Nichtresidentensteuer bei ImmobilienVERKAUF

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
Antworten
Benutzeravatar
Florecilla
Administratorin u. Moderatorin
Administratorin u. Moderatorin
Beiträge: 17212
Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:32
Wohnort: Rheinland / Dénia
Kontaktdaten:

Nichtresidentensteuer bei ImmobilienVERKAUF

Beitrag von Florecilla »

Wenn man in Spanien einen Immobilie (Grundstück und/oder Haus) VERKAUFT, werden automatisch 3 % des Verkaufspreises als Nichesidentensteuer fällig.

Sollte dieser Einbehalt mehr als 19 % des erzielten Verkaufsgewinns betragen, kann man diese Differenz bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Ist der Einbehalt geringer als 19 % des erzielten Gewinns muss man mit einer Nachzahlung rechnen.

So weit die Auskunft eines Steuerberaters. Korrekt?
Saludos,
Florecilla (Margit)


Beiträge als Florecilla spiegeln meine persönliche Ansicht und Meinung wider. Mitteilungen unseres CFB-Teams erscheinen unter dem Team-Account.

CBF on Facebook
Benutzeravatar
Alice21
activo
activo
Beiträge: 156
Registriert: Mi 3. Mär 2021, 11:33
Wohnort: Heimat: Köln! Jetzt Niederrhein + El Campello

Re: Nichtresidentensteuer bei ImmobilienVERKAUF

Beitrag von Alice21 »

Mein Steuerberater sagte, das man die 3% Retencion wiederbekommt, wenn geklärt ist, dass man regelmässig und vollständig bisher die No-Residentensteuer bezahlt hat .. unabhängig von Gewinn und 19% ... das sei eine andere Kiste.

???

Alice
Antworten

Zurück zu „RECHT: Steuern, Gesetze & Dokumente“