dksoft hat geschrieben: ↑Mi 4. Mär 2026, 09:47
Dazu hätte ich eine Frage: In unserer Urbanisation mussten zwei Bauherren im Rahmen von Neubauten ihre Mauern versetzen um die Straße zu verbreitern. Dazu wurde eine Kaution zur Wiederherstellung der Straße bei der Gemeinde hinterlegt.
Das ist jetzt 2 Jahre her und der Straßenbelag weiterhin offen und mit tiefen Löchern von den ehemaligen Telefonmasten.
Wie bewegt man die Gemeinde dazu, die Straße wieder herzustellen?
Ich habe gehört und auch gesehen, dass In unserer Urbanisation alle Eigentümer, die eine bauliche Veränderung an ihrem Haus vornehmen lassen, oder Investoren, die in die Jahre gekommene Immobilien abreißen und auf dem vorhandenen Grundstück neu bauen wollen, ihre Grundstücksgrenzen in Gehwegbreite zurücksetzen müssen, d. h. bestehende Mauern, Zäune oder andere Begrenzungen abreißen und neue Begrenzungen auf eigene Kosten ziehen lassen und einen Fußgängerweg nach Vorgabe mit ganz bestimmte Verlegeplatten (sie sind alle einheitlich) anlegen müssen. Ohne Abriss soll es wohl keine Baugenehmigung geben.
In unserer Sackgasse gab es vor dreißig Jahren nur einen Schotterweg, den die Gemeinde je nach Lust und Laune ausbesserte. Die Anleger schlossen sich zusammen und haben die schmale Straße auf eigene Kosten an den schlimmsten Stellen teeren lassen. Ich glaube, danach vergingen noch einmal ca. 10 Jahre, bis die Stadt genug Mittel übrig hatte, unsere Straße komplett zu teeren, wozu alle Anwohner einen Obolus entrichten mussten.