Die Verfassungsrechtler streiten sich gerade, ob eine
amnistia verfassungskonform wäre. Je nach Parteinähe ja vs. nein.
Was aber wirklich interessant ist: Wenn ich die Kommentatoren bei "
Al Rojo Vivo" richtig verstanden habe ( und die (geringe

)Möglichkeit besteht, dass ich mich irre), dann versteht man in Spanien den Begriff Amnestie grundsätzlich anders. Die deutsche Vorstellung von Amnestie enspricht eher dem spanischen "
indulto". Eine
amnistia beinhaltet in Spanien anscheinend, dass die begangene Straftat keinen Straftatbestand darstellt.
Hoffentlich irre ich mich, falls nicht: Was das im Zusammenhang mit unilateralen Unabhängigkeitsproklamationen in letzter Konsequenz bedeuten würde, kann sich jeder selbst ausmalen.
