Gemeinschaftskonto in Deutschland ein Risiko?
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Roberto
- bisoño

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Gemeinschaftskonto in Deutschland ein Risiko?
Hallo,
ich bin gerade dabei in Deutschland ein Fremdwährungskonto einzurichten, wo meine spätere Rente aus einem nicht EU-Land eingehen soll.
Eigentlich ist klar, dass ich es als Gemeinschaftskonto mit meiner Frau eröffnen möchte.
In ca. 1,5 Jahren planen wir dann in Spanien als Residenten zu leben.
Nun habe ich davon gehört, dass es in Spanien damit Probleme geben könnte, wie z.B. dass die Hälfte meiner Rente meiner Frau als Einkommen angerechnet wird. (wir haben die Ehe geschlossen mit Zugewinngemeinschaft ohne Vertrag).
Oder dass im Fall des Ablebens einer der Beteiligten 50% des Guthabens eingefroren werden.
Gilt das nun ausschließlich für Konten in Spanien oder wäre wir auch davon mit dem deutschen Konto betroffen?
Gruß Roberto
ich bin gerade dabei in Deutschland ein Fremdwährungskonto einzurichten, wo meine spätere Rente aus einem nicht EU-Land eingehen soll.
Eigentlich ist klar, dass ich es als Gemeinschaftskonto mit meiner Frau eröffnen möchte.
In ca. 1,5 Jahren planen wir dann in Spanien als Residenten zu leben.
Nun habe ich davon gehört, dass es in Spanien damit Probleme geben könnte, wie z.B. dass die Hälfte meiner Rente meiner Frau als Einkommen angerechnet wird. (wir haben die Ehe geschlossen mit Zugewinngemeinschaft ohne Vertrag).
Oder dass im Fall des Ablebens einer der Beteiligten 50% des Guthabens eingefroren werden.
Gilt das nun ausschließlich für Konten in Spanien oder wäre wir auch davon mit dem deutschen Konto betroffen?
Gruß Roberto
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Roberto
- bisoño

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Re: Gemeinschaftskonto in Deutschland ein Risiko?
Möchte ein kleines Update dazu geben, habe inzwischen die Information bekommen, dass man in Spanien als Ehepaar zwischen einzelner und gemeinsamer Veranlagung wählen kann. Ein gemeinsames Konto würde dann dem Modell der gemeinsamen Veranlagung entsprechen.
Ich denke, man geht Problemen damit aus dem Weg, dass man ein Einzelkonto einrichtet und dem Ehepartner eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt. Ich werde noch versuchen in Erfahrung zu bringen, ob in Deutschland das Konto gesperrt würde im Todesfall.
Gruss Roberto
Ich denke, man geht Problemen damit aus dem Weg, dass man ein Einzelkonto einrichtet und dem Ehepartner eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt. Ich werde noch versuchen in Erfahrung zu bringen, ob in Deutschland das Konto gesperrt würde im Todesfall.
Gruss Roberto
- chris
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Re: Gemeinschaftskonto in Deutschland ein Risiko?
Hallo Roberto, wenn du Problemen aus dem Weg gehen willst, dann solltest du eine Gestoría/Asesoría aufsuchen und dich dort von Fachleuten beraten lassen. Das ist leider auch nicht immer ganz einfach, weil bei vielen die Kompetenz dort aufhört, wo Spanien endet, aber statt nach einer Finanzberatung würde ich hier im Forum eher nach Empfehlungen für eine Asesoría fragen.
Das Thema Steuern, Gütertrennung, Erbe etc ist zu komplex und auch zu relevant für deine finanzielle Sicherheit, als dass man Risiken eingehen sollte, die auf gut gemeinten Fehlinformationen beruhen.
Hacienda fackelt hierzulande nicht lange, da wird dann eben mal das Vermögen eingefroren und damit eine ganze Kette von Problemen losgetreten.
Das Thema Steuern, Gütertrennung, Erbe etc ist zu komplex und auch zu relevant für deine finanzielle Sicherheit, als dass man Risiken eingehen sollte, die auf gut gemeinten Fehlinformationen beruhen.
Hacienda fackelt hierzulande nicht lange, da wird dann eben mal das Vermögen eingefroren und damit eine ganze Kette von Problemen losgetreten.
Saludos,
Chris
Chris
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Re: Gemeinschaftskonto in Deutschland ein Risiko?
Und da mich sowas immer rechtlich interessiert, ich habe nicht nur in Spanien "Vermögen", habe ich die "KI" gefragt:
Ja, ein EU-Land kann Bankkonten in anderen EU-Ländern sperren oder pfänden lassen.
Dies ist jedoch kein direkter, unkomplizierter Verwaltungsakt, sondern erfordert grenzüberschreitende rechtliche Verfahren.
Die wichtigsten Wege im Überblick:
Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung (EuKoPfVO):
Mit dieser EU-Verordnung können Gläubiger über ein Gericht in ihrem eigenen Land ein Konto in einem anderen EU-Land (außer Dänemark) vorläufig sperren lassen. Dies dient dazu, zu verhindern, dass Schuldner Vermögenswerte im Ausland beiseiteschaffen.
Finanzämter und Behörden:
Öffentliche Stellen können Steuerschulden oder Bußgelder grenzüberschreitend eintreiben.
Dank der Amtshilfe- und Beitreibungsrichtlinie der EU können Behörden Vollstreckungsmaßnahmen (wie Kontenpfändungen)
auch bei Partnerbehörden in anderen EU-Ländern in Auftrag geben.
Strafverfolgung: Bei Ermittlungen wegen Betrugs, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung können Konten im EU-Ausland über internationale Rechtshilfeabkommen eingefroren werden.
Für normale Privatpersonen ist die Eröffnung und Führung von Konten im EU-Ausland legal, solange dies nicht zur Steuerhinterziehung genutzt wird. Aufgrund des automatischen Informationsaustauschs haben die Finanzbehörden jedoch den Überblick über grenzüberschreitende Konten.
Wir sind verloren
Saludos Mike
... Et het noch emmer joot jejange
- chris
- Tech-Supporter und Moderator

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Re: Gemeinschaftskonto in Deutschland ein Risiko?
Ich bezog mich auch erst einmal auf die in Spanien beheimateten Vermögen. Wenn dann plötzlich eines schönen Tages nicht einmal mehr die Miete abgebucht werden kann, ist man schon ganz schön im Zugzwang.
Wenn Hacienda Geld will, dann holen sie es sich, egal wie.
Wenn Hacienda Geld will, dann holen sie es sich, egal wie.
Saludos,
Chris
Chris
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Roberto
- bisoño

- Beiträge: 10
- Registriert: Di 11. Nov 2025, 20:24
Re: Gemeinschaftskonto in Deutschland ein Risiko?
Meine Gestoria habe ich dazu gefragt, es wurde auf die gemeinsame/getrennte Veranlagung hingewiesen und dass man dazu einen Steuerberater fragen solle. Vielleicht kann mir jemand einen empfehlen?
Also dass man für so allgemeine Dinge ständig professionelle Beratung braucht ist mir noch nie passiert, Spanien ist immerhin das fünfte - und hoffentlich auch letzte - Land in dem ich mich niederlasse.
Ich habe den Eindruck, es hat sich ein Missverständnis eingeschlichen. Es geht um die Sperrung von gemeinsamen Konto von Eheleuten im Todesfall.
Habe gelesen, da werden 50% dem Verstorbenen zugerechnet und entsprechend 50% des Guthabens eingefroren. Nur die Begräbniskosten dürfen davon bezahlt werden. Es geht nicht darum, dass die Steuerfahndung hinter mir her ist. Was aber natürlich vermutlich schnell noch kommen kann.
Habe auch gelesen, beim gemeinsamen Konto werden 50% des Geldeingangs jeweils beiden zugerechnet. Schicke ich also z.b. 15.000 von meinem Fremdwährungskonto darauf um davon z.B. ein neues Auto zu kaufen, müsste meine Frau 7.500 als Schenkung von Ihrem Ehepartner versteuern? Das wäre ja Blödsinn, denn die Rente auf dem Fremdwährungskonto habe ich ja bereits versteuert.
Habe konkret die Gestoria wegen meinem jetzt zu eröffnenden Rentenkonto gefragt. Da geht monatlich eine kleinere Rentenzahlung ein, und entsprechend diesen merkwürdigen Auskünften möchte ich vermeiden, dass wir gemeinsam veranlagt werden und meine Frau und ich je 50% der Rente als Einkommen zu versteuern haben. Ist ja nur meine Rente.
Eigentlich finde ich gemeinsame Veranlagung gut, das hatten wir in den letzten Jahren so. In Spanien wird dann jedoch nicht 2 x der persönliche Freibetrag gewährt, sondern ein gekürzter. Das ist nachteilig, wenn beide ein Einkommen haben. Wo wir zurzeit wohnen, kann man definitiv nur getrennt veranlagt werden. Das ist ungünstig wenn einer der beiden quasi kein Einkommen hat, wegen dem verlorenen Freibetrag.
Eigentlich kann man das in Spanien jedes Jahr neu festlegen, aber bei einem gemeinsamen Konto würde das scheinbar nicht funktionieren.
Und ja, die spanischen Baken sind eine Katastrophe. Wir hatten um 10 Uhr den Notartermin um eine Wohnung zu kaufen.
Um 8 Uhr kam ein Anruf von der Bank, die Zentrale in Madrid hat unser Guthaben eingefroren wegen Geldwäscheverdacht.
Fragt nicht wie wir es geschafft haben, dass das 2 Stunden später wieder frei war.
Und lange vorher haben wir schon die Mail erhalten, dass alles okay wäre.
Gruss Roberto
Also dass man für so allgemeine Dinge ständig professionelle Beratung braucht ist mir noch nie passiert, Spanien ist immerhin das fünfte - und hoffentlich auch letzte - Land in dem ich mich niederlasse.
Ich habe den Eindruck, es hat sich ein Missverständnis eingeschlichen. Es geht um die Sperrung von gemeinsamen Konto von Eheleuten im Todesfall.
Habe gelesen, da werden 50% dem Verstorbenen zugerechnet und entsprechend 50% des Guthabens eingefroren. Nur die Begräbniskosten dürfen davon bezahlt werden. Es geht nicht darum, dass die Steuerfahndung hinter mir her ist. Was aber natürlich vermutlich schnell noch kommen kann.
Habe auch gelesen, beim gemeinsamen Konto werden 50% des Geldeingangs jeweils beiden zugerechnet. Schicke ich also z.b. 15.000 von meinem Fremdwährungskonto darauf um davon z.B. ein neues Auto zu kaufen, müsste meine Frau 7.500 als Schenkung von Ihrem Ehepartner versteuern? Das wäre ja Blödsinn, denn die Rente auf dem Fremdwährungskonto habe ich ja bereits versteuert.
Habe konkret die Gestoria wegen meinem jetzt zu eröffnenden Rentenkonto gefragt. Da geht monatlich eine kleinere Rentenzahlung ein, und entsprechend diesen merkwürdigen Auskünften möchte ich vermeiden, dass wir gemeinsam veranlagt werden und meine Frau und ich je 50% der Rente als Einkommen zu versteuern haben. Ist ja nur meine Rente.
Eigentlich finde ich gemeinsame Veranlagung gut, das hatten wir in den letzten Jahren so. In Spanien wird dann jedoch nicht 2 x der persönliche Freibetrag gewährt, sondern ein gekürzter. Das ist nachteilig, wenn beide ein Einkommen haben. Wo wir zurzeit wohnen, kann man definitiv nur getrennt veranlagt werden. Das ist ungünstig wenn einer der beiden quasi kein Einkommen hat, wegen dem verlorenen Freibetrag.
Eigentlich kann man das in Spanien jedes Jahr neu festlegen, aber bei einem gemeinsamen Konto würde das scheinbar nicht funktionieren.
Und ja, die spanischen Baken sind eine Katastrophe. Wir hatten um 10 Uhr den Notartermin um eine Wohnung zu kaufen.
Um 8 Uhr kam ein Anruf von der Bank, die Zentrale in Madrid hat unser Guthaben eingefroren wegen Geldwäscheverdacht.
Fragt nicht wie wir es geschafft haben, dass das 2 Stunden später wieder frei war.
Und lange vorher haben wir schon die Mail erhalten, dass alles okay wäre.
Gruss Roberto
