Damit das Impfzertifikat gültig bleibt, muss eine Auffrischungsimpfung innerhalb von 270 Tagen nach Zweitimpfung erfolgen. Wie lange die Auffrischungsimpfung gilt, legen die neuen EU-Regeln nicht fest, da es dafür noch keine ausreichenden wissenschaftlich Erkenntnisse gäbe.Florecilla hat geschrieben: ↑Sa 29. Jan 2022, 11:51Genau so ist es! Das technische Ablaufdatum hat nicht zwangsläufig mit dem gültigen oder ungültigen Impfstatus zu tun.housecat hat geschrieben: ↑Fr 28. Jan 2022, 16:50 Das digitale Zerti ist genau 1 Jahr ab Ausstellung durch die Apotheke gültig. So wie z.B. Webserver-Zertis ebenfalls ein technisches Gültig-Ab und Gültig-Bis Datum haben. Das sind nur Zahlen. Man hätte auch 30 Jahre oder 5 Minuten machen können, das RKI macht halt 1 Jahr. Man kann nach einem Jahr ggf wieder zur Apotheke latschen oder nach dem Ablauf das Papierdings vorzeigen.
Die DE-Coronawarnapp zeigt das technische Ablaufdatum von importierten Zertis an, ggf. Scrollen.
Was anderes ist das Anerkenntnis-Ablaufdatum. Ein Reiseziel definiert hier wie lange man Gebusterte für ungefährlich hält. Das kann kürzer oder länger als 1 Jahr sein, hier wird üblicherweise ab der letzten Impfung gezählt. Impfdatum sollte zudem kleiner oder gleich dem Zertiausstelldatum sein sonst ist was faul.
Gruß // Housecat
Was bedeutet das technische Ablaufdatum?
„Das Robert-Koch-Institut schreibt hierzu(2), dass das Ablaufdatum nur für das digitale Impfzertifikat gelte, weshalb man auch von einem „technischen“ Ablaufdatum spricht. Auch seitens der EU-Kommission(3) ist vorerst keine Mindest- oder Höchstgeltungsdauer für Impfzertifikate vorgesehen. Der eigentliche Impfschutz ist somit davon unabhängig und kann weiterhin mit dem gelben Impfpass in Papierform nachgewiesen werden.“
"Reise-Regeln der EU: Das gilt jetzt für Genesene, Geimpfte und Ungeimpfte - FOCUS Online" Special Reise-Info.