Der Strafgerichtshof Nr. 3 von Granada verurteilte am vergangenen Montag einen Polizisten aus La Puebla de Don Fadrique, weil er einen schlafenden Hund erschossen hatte, wegen einer unverhältnismäßigen Handlung zu einer Geldbuße von 200 Euro.
Die Tat ereignete sich am 12. Mai 2009 und sorgte damals für große Empörung in Tierschutzkreisen. Die Staatsanwaltschaft sowie der Madrider Tierschutzverein El Refugio sahen in der Tat die Misshandlung von Tieren. Der Verein erstattete Anzeige.
Es gab schon längere Zeit Beschwerden von Anwohnern über den reinrassigen, vier Kilogramm leichten Pekinesen, der immer alleine in der Ortschaft unterwegs war obwohl er einen Besitzer hatte.
Der Bürgermeister von La Puebla de Don Fadrique beauftragte aufgrund der Beschwerden den Polizisten, das Tier einzufangen.
Nun sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte am 12. Mai 2009 mit seinem Dienstwagen unterwegs war, den schlafenden Hund sah, ihm dann in den Kopf schoss und daraufhin ein einen Müllbehälter warf. Den Tod des Hundes sieht der Richter als nicht gerechtfertigt an, auch wenn der Bürgermeister den Angeklagten beauftragt hatte den streunenden Vierbeiner dingfest zu machen.
Nach Auffassung des Richters handelte der Polizist "entgegen aller Sensibilität und Respekt gegenüber Tieren." Tierquälerei konnte man dem Angeklagten nach Auffassung des Richters nicht nachweisen, da es nicht erwiesen ist, dass der Beamte "absichtlich das Leiden" des Hundes erhöht hat.
Dieser fragwürdigen Erläuterung fügte der Richter noch hinzu, "Vielmehr [...] scheint der Tod des Hundes eine unmittelbare Folge davon zu sein, einen Schuss in den Kopf bekommen zu haben."
So wurde der mutmaßliche Tierquäler der Misshandlung von Tieren freigesprochen, was sicher für neue Diskussionen, nicht nur in Tierschutzkreisen, sorgen dürfte. Das Gerichtsurteil klingt wie ein Freibreif für Tierquäler die ein Tier mit Kopfschuss töten, da man so das Leiden nicht absichtlich erhöht hat.
Das Costa-Blanca-Forum dankt comprendes.de - Das Spanienmagazin für die freundliche Genehmigung.
Freibrief für Tierquäler
- Oliva B.
- Administratorin u. Moderatorin
- Beiträge: 21773
- Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:17
- Wohnort: Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muß ich fort...
Re: Freibrief für Tierquäler
Freibrief für Tierquäler
Tierquälerei ist das Quälen, Misshandeln oder unnötige Töten von Tieren.
Spanien hat 17 autonome Regionen. Jede Region hat eigene Gesetze und Strafen.
La Puebla de Don Fadrique liegt in Andalucía. Dort werden bei Tierquälerei bei geringfügigen Vergehen (z.B. einen Hund zu erschießen) zwischen 75 und 500 Euro Strafe fällig; in der Comunidad Valenciana sind es zwischen 30 und 600 Euro.
Mit 200 Euro Strafe ist der Richter nicht ans Limit gegangen, doch auch 200 Euro sind bei den hiesigen Gehältern kein Pappenstiel.
Doch schauen wir uns mal als Beispiele die Schweiz und Deutschland an:
In der Schweiz ist das Töten von Hunden nur dann strafbar, wenn es auf qualvolle Weise oder aus Mutwillen geschieht (Art. 27 Abs. 1 lit. b und c TSchG).
In Deutschland wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
Aber auch in Deutschland ereignen sich solche Vorfälle wie der publizierte: Tierschutzverein zeigt Polizisten an und deshalb frage mich allen Ernstes, was ist an dem Urteil so außergewöhnlich. dass Tierschützer darin einen „Freibrief für Tierquäler“ sehen?

Tierquälerei ist das Quälen, Misshandeln oder unnötige Töten von Tieren.
Spanien hat 17 autonome Regionen. Jede Region hat eigene Gesetze und Strafen.
La Puebla de Don Fadrique liegt in Andalucía. Dort werden bei Tierquälerei bei geringfügigen Vergehen (z.B. einen Hund zu erschießen) zwischen 75 und 500 Euro Strafe fällig; in der Comunidad Valenciana sind es zwischen 30 und 600 Euro.
Mit 200 Euro Strafe ist der Richter nicht ans Limit gegangen, doch auch 200 Euro sind bei den hiesigen Gehältern kein Pappenstiel.
Doch schauen wir uns mal als Beispiele die Schweiz und Deutschland an:
In der Schweiz ist das Töten von Hunden nur dann strafbar, wenn es auf qualvolle Weise oder aus Mutwillen geschieht (Art. 27 Abs. 1 lit. b und c TSchG).
In Deutschland wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
Aber auch in Deutschland ereignen sich solche Vorfälle wie der publizierte: Tierschutzverein zeigt Polizisten an und deshalb frage mich allen Ernstes, was ist an dem Urteil so außergewöhnlich. dass Tierschützer darin einen „Freibrief für Tierquäler“ sehen?

Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
- sonnenanbeter
- especialista
- Beiträge: 1448
- Registriert: Mo 11. Apr 2011, 18:27
- Wohnort: Costa Blanca zwischen Alicante und Torrevieja
Re: Freibrief für Tierquäler
Vielleicht hat der Polizist ja auch aus Notwehr gehandelt. Wer schon einmal einem zähnefletschenden Pekinesen gegenüber gestanden hat weiss was ich meine (Ironie Ende).
Nichts desto trotz: Das beweist wieder einmal, das die meisten Vierbeiner in Spanien Lebewesen 2-ter Klasse sind (mindestens).
Gruss
Herbert
Nichts desto trotz: Das beweist wieder einmal, das die meisten Vierbeiner in Spanien Lebewesen 2-ter Klasse sind (mindestens).
Gruss
Herbert
Gruss
Herbert
Lebensstandard ist der Versuch, sich heute das zu leisten, für was man auch in zehn Jahren kein Geld haben wird.
Herbert
Lebensstandard ist der Versuch, sich heute das zu leisten, für was man auch in zehn Jahren kein Geld haben wird.
- lamarina
- apasionado
- Beiträge: 652
- Registriert: So 27. Feb 2011, 00:39
- Wohnort: Rojales / Ciudad Quesada
Re: Freibrief für Tierquäler
Die Strafen für solche Fälle müssten viel höher sein.
Ok, manchmal ist auch ein Mensch wohl nicht mehr wert. Ein Bekannter hat mir gerade erzählt, wie er vor kurzem zwei Littauer mitten in der Nacht dingfest gemacht hat. Sie wollten beim Nachbarn einbrechen und haben nicht mit ihm gerechnet. Der eine wurde von seinem Schutzhund in die Schulter geschnappt, der andere vom Bekannten dingfest gemacht bis die Polizei kam. Dieser Littauer war gesucht wegen Vergewaltigungen, Einbrüchen, Diebstahl. Die Guardia Civil sagte, er hätte eigentlich nichts machen dürfen da dies nur der Polizei erlaubt sei. Sie gratulierten ihm jedoch zum Fang. Sollte er wieder in eine solche Situation geraten, am besten Kugel in den Kopf und vergraben. Es frage eh niemand danach. Dann könne er sich die Verhandlung und Vorsprache bei der Guardia Civil und Juzgado ersparen.
Ok, manchmal ist auch ein Mensch wohl nicht mehr wert. Ein Bekannter hat mir gerade erzählt, wie er vor kurzem zwei Littauer mitten in der Nacht dingfest gemacht hat. Sie wollten beim Nachbarn einbrechen und haben nicht mit ihm gerechnet. Der eine wurde von seinem Schutzhund in die Schulter geschnappt, der andere vom Bekannten dingfest gemacht bis die Polizei kam. Dieser Littauer war gesucht wegen Vergewaltigungen, Einbrüchen, Diebstahl. Die Guardia Civil sagte, er hätte eigentlich nichts machen dürfen da dies nur der Polizei erlaubt sei. Sie gratulierten ihm jedoch zum Fang. Sollte er wieder in eine solche Situation geraten, am besten Kugel in den Kopf und vergraben. Es frage eh niemand danach. Dann könne er sich die Verhandlung und Vorsprache bei der Guardia Civil und Juzgado ersparen.