Wo hat dich der "Moralapostel" denn belehrt dass du erst Resident werden musst, bevor du dir hier ein Fahrzeug kaufen und zulassen kannst ?
Kann da beim besten Willen nichts finden.
Wo hat dich der "Moralapostel" denn belehrt dass du erst Resident werden musst, bevor du dir hier ein Fahrzeug kaufen und zulassen kannst ?
Solange du (legal) deutsche Papiere hast, darf auch dein Roller deutsche Papiere haben.
Ich habe auch deutsche Papiere, und bin trotzdem Resident und damit verpflichtet, meine Kraftfahrzeuge in Spanien anzumelden und musste sogar meinen deutschen EU-Führerschein gegen einen spanischen tauschen. Deutsche Papiere können also kein Kriterium sein.
Autozulassung in einem anderen EU-Land:
In den folgenden Absätzen wird erklärt, wie der "gewöhnliche Wohnsitz" nachgewiesen werden muss.Umzug für einen vorübergehenden Aufenthalt (ohne Wohnsitzummeldung)
Wenn Sie für einen vorübergehenden Aufenthalt in ein anderes EU-Land ziehen, ohne Ihren gewöhnlichen Wohnsitz zu ändern, müssen Sie Ihr Auto nicht dort anmelden und dort auch keine Kfz-Zulassungssteuer entrichten. Ihr Auto bleibt in Ihrem gewöhnlichen Wohnsitzland zugelassen.
Sofern TÜV gebraucht wird... Da Roller nicht näher definiert ist, würde auch ein "Versicherungskennzeichen" für immer und ewig in Spanien gültig sein!?! So meine Theorie. Ein Mircocar mit Versicherungskennzeichen sollte "ewig" in Spanien überleben, wenn die Rennleitung einem das abnimmt. :-)