfung gilt, legen die neuen EU-Regeln nicht fest, da es dafür noch keine ausreichenden wissenschaftlich Erkenntnisse gäbe.

"Reise-Regeln der EU: Das gilt jetzt für Genesene, Geimpfte und Ungeimpfte - FOCUS Online" Special Reise-Info.
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