Mal einige dumme fragen ?

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Anubis
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Mal einige dumme fragen ?

Beitrag von Anubis »

Da wir ja schon erwähnt haben , das wir Deutschland im Jahr 2013 den Rücken kehren wollen und zwar ganz , hätten wir mal einige fragen an die User des Forums die schon in Spanien Leben , das heisst wenn wir fragen dürfen.

1.) Ummeldung aller Fahrzeuge auf Spanische Kennzeichen / Zulassung mit Spanischen Papieren ?

2.) Umschreibung der Deutschen Fahrerlaubniss auf Spanische / Regelungen Spanisches Kennz - Deutscher Lappen ?.

3.) Meldepflicht / Zweitwohnsitz ?

4.) Ärztliche Versorgung ( Sehr wichtig ! weil Dagmar Diabetikerinn ist )

Das sind 4 der fragen die erst mal unter den Nägeln brennen.

Für ein paar Informative Auskünfte wären wir dankbar.

Grüße
Paul und Dagmar
Cozumel
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Re: Mal einige dumme fragen ?

Beitrag von Cozumel »

Deine Fahrzeuge kannst du günstig umschreiben lassen, wenn Du sie mit Deiner Abmeldebescheinigung aus Deutschland ganz schnell ummeldest. Das gilt dann als Umzugsgut und nicht als Neueinführung. Der Unterschied ist erheblich.

Führerschein muss nicht mehr umgemeldet werden.

Du hast eine Meldepflicht bei der Ausländerbehörde und eine bei Deinem Rathaus.

Wenn Du in Deutschland bei der gesetzlichen Krankenkasse bist, sprich mit denen, dann kannst Du Dir das Recht sichern, später eventuell wieder in die deutsche zurückzukommen. In Deutschland ruht dann Deine Mitgliedschaft.
Hier in Spanien meldest Du Dich dann ganz regulär bei der spanischen gesetzlichen Krankenkasse an. Sie ist deutlich günstiger, aber auch nicht so gut wie in DE.
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betty-calpino
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Re: Mal einige dumme fragen ?

Beitrag von betty-calpino »

Hallo Anubis

>>1.) Ummeldung aller Fahrzeuge auf Spanische Kennzeichen / Zulassung mit Spanischen Papieren ?

Die Ummeldung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Jefatura Provincial de Tráfico) innerhalb von 6 Monaten nach Wohnortwechsel vorzunehmen.

Der erste Schritt für die neue Zulassung des Fahrzeugs ist die Homologación. Hierbei muss der Fahrzeugbrief von einem zugelassenen Industrie-Ingenieur übersetzt und das Fahrzeug vermessen werden. Die Kosten liegen bei ca. 120€.

Beim I.T.V, dem spanischen Pendant des TÜV, ist dann eine technische Inspektion fällig. Hier werden zwei Kopien der Tarjeta de Inspección técnica ausgestellt, die später beim spanischen Straßenverkehrsamt vorgelegt werden müssen.

Die festgestellten Merkmale werden in den neuen spanischen Fahrzeugbrief Ficha Técnica übertragen. Die Fehlersuche bei der Inspektion erfolgt sehr gewissenhaft. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 75 bis 100 €.

Bei der Hacienda, dem Spanischen Finanzamt, wird nun eine Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación) fällig. Sie richtet sich nach dem Zeitwert und der Motorisierung des Fahrzeugs.

Der Zeitwert ergibt aus dem Neuwert des Wagens abzüglich eines jährlichen Wertverlustes, welcher durch die Finanzbehörden anhand veröffentlichter Tabellen (http://www.boe.es) ermittelt wird.

Ist der Hubraum eines Benziners kleiner als 1.600 Kubikmeter bzw. der eines Diesels kleiner als 1.910 Kubikmeter, beträgt die Zulassungssteuer 7% des Zeitwerts. Liegen die Werte darüber, steigt die Steuer auf 12%.

Die Steuernummer N.I.E, die persönlichen Steuerstrichcodes, die Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls An- und Abmeldepapieren des Wohnsitzes in Deutschland sind in der Hacienda einzureichen.

Die Behörde prüft dann, ob und wie viel Zulassungssteuer zu zahlen ist. Ein entsprechender Bescheid, der über eine Bank zu begleichen ist, kann innerhalb kurzer Zeit abgeholt werden.

Die Kfz-Steuer (Impuesto de Vehículos de Tracción Mecánica) ist relativ niedrig und wird jährlich an die Gemeinde, in der das Fahrzeug zugelassen ist, bezahlt. Sie ist in den einzelnen Provinzen Spaniens leicht unterschiedlich und nach Motorkapazität gestaffelt.

Alle Belege und Bescheide samt Personalausweis, Empadronamiento und dreifachen Kopien werden nun auf der Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico) eingereicht. Hat man die fälligen 65,20 € gezahlt, kann man am nächsten Tag die Matricula, entspricht dem deutschen Fahrzeugschein, abholen.

In einem der von Trafico ausgewiesenen Läden können nun die spanischen Nummernschilder gekauft werden.

Es wird empfohlen, die Abmeldung in Deutschland erst durchzuführen, wenn die Zulassung in Spanien sichergestellt ist. Die Stilllegung kann grundsätzlich auch von der Deutschen Botschaft und den Konsulaten in Spanien vorgenommen werden. Die Durchführung liegt jedoch in deren Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf diese Amtshandlung besteht nicht.

Deshalb heißt es jetzt nur noch: Fahrzeug in Deutschland bei Versicherung und Ämtern abmelden.

Ist das geschafft, haben Sie den spanischen Behördendschungel überwunden. Jetzt fehlt nur noch eine neue Autoversicherung. Diese ist generell günstiger als in Deutschland.

Ist Ihnen dieser ganze Aufwand zu viel, kann auch eine Agentur gestoria gegen Gebühr mit der Erledigung der Ummeldformalitäten beauftragt werden.

Anmerkung: Ich würde dir Raten eine Gestoria damit zu Beauftragen !

>>2.) Umschreibung der Deutschen Fahrerlaubniss auf Spanische / Regelungen Spanisches Kennz - Deutscher Lappen ?.

Der Führerschein muss seit dem 01.07.1996 EU-weit nicht mehr umgeschrieben werden. Eine EU-Richtlinie sieht die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen vor, auch dann, wenn der Wohnsitz in ein anderes Land verlegt wird.
Du musst ihn aber bei der Traffico Registrieren Lassen !

3.) Meldepflicht / Zweitwohnsitz ?

Ausländer Benötigen das Zertifikat über die Einschreibung im Ausländerregister. Derzeit kann man sich in Benidorm ,Denia und Teulada Anmelden.


Das Zertifikat ist nicht nur Pflicht , es ersetzt auch die Residencia, die Aufenthaltsgenehmigung. War diese zuvor für Ruheständler erst ab einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen erforderlich, benötigt das neue Zertifikat jetzt jeder, der sich länger als 90 Tage in Spanien aufhält. Anmelden muss man sich grundsätzlich dort, wo man sich die längste Zeit des Jahres aufhält.



Staatsangehörige aus EU Ländern sind bei einem Aufenthalt, von weniger als drei Monaten, aus welchen Gründen auch immer, nicht verpflichtet, sich anzumelden. Wer sich jedoch länger als 3 Monate in Spanien aufhält, ist verpflichtet, sich beim spanischen Einwohnermeldeamt seines Wohnsitzes zu melden.

Dieser Vorgang nennt sich "empadronamiento, im Rathaus fragt man nach dem oficina de empadronamiento. Dort muss man in der Regel, den gültigen deutschen Reisepass, das erwähnte Ausländerzertifikat des zentralen Registers für EU-Ausländer und einen Nachweis über den Wohnsitz in der Gemeinde vorlegen.

Das kann ein Miet- oder ein Untermietvertrag sein, ein Nachweis von Grundeigentum, in einigen Fällen reicht auch eine Telefon-, Gas - oder Stromrechnung auf den Namen des Meldepflichtigen.

In einem Formular werden Daten wie Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort, Ausbildung und akademische Titel erfasst. Der Vorgang ist denkbar. Gebühren entstehen lediglich für das Ausländerzertifikat und wenn man zu einem späteren Zeitpunkt eine Meldebescheinigung benötigt.

>>4.) Ärztliche Versorgung ( Sehr wichtig ! weil Dagmar Diabetikerinn ist )

Seid ihr Rentner ?
Wenn ja, geht zu eure Krankenkassen und teilt denen mit dass ihr Auswandert, die kennen die Schritte wie es weiter geht.
Sie Zahlen dann eure Beiträge an die Seguridad Social. Und ihr Bekommt damit den Zutritt zum Gesundheitssystem.

Oder ihr sucht euch eine Private KK, weitere Möglichkeit Freiwillig in die Seguridad Social einzahlen. Nach meinen Letzten Informationen waren das ca 150€ pp

Wo ich mir aber Gedanken mache, ich sah in andere Beiträge das ihr wohl mit einen Wohnmobil kommt :?:
Wenn ihr im Wohnmobil- wohnt bleibt, hat man ja eigentlich keinen Festen Wohnsitz in Spanien ?
Somit Entstehen ja Probleme beim Anmelden ob beim Rathaus oder bei der Auto um Meldung

Saludo Betty
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nie kämpft, hat immer verloren
Anubis
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Re: Mal einige dumme fragen ?

Beitrag von Anubis »

Hallo Betty und erst mal vielen vielen Dank für die erschöpfenden Auskünfte , also wirklich vielen dank.

In der beziehung .
Wo ich mir aber Gedanken mache, ich sah in andere Beiträge das ihr wohl mit einen Wohnmobil kommt
Wenn ihr im Wohnmobil- wohnt bleibt, hat man ja eigentlich keinen Festen Wohnsitz in Spanien ?
Somit Entstehen ja Probleme beim Anmelden ob beim Rathaus oder bei der Auto um Meldung

Wir können in Denia eine Parzelle von 500qm mit der Option auf Anmeldung des zweiten Wohnsitzes bekommen und
das Angebot was uns gemacht wurde ist einfach unschlagbar , mit Strom , Wasser , Telefonanschluß und allem drumm und drann ,für den Preis im Jahr mit allem Komfort da bekommt man hier in Deutschland keinen Festplatz für und viele Betreiber der Campingplätze hier machen das mit der Anmeldung nicht mit weil sie Angst haben !.

Und wir wollen hier weg , es ist Zeit aus dem Dreckwetter zu verschwinden.

Erst Wohnsitz wird Neuhausen in der Gemeinde Offenberg bei Deggendorf in Bayern und dort wird ein Postnachsendeantrag nach Denia dann Beantragt.

Grüße
Paul und Dagmar
Cozumel
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Re: Mal einige dumme fragen ?

Beitrag von Cozumel »

Betty hat geschrieben: Die Ummeldung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Jefatura Provincial de Tráfico) innerhalb von 6 Monaten nach Wohnortwechsel vorzunehmen.
Betty, das kann nicht sein, deshalb hab ich nochmal nachgeschaut.

Wenn das Auto als Umzugsgut deklariert wird, entfällt die Zulassungssteuer. Dazu müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Das Auto muss sich mindestens sechs Monate im Besitz des Halters befinden, und dieser wiederum muss mindestens ein Jahr in Deutschland gemeldet sein. Dazu benötigt man eine Abmeldung aus Deutschland und eine deutsche Meldebescheinigung über mindestens ein Jahr. Liegen beide Dokumente vor, hat man maximal 30 Tage Zeit für die Ummeldung, es wird dann keine Zulassungssteuer fällig. Wer das Fahrzeug als Umzugsgut in Spanien angemeldet hat, darf es ein Jahr lang nicht verkaufen.

http://www.mallorcazeitung.es/service/2 ... 18669.html

Das ist zwar aus der Mallorcazeitung, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das anders ist als hier.
Anubis
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Re: Mal einige dumme fragen ?

Beitrag von Anubis »

Ooooooooooha , da haben wir schon die erste Falle im Gepäck , das mit dem Umschreiben fällt schon flach.

Unser Auto ist Baujahr 1985 und erfüllt nicht die EG Norm 4 , auf wiedersehen Spanische Kennzeichen.

Das heisst alle zwei jahre Tüv oder DEKRA in Deutschland ! und weiter fahren mit Germany Kennzeichen.
Cozumel
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Re: Mal einige dumme fragen ?

Beitrag von Cozumel »

Das ist in inoffizielle Version. :-D
Eigentlich muss jedes Auto innerhalb eines halben Jahres umgemeldet werden. Macht aber nicht jeder.

Dein Auto kannst Du in DE nur angemeldet lassen, wenn Du einen Wohnsitz hast, oder Du meldest es auf jemand anders Deines Vertrauens an.
Anubis
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Re: Mal einige dumme fragen ?

Beitrag von Anubis »

Der erste Wohnsitz bleibt ja vorerst in Bayern , der in Denia soll ja erst mal zweitwohnsitz werden.
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Re: Mal einige dumme fragen ?

Beitrag von haSienda »

Anubis hat geschrieben:Ooooooooooha , da haben wir schon die erste Falle im Gepäck , das mit dem Umschreiben fällt schon flach.

Unser Auto ist Baujahr 1985 und erfüllt nicht die EG Norm 4 , auf wiedersehen Spanische Kennzeichen.

Das heisst alle zwei jahre Tüv oder DEKRA in Deutschland ! und weiter fahren mit Germany Kennzeichen.
Nö, besser...
Das heisst historische Zulassung!
klick mich ganz sanft...hihi

Gruss
Derek
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Re: Mal einige dumme fragen ?

Beitrag von Anubis »

Derek , das ist doch mal eine Frohe Botschaft mensch die spanier machen ja schon ab 20 Jahren das H kennzeichen , das lohnt sich alle male.

Danke für den Hinweis.
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