Poolnutzung nur mit Bademeister?

Grundstücksrecht, Versicherungen, Schäden am Gebäude usw.
Dorle1961
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Re: Poolnutzung nur mit Bademeister?

Beitrag von Dorle1961 »

@baufred, die Frage im Costa Info Newsletter Leserforum war auch von mir. Ich habe gehofft, das es für die Nebensaison ein Schlupfloch für das Poolgesetz gibt (Schilder Benutzung auf eigene Gefahr oder ähnliches) aber leider bin ich noch nicht viel weiter gekommen. Jetzt heißt es einfach mal abwarten was die nächste Eigentümerversammlung bringt. Da die Temperaturen in der Vor- bzw. Nachsaison mittlerweile ja teilweise auch schon recht hoch sind, werden vielleicht einige Eigentümer einsichtiger.
007
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Re: Poolnutzung nur mit Bademeister?

Beitrag von 007 »

Josefine hat geschrieben: Mi 19. Jul 2023, 20:03 Oh, das ist ja schlimm mit dieser Vorgabe. Ich wußte gar nichts von so einer Regel.
Eine Wohnung in so einer Anlage läßt sich doch dann kaum noch verkaufen. Vermieten ist sicherlich auch schwierig außerhalb der Saison.
Von der Regel wusste ich auch nichts.
Ich denke auch, dass dies einen Kaufinteressenten abschrecken könnte.
In dem Link ist dieses aber genau beschrieben.
LG Sabine & Thomas
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baufred
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Re: Poolnutzung nur mit Bademeister?

Beitrag von baufred »

... Ergänzung > offizielles 'Stück Papier' zum Thema >:d< ...

>>> https://cjusticia.gva.es/documents/1931 ... 3474017239
Saludos -- baufred --
Dorle1961
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Re: Poolnutzung nur mit Bademeister?

Beitrag von Dorle1961 »

Danke @baufred
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baufred
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Re: Poolnutzung nur mit Bademeister?

Beitrag von baufred »

... als Nachschlag die Treffer noch einmal 'durchforstet' ...

das Thema Bau und Betrieb > Piscinas < 'plakativ' zusammengefasst und geeignet für entsprechende 'Entscheidungs'-Präsentationen bei Versammlungen, von einem Service-Dienstleister im 'Bäderbereich' aus Benidorm (Stand: 06/2022) > PDF-Datei - DIN A4-quer mit 27 Seiten:

>> https://microservices.es/storage/2476/N ... NCIANA.pdf

... m.M.n. ist damit das Thema wohl flächendeckend 'abgegrast' :idea: ...
Saludos -- baufred --
Miesepeter
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Re: Poolnutzung nur mit Bademeister?

Beitrag von Miesepeter »

Die Sprachkenntnisse sind erst Grundvoraussetzung zum Kennen und VERSTEHEN der Dinge. Juristisch ist die inrede stehende Angelegenheit äusserst kompliziert, denn die anwendbaren Verfügungen sind teilweise vage und stehen sich auch entgegen. Letztendlich müsste auf die verfügbare Jurisprudenz zurückgegriffen werden, was nicht ganz einfach aber sehr aufschlussreich sein dürfte. U.a. werden Pools in Urtbaniationen vom Gesetz als Teil der Wohnung angesehen, die verfassungsgemäss unantastbar ist. Oder etwa doch nicht so ganz, beinahe, fast, ungefähr oder genau das Gegenteil davon?
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
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Re: Poolnutzung nur mit Bademeister?

Beitrag von baufred »

... wenn die 'Grenzmarken' der Gesetzgebung eingehalten sind, ist der Rest aber ganz einfach: es müssen alle nur wollen!!!!

In einer 'Herde' von EGOMANEN, die nur sich und ihr 'HEUTE' sehen, ist es schwierig alle unter einen Hut zu bringen ...
... wenn sie aber 'verinnerlichen' können, dass es auch für die 'Streuber' & 'Bremser' ein Morgen und Übermorgen mit anderen Voraussetzungen der Nutzung möglicherweise geben wird, in denen sie dann auch in den Genuss der erweiterten Nutzungsbedingungen kommen könnten, wäre eine Nutzung in einem erweiterte Zeitfenster durchaus problemlos möglich.

Es muss also ein kreativer Geist her, der hier das 'Feld' rechtsssicher vorbereitet, anbietet und entsprechend der Gemeinschaft 'verkaufen' kann >:d< ...
Saludos -- baufred --
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sonnenanbeter
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Re: Poolnutzung nur mit Bademeister?

Beitrag von sonnenanbeter »

@ Dorle1961
.
Hintergrundbild klein.JPG
.
Dieser Pool hier hat eine Grösse von weit über 200 m2 Wasserfläche. Um die Bademeister-Pflicht zu umgehen und den Pool ganzjährig nutzbar zu machen, wurde der Boden im vorderen Teil des Pools bis zur Brücke bis auf Flachwasserniveau angehoben, sodass dort jetzt nur noch eine Wassertiefe von ca. 30 cm ist. Ab der Brücke wird es dann entsprechend tiefer, aber von da aus ist dann die Gesamt-Wasserfläche unter 200 m2.

Diese Massnahme wurde seinerzeit mit den Behörden abgesprochen, und der Betreiber des Pools (ebenfalls eine Eigentümergemeinschaft) daraufhin vom Einsatz eines Socorrista frei gestellt. Einzigste Auflage: An mehreren Stellen im Poolbereich mussten, für jedermann gut sichtbar, Hinweistafeln mit Angaben zum Poolbetreiber, Standort des Pools, Notrufnummer, verwendete Poolchemikalien mit Zulassungsnummer und Name der Firma die für den Poolservice zuständig ist, angebracht/aufgestellt werden.
Gruss
Herbert

Lebensstandard ist der Versuch, sich heute das zu leisten, für was man auch in zehn Jahren kein Geld haben wird.
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Re: Poolnutzung nur mit Bademeister?

Beitrag von Dorle1961 »

@sonnenanbeter

Hallo Herbert,

die Idee mit der Poolverkleinerung wurde bei uns auch schon vorgeschlagen. Allerdings über 200 Eigentümer unter einen Hut zu bekommen grenzt schon fast an ein Wunder :-D .
Habe ja die gleiche Frage in das Leserforum von costa-info.de gestellt. Dort hat sich jetzt jemand mit noch größerem Pool gemeldet, der in der Hauptsaison 2 Bademeister hat aber auch in der Nebensaison(ohne Bademeister) genutzt werden darf (Eigentümer sind per Mail und Schilder auf Nutzung auf eigene Gefahr hingewiesen worden).
Ich habe das jetzt mal an unsere Hausverwaltung weitergeleitet, vielleicht bekomme ich ja eine Antwort.

Ich finde das echt toll, das hier soviele auf das Thema eingehen und auch Anregungen geben. Meine Spanischkenntnisse reichen leider momentan nur für den Urlaub und mit den Gesetzen und Vorschriften usw. bin leider überfordert. Im Rentenalter wird sich (hoffentlich) alles ändern.

Herzlichen Dank nochmals an alle.
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Re: Poolnutzung nur mit Bademeister?

Beitrag von Dorle1961 »

sonnenanbeter hat geschrieben: Fr 21. Jul 2023, 15:17 @ Dorle1961
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Hintergrundbild klein.JPG
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Dieser Pool hier hat eine Grösse von weit über 200 m2 Wasserfläche. Um die Bademeister-Pflicht zu umgehen und den Pool ganzjährig nutzbar zu machen, wurde der Boden im vorderen Teil des Pools bis zur Brücke bis auf Flachwasserniveau angehoben, sodass dort jetzt nur noch eine Wassertiefe von ca. 30 cm ist. Ab der Brücke wird es dann entsprechend tiefer, aber von da aus ist dann die Gesamt-Wasserfläche unter 200 m2.

Diese Massnahme wurde seinerzeit mit den Behörden abgesprochen, und der Betreiber des Pools (ebenfalls eine Eigentümergemeinschaft) daraufhin vom Einsatz eines Socorrista frei gestellt. Einzigste Auflage: An mehreren Stellen im Poolbereich mussten, für jedermann gut sichtbar, Hinweistafeln mit Angaben zum Poolbetreiber, Standort des Pools, Notrufnummer, verwendete Poolchemikalien mit Zulassungsnummer und Name der Firma die für den Poolservice zuständig ist, angebracht/aufgestellt werden.
Hallo Herbert,
habe deinen Beitrag mal an den Präsidenten unserer Eigentümergemeinschaft weitergeleitet. Der hat es gleich mal zur Prüfung an den Architekten weitergegeben. Bin gespannt was dabei rum kommt.
Liebe Grüße
Doris
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