Ebenfalls entfällt dadurch auch die Möglichkeit mit Wagenheber die Gitter aus der Wand herauszudrücken ...
Am Fenster neben der Haustür wurde in der Anfangszeit dennoch ein Einbruchsversuch gestartet - der leicht verbogene Randstab an einer Halterung zeugt davon - anscheinend scheint dieser gescheiterte Versuch vor weiteren Versuchen bisher abzuschrecken - trotz fehlender Alarmanlage.
Weiterhin scheint m.M.n. auch der normalhohe (1,30m) gemauerte und mit Gittersteinen ausgefachte Zaun und das damit frei einsehbare Grundstück vor einem Betreten des Grundstücks abzuschrecken ....
... mal zum Nachdenken
