Arbeitslos u. Aufenthalt <183 Tage (GKV / PKV)
Arbeitslos u. Aufenthalt <183 Tage (GKV / PKV)
Hallo,
meine Frau ist in der GKV, ich bin in der PK.
Für unseren nächsten Aufenthalt in Spanien (<183 Tage) wollte meine Frau Ihren Job kündigen ohne(!) sich arbeitslos zu melden.
Leider will die GKV Sie - für die Monate ohne Arbeit - nicht freiwillig weiterversichern (=179,- €), sondern verlangt den halben Höchstsatz (=408,- €) da ich in der PKV bin.
Habt Ihr eine Idee wie man das vernünftig regelt, z.B. GKV kündigen und dann in Spanien für 3 Monate mittels Auslandskrankenversicherung anmelden?
meine Frau ist in der GKV, ich bin in der PK.
Für unseren nächsten Aufenthalt in Spanien (<183 Tage) wollte meine Frau Ihren Job kündigen ohne(!) sich arbeitslos zu melden.
Leider will die GKV Sie - für die Monate ohne Arbeit - nicht freiwillig weiterversichern (=179,- €), sondern verlangt den halben Höchstsatz (=408,- €) da ich in der PKV bin.
Habt Ihr eine Idee wie man das vernünftig regelt, z.B. GKV kündigen und dann in Spanien für 3 Monate mittels Auslandskrankenversicherung anmelden?
Viele Grüße
Uwe
Uwe
- nurgis
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Re: Arbeitslos u. Aufenthalt <183 Tage (GKV / PKV)
Ich habe für ( auch längere) Aufenthalte immer die ADAC-Auslands-KK gehabt. Ist das keine Möglichkeit für Dich (mein Fragezeichen streikt z.Zt.)
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
- balina
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Re: Arbeitslos u. Aufenthalt <183 Tage (GKV / PKV)
Die ADAC-KV gilt für 6 Wochen im Jahr. Was darüber hinaus geht, muß privat oder Zusatzversicherung bei der Gesetzlichen sein. Und ja, diese ca. 400,-- Euro muß man zahlen, soweit mir bekannt, wenn man sich bei der Gesetzlichen weiter versichern muss.
Als mir das passiert ist, bin ich auch fast vom Glauben gefallen.
_____________
lieben Gruß
balina
Ein bisschen Grütze unter der Mütze ist schon was nütze.
Aber ein gutes Herz unter der Weste ist wohl das Beste.
lieben Gruß
balina
Ein bisschen Grütze unter der Mütze ist schon was nütze.
Aber ein gutes Herz unter der Weste ist wohl das Beste.
Re: Arbeitslos u. Aufenthalt <183 Tage (GKV / PKV)
kommt man denn problemlos wieder in die GKV wenn man sich für mehrere Wochen/Monate abgemeldet hat (ich weiß, dass solange man arbeitet die GKV versichern muss) ?
Ich möchte vermeiden, das uns die Versicherung zum Renteneintritt nicht versichern will, mit der Begründung man wäre nicht durchgängig versichert gewesen.
Ich möchte vermeiden, das uns die Versicherung zum Renteneintritt nicht versichern will, mit der Begründung man wäre nicht durchgängig versichert gewesen.
Viele Grüße
Uwe
Uwe
Re: Arbeitslos u. Aufenthalt <183 Tage (GKV / PKV)
Hallo,
frag mal bei deiner KV nach einer GKV Anwartschaftsversicherung nach. Ist speziell für Auslandsaufenhalte oder auch Zeitsoldaten etc.
Auch mal bei den Kreditkartenunternehmen nachschauen. Meine hat z.B. 90 Tage Auslandskrankenversicherung.
Gruß
Rocky
frag mal bei deiner KV nach einer GKV Anwartschaftsversicherung nach. Ist speziell für Auslandsaufenhalte oder auch Zeitsoldaten etc.
Auch mal bei den Kreditkartenunternehmen nachschauen. Meine hat z.B. 90 Tage Auslandskrankenversicherung.

Gruß
Rocky
Re: Arbeitslos u. Aufenthalt <183 Tage (GKV / PKV)
Als ich vor Jahren von der gesetzlichen in eine private KV gewechselt hatte, hatte mir die GV schriftlich mitgeteilt, daß sie mich ohne weiteres wieder versichern würden, die gesetzlichen Bedingungen natürlich vorausgesetzt. Hatte damals noch mein halbes Arbeitsleben vor mir.
Der ADAC bietet eine langfristige Auslandskrankenversicherung an, allerdings mit Selbstbeteilung. Banken bieten diese Versicherungen über ihre Versicherungsunternehmen auch an.
Der ADAC bietet eine langfristige Auslandskrankenversicherung an, allerdings mit Selbstbeteilung. Banken bieten diese Versicherungen über ihre Versicherungsunternehmen auch an.
- dksoft
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Re: Arbeitslos u. Aufenthalt <183 Tage (GKV / PKV)
Setzen diese Auslandskrankenversicherungen eine inländische Krankenversicherung als Rückversicherung voraus?
Im Falle einer Erkrankung leistet die AKV doch nur im abgeschlossenen Zeitraum. Daher sind die so günstig.
Ich stelle mir z.B. soetwas vor, dass eine Erkrankung innerhalb der AKV erfolgte, ein OP-Termin erst ausserhalb der AKV stattfinden kann.
Im Falle einer Erkrankung leistet die AKV doch nur im abgeschlossenen Zeitraum. Daher sind die so günstig.
Ich stelle mir z.B. soetwas vor, dass eine Erkrankung innerhalb der AKV erfolgte, ein OP-Termin erst ausserhalb der AKV stattfinden kann.
- hundetraudl
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Re: Arbeitslos u. Aufenthalt <183 Tage (GKV / PKV)
Ich bezahle als Rentnerin ( geringe Rente) bei der gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied 480 € und habe zusätzlich noch eine private Zusatz-KV. In Deutschland wird man nur noch abgezockt. Versichert Euch in Spanien privat , dies ist günstiger. Die ADAC KV taugt, meiner Meinung nach, nicht viel, ich habe sie gekündigt.balina hat geschrieben: ↑Mi 3. Jan 2024, 18:53Die ADAC-KV gilt für 6 Wochen im Jahr. Was darüber hinaus geht, muß privat oder Zusatzversicherung bei der Gesetzlichen sein. Und ja, diese ca. 400,-- Euro muß man zahlen, soweit mir bekannt, wenn man sich bei der Gesetzlichen weiter versichern muss.
Als mir das passiert ist, bin ich auch fast vom Glauben gefallen.
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
- Oliva B.
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Re: Arbeitslos u. Aufenthalt <183 Tage (GKV / PKV)
Diese Erfahrung kann ich nicht teilen. Mir hat diese Versicherung in zwei Fällen sehr viel Geld erspart.hundetraudl hat geschrieben: ↑Do 4. Jan 2024, 20:28 [...] Die ADAC KV taugt, meiner Meinung nach, nicht viel, ich habe sie gekündigt.
Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
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- nurgis
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Re: Arbeitslos u. Aufenthalt <183 Tage (GKV / PKV)
Uns hat die ADAC-KV mehrfach problemlös geholfen.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.