Deutsches Zugfahrzeug, spanischer Hänger unter 750 KG! Problem?
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Re: Deutsches Zugfahrzeug, spanischer Hänger unter 750 KG! Problem?
Dann muss ich mal schauen ob ich nicht doch den Hänger importiere wenn ich mir das Geld für die Ummeldung spare ist das die bessere Lösung. Dann müsste ich höchstens für Deutschland ein Exportkennzeichen organisieren für ein paar Tage. Das ist dann natürlich wieder so eine Grauzone.deutsche Papiere und ein spanisches Kennzeichen werden wahrscheinlich nicht funktionieren aber ein Exportkennzeichen und einen Termin auf der Zulassungsstelle kostet mich jetzt keine 80 €.
In Spanien und Frankreich würde ich dann sicherheitshalber das Kennzeichen vom Zugfahrzeug und das Exportkennzeichen montieren dann bin ich definitiv auf der sicheren Seite.
In Spanien und Frankreich würde ich dann sicherheitshalber das Kennzeichen vom Zugfahrzeug und das Exportkennzeichen montieren dann bin ich definitiv auf der sicheren Seite.
Re: Deutsches Zugfahrzeug, spanischer Hänger unter 750 KG! Problem?
Um ein spanisches Kennzeichen drucken lassen zu können, brauchst du aber erst das spanische Kfz-Dokument.
- maxheadroom
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Re: Deutsches Zugfahrzeug, spanischer Hänger unter 750 KG! Problem?
Hola todos ,
als absoluter Laie in der Thematik habe ich den thread hier mal verfolgt, da die Problematik für mich nicht in Frage kommt
habe ich auch keine Ahnung
aber aus Neugier habe ich mal die tia Google gefragt und ich denke das könnte die Thematik doch etwas klären :
weiteres >>> https://ksv-polizeipraxis.de/auslaendis ... enverkehr/
wenn´s absolut nicht passt , sorry
Saludos
Maxheadroom
als absoluter Laie in der Thematik habe ich den thread hier mal verfolgt, da die Problematik für mich nicht in Frage kommt
habe ich auch keine Ahnung



aber aus Neugier habe ich mal die tia Google gefragt und ich denke das könnte die Thematik doch etwas klären :
Gem. Artikel 35 Nr. 1 a. der aktuellen Fassung des Übereinkommens müssen „leichte Anhänger“ (gem. Artikel 1 s. solche mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg) nicht zwingend zugelassen werden. Daraus folgt, dass der Betrieb ebensolcher zulassungsfreier Anhänger auch auf deutschen Straßen zulässig ist, sofern diese im Zulassungsstaat des Zugfahrzeugs dem geltenden Recht entsprechen und das zulässige Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreiten. Weiterhin sind gem. § 21 Abs. 1 S. 3 FZV das Anbringen eines Wiederholungskennzeichens und gem. § 21 Abs. 2 FZV ein Unterscheidungszeichen (also ein Nationalitätenzeichen) obligatorisch.
weiteres >>> https://ksv-polizeipraxis.de/auslaendis ... enverkehr/
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Re: Deutsches Zugfahrzeug, spanischer Hänger unter 750 KG! Problem?
Zulassungsfreie Anhänger, die hinter im EWR zugelassenen Zugfahrzeugen gezogen werden, genießen gem. § 20 Abs. 1a FZV über das Wiener Übereinkommen hinausgehende Privilegien. Solche dürfen nämlich unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht auch in Deutschland ohne Zulassung betrieben werden, sofern dies im Zulassungsstaat des Zugfahrzeugs rechtens ist
....und ich sehe in dem grünen Abschnitt den entscheidenden Satz...denn in Deutschland (deutsches Zugfahrzeug) ist dieses Konstrukt nicht zulässig.
Also: wenn man in Deutschland ohne eigene Zulassung des Anhängers mit deutschem Zugfahrzeug rumfährt ist es auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit. Egal, ob das ein spanischer Anhänger ist, oder ein deutscher. Auf das Zugfahrzeug kommt es an.
Wie die Spanier das sehen ist hier natürlich nicht direkt herauszulesen, aber eigentlich müsste es auch in Spanien eine Ordnungswidrigkeit darstellen, weil es ja europäisches Recht ist.
Europa sagt:
"ok, wenn es im Land des Zugfahrzeugs erlaubt ist, dann ist es im gesamten Europa erlaubt."
Da das Land des Zugfahrzeugs aber Deutschland ist und es dort nicht erlaubt ist, ist es auch im restlichen Europa nicht erlaubt.
So meine Interpretation.
....und ich sehe in dem grünen Abschnitt den entscheidenden Satz...denn in Deutschland (deutsches Zugfahrzeug) ist dieses Konstrukt nicht zulässig.
Also: wenn man in Deutschland ohne eigene Zulassung des Anhängers mit deutschem Zugfahrzeug rumfährt ist es auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit. Egal, ob das ein spanischer Anhänger ist, oder ein deutscher. Auf das Zugfahrzeug kommt es an.
Wie die Spanier das sehen ist hier natürlich nicht direkt herauszulesen, aber eigentlich müsste es auch in Spanien eine Ordnungswidrigkeit darstellen, weil es ja europäisches Recht ist.
Europa sagt:
"ok, wenn es im Land des Zugfahrzeugs erlaubt ist, dann ist es im gesamten Europa erlaubt."
Da das Land des Zugfahrzeugs aber Deutschland ist und es dort nicht erlaubt ist, ist es auch im restlichen Europa nicht erlaubt.
So meine Interpretation.
Liebe Grüße
Rockcrunsher
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Re: Deutsches Zugfahrzeug, spanischer Hänger unter 750 KG! Problem?
Wir waren uns ja inzwischen einig........In D, spanische Matricula+spanischer Hänger ist ok.......deutsches Kennzeichen+spanischer Hänger geht nicht.....spanische Matricula+Hänger mit deutschem Kennzeichen und Versicherung, geht auch.
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Re: Deutsches Zugfahrzeug, spanischer Hänger unter 750 KG! Problem?
Welche Ummeldung?Sascha1980 hat geschrieben: ↑Sa 28. Sep 2024, 17:41 Dann muss ich mal schauen ob ich nicht doch den Hänger importiere wenn ich mir das Geld für die Ummeldung spare ist das die bessere Lösung. Dann müsste ich höchstens für Deutschland ein Exportkennzeichen organisieren für ein paar Tage. Das ist dann natürlich wieder so eine Grauzone.deutsche Papiere und ein spanisches Kennzeichen werden wahrscheinlich nicht funktionieren aber ein Exportkennzeichen und einen Termin auf der Zulassungsstelle kostet mich jetzt keine 80 €.
In Spanien und Frankreich würde ich dann sicherheitshalber das Kennzeichen vom Zugfahrzeug und das Exportkennzeichen montieren dann bin ich definitiv auf der sicheren Seite.
Einen U750KG Anhänger muß man in Spanien gar nicht anmelden.
Den bringst du einfach mit und verpasst dem das spanische Zugfahrzeug Kennzeichen.
Und die deutschen Unterlagen kannst du abheften und "vergessen".
Ich habe meinen 749KG Anhänger aus Polen importiert. (Unitrailer)
Der wurde sofort nach unserer Ankunft geliefert und ich habe mir bei der intensiven Einfuhr Inspektion meines PKW mit AHK,
da macht der ITV durchaus Stress, gleich 3 Kennzeichen machen lassen. 2 für den PKW und eins für den Anhänger.
U750KG Anhänger sind in Spanien schmerzfrei.
Deutsche PKWs mit nachträglich angebauter AHK sind da ein ganz anderes Thema.
Ich hatte das damals mal ausführlich im Forum geschildert. Dafür braucht man eine Menge Papiere.
Vom AHK Hersteller, vom deutschen und spanischen Generalimporteur.
Dazu noch ein Gutachten eines spanischen Sachverständigen über den ordnungsgemässen Anbau.
Dann gibt es auch beim spanischen ITV beim ersten Anlauf eine Zulassung.
... Et het noch emmer joot jejange