Deutsches Auto in Spanien nutzen
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
Zitat atze: "Natürlich können sowohl in D als auch in E von Seiten der Polizei aus eigener Machtvollkommenheit gepaart mit Unkenntnis ärgerliche Übergriffe erfolgen, diese wären jedoch nicht durch Gesetze gedeckt." Hier liegt das eigentliche Problem, denn der an nichts Böses denkende Bürger (im spanischen Steuersystem als "Passives Subjekt (sujeto pasivo)" indentifiziert) kann sich bei den gar nicht so seltenen willkürlichen restriktiven Maßnahmen der Behörden nicht effektiv verteidigen, und ich kann mich aus eigenen Erfahrungen des Eindrucks nicht erwehren, daß die unzureichende Kenntnis von Sprache und Gesetzeslage vorsätzlich zum Nachteil des Betroffenen ausgenutzt wird, der die Sache nur mit Hilfe eines Rechtskundigen abwehren kann, was mit Kosten verbunden ist, die nicht erstattet werden.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
Das wiederum versetzt mich in Erstaunen. Offenbar ist das eine Sonderregelung für die H-Kennzeichen.
Kommerzielle Vehikel müssen ab dem 10. Jahr eigentlich sogar halbjährlich zur ITV, wobei einzig die Zulassung entscheidet.
Ich hatte mal einen Citroën C2, der ja wahrhaftig kein Transporter ist, allerdings ohne Rückbank und zugelassen als Vehículo comercial, der hätte ab Jahr 10 alle 6 Monate zur ITV gemusst.
Jetzt habe ich einen Berlingo, zugelassen als Turismo, der muss ab dem 10. Jahr einmal pro Jahr zur ITV.
Saludos,
Chris
Chris
Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
Baujahr 89 ist doch ein Oldtimer. Vielleicht gelten da andere Regeln?
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
So ist es, nämlich
Alter bis 40 Jahre ITV alle 2 Jahre
ab 40 bis 45 alle 3 Jahre
ab 45 alle 4 Jahre
und wenn sie nicht gestorben sind, fahren sie noch heute.....
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
Wieder mal "kann", aber gleich beschlagnahmen? Die Vorschriften besagen etwas anderes, nämlich "aus dem Verkehr ziehen, bzw. das Weiterfahren untersagen", außer der Fahrer kann glaubhaft machen (hier greift der grenzenlose Ermessensspielraum der Beamten), er befindet sich gerade auf der Fahrt zum ITV.
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- Oliva B.
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
Hier noch eine Zusammenfassung des Themas vom Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC):
vom 19.01.2021ADAC hat geschrieben:HU-Frist vorbei: Probleme mit Versicherung?
Selbst wenn der Termin für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstanden gewesen wäre, zum Unfall, ist nicht auszuschließen, dass die Versicherung einen Teil des Geldes (maximal 5000 Euro) zurückverlangt.
Was ist, wenn die HU im Ausland fällig wird?
Sie müssen dann nicht extra nach Hause fahren. Ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland können Sie umgehen, wenn Sie z. B. nachweisen, dass Ihr Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war. Das kommt in der Praxis öfter vor, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt werden.
Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Übrigens: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden
Nachzulesen unter "TÜV" überzogen: Wichtige Fragen und Tipps
Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
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- nurgis
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
Ich habe, als ich hier noch ein KFZ mit deutschem Kennzeichen hatte und der TÜV abgelaufen war, meine Versicherung angerufen.
Die Antwort war: das Fahrzeug ist weiter komplett versichert, wenn man den fahrtüchtigen Zustand beweisen kann. Dieses erreicht man damit, wenn man zum hiesigen ITV zur Fahrzeug-Prüfung geht und der die Fahrtüchtigkeit mit einem Dokument bestätigt.
Das hilft dann auch, sollte ein hiesiger Polizist den abgelaufenen TÜV beanstanden.
Bei der Rückkehr nach D. muss man jedoch sofort zum TÜV.
Die Antwort war: das Fahrzeug ist weiter komplett versichert, wenn man den fahrtüchtigen Zustand beweisen kann. Dieses erreicht man damit, wenn man zum hiesigen ITV zur Fahrzeug-Prüfung geht und der die Fahrtüchtigkeit mit einem Dokument bestätigt.
Das hilft dann auch, sollte ein hiesiger Polizist den abgelaufenen TÜV beanstanden.
Bei der Rückkehr nach D. muss man jedoch sofort zum TÜV.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
- Atze
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
So ist es: Man bekommt keine Plakette aber eine Bescheinigung. Diese reicht aber sicherheitstechnisch fürs Ausland. Zurückgekehrt nach D gelten dann die deutschen Gesetze.
LG Atze