Ferienhaus/-wohnung vermieten

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chris
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Re: Ferienhaus/-wohnung vermieten

Beitrag von chris »

Heiderose hat geschrieben: Mi 13. Apr 2022, 14:27 Ich hätte mal eine Frage, wenn ich eine Wohnung mieten will, wer bezahlt den Makler.
Vermieter oder Mieter, oder beide?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Makler verlangen vom Mieter normalerweise eine Monatsmiete, ggf auch zwei, aber letzteres würde ich ablehnen.
Ist leider so, dass das auf den Mieter abgewälzt wird.
Saludos,
Chris
Miesepeter
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Re: Ferienhaus/-wohnung vermieten

Beitrag von Miesepeter »

Dazu komt dann eine Kaution, die eine Mnatsmiete nicht übersteigen sollte. Zurückgezahlt wird sie sehr sehr selten unter allen möglichen und unmöglichen Vorwänden, also schon mal besser abschreiben.
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Solana
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Re: Ferienhaus/-wohnung vermieten

Beitrag von Solana »

Normalerweise kann die Kaution bis zu zwei Monatsmieten betragen. Aber, wie Miesepeter schon schreibt, die Kaution besser vorab abschreiben. Vielleicht wirst du später positiv überrascht.
brigittekoslowski
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Re: Ferienhaus/-wohnung vermieten

Beitrag von brigittekoslowski »

Das ist mir beim ersten mieten passier,einen Monat Kautio hatte ich noch abgewohnt,aber die 2.Kautionhälfte bekam ich nicht zurück.Beim nächsten Haus war ich schlauer und habe mitten in der Mietzeit eifach keine Miete bezahlt,mit der Begründung:Es gibt Probleme mit der Bank in Deutschland und ich zahle es nach.5 Monate später habe ich mein Traumhaus gefunden und wir waren dann mal weg.
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costablancafan
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Re: Ferienhaus/-wohnung vermieten

Beitrag von costablancafan »

Jetzt auch Hausbesetzer in der Kurzzeitvermietung!

Wie auf der WebSite Teulada-Moraira berichtet wird gibt es eine neue Masche der Besetzung in der Kurzzeitvermietung.

Es wird gewarnt, dass es auch in die Marina Alta schwappen könnte, vorgekommen ist es wohl in der Marina Baja in VillaJoyosa, dort wurden Eigentürmer bei der Kurzzeitvermietung um 62.000 Euro erpresst.
Man hat mit einer Erpressung von 14.000 Euro begonnen und um dem Nachdruck zu verleihen Möbel im Beisein des Eigentürmers zerstört.
Die Erpressung wurde aber wohl weitergeführt bis 62.000 Euro.
Die Bande bzw. ihre Anführer sind mittlerweile verhaftet worden, aber man soll auf der Hut sein.

Anmerkung von mir: Es handelte sich wohl um einen mündlichen Mietvertrag. Bei mir gibt es immer einen schriftlichen Kurzzeit-Mietvertrag in spanisch und der Sprache des Mieters, der zu unterschreiben ist.
Gruss
costablancafan
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chris
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Re: Ferienhaus/-wohnung vermieten

Beitrag von chris »

costablancafan hat geschrieben: Di 23. Aug 2022, 12:30 Anmerkung von mir: Es handelte sich wohl um einen mündlichen Mietvertrag. Bei mir gibt es immer einen schriftlichen Kurzzeit-Mietvertrag in spanisch und der Sprache des Mieters, der zu unterschreiben ist.
Das ist der Knackpunkt, im vorliegenden Fall wurde mündlich eine Kurzzeitmiete abgesprochen, dann aber hatten die Besetzer behauptet, es sei eine Vereinbarung für Langzeitmiete gewesen.
Ein schriftlicher Vertrag schafft da Klarheit, und für eine Kurzzeitvermietung sollte es eigentlich keinerlei Kündigungsschutz etc geben, da die Mieter ja dort nicht ihren Lebensmittelpunkt oder ihren ersten Wohnsitz haben.
In Villajoyosa wurde - das ist eine wilde Spekulation meinerseits und durch nichts belegt - vielleicht sogar bewusst ein mündlicher Vertrag geschlossen, um das Finanzamt nicht von irgendwelchen EInnahmen in Kenntniss setzen zu müssen. So stände man natürlich eh schon mit einem Bein in einem braunen Haufen, wo ein gerissener Erpresser dann erst recht den Hebel ansetzen könnte.
Saludos,
Chris
Miesepeter
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Re: Ferienhaus/-wohnung vermieten

Beitrag von Miesepeter »

Sind Besetzer einmal in einem Objekt drin, ist es unendlich schwer, sie wieder heraus zu bekommen, vom Inventar oder was davon noch vorhanden ist mal ganz abgesehen. Ironischischerweise sind die Halunken besser mit den anwendbaren span. Gesetzen vertraut als die meisten Eigentümer, von denen die allerwenigsten wissen, daß z.B. ein Anzeige bei der Polizei reine Zeitverschwendung ist und zu absolut gar nichts führt. Wird das Vorhandensein eines mündlichen Vertrages vorgegeben, muß irgendetwas Beweiskräftiges beigebracht werden, z.B. Mietzahlungen. Alles ist im "Ley de arrendamientos urbanos" wunderbar festgeschrieben.
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