" HACIENDA PUBLICA " ???????????
- Karl-Heinz Brass
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Re: " HACIENDA PUBLICA " ???????????
liebe margit,
ja hast ja recht, hätte ich auch gleich schreiben können.......
es handelt sich um die nichtresidentensteuer.............
lg. karl-heinz
ja hast ja recht, hätte ich auch gleich schreiben können.......
es handelt sich um die nichtresidentensteuer.............
lg. karl-heinz
Re: " HACIENDA PUBLICA " ???????????
Nichtresidentensteuer? Ich dachte immer, Du lebst hier überwiegend in E?Karl-Heinz Brass hat geschrieben:liebe margit,
ja hast ja recht, hätte ich auch gleich schreiben können.......
es handelt sich um die nichtresidentensteuer.............
lg. karl-heinz
Grüsse
Josefine
Gruß Josefine
Re: " HACIENDA PUBLICA " ???????????
.... Ich dachte immer, Du lebst hier überwiegend in E? ...
aber deshalb m u s s man doch nicht Resident sein.
bei la Caixa heisst das im Onlineauszug für Deutsche :Betrag
-30,25 Euro (-5.033 Pts.)
Datum 07/12/2012
Uhrzeit 23:11:20
Wertstelldatum 07/12/2012
Verwendungszweck BESCH.G.FREMD
dies ist die pauschale Befreiung von der span.Steuerpflicht für Nichresidenten,
die in Spanien keine steuerpflichtigen Einkommen haben.
aber deshalb m u s s man doch nicht Resident sein.
bei la Caixa heisst das im Onlineauszug für Deutsche :Betrag
-30,25 Euro (-5.033 Pts.)
Datum 07/12/2012
Uhrzeit 23:11:20
Wertstelldatum 07/12/2012
Verwendungszweck BESCH.G.FREMD
dies ist die pauschale Befreiung von der span.Steuerpflicht für Nichresidenten,
die in Spanien keine steuerpflichtigen Einkommen haben.
Re: " HACIENDA PUBLICA " ???????????
ach so, gilt für 2 Jahre
- Florecilla
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Re: " HACIENDA PUBLICA " ???????????
Ruth, was du meinst, ist nicht die Nichtresidentensteuer, sondern die Bearbeitungsgebühr der Bank für die Einholung der Bescheinigung, dass man kein Resident ist.
Alls Immobilieneigentümer, der nicht dauerhaft in Spanien lebt (no residentes) und keine weiteren Einkünfte hat, ist man verpflichtet eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben - auch wenn die Immobilie nur dem Eigengebrauch dient und nicht vermietet wird. Besteuerungsgrundlage ist der Katasterwert.
Mit dem Modelo 210 macht der Nichtresident seine Einkommensteuererklärung und die ist spätesten am 31.12.2012 für das Jahr 2011 fällig.
Alls Immobilieneigentümer, der nicht dauerhaft in Spanien lebt (no residentes) und keine weiteren Einkünfte hat, ist man verpflichtet eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben - auch wenn die Immobilie nur dem Eigengebrauch dient und nicht vermietet wird. Besteuerungsgrundlage ist der Katasterwert.
Mit dem Modelo 210 macht der Nichtresident seine Einkommensteuererklärung und die ist spätesten am 31.12.2012 für das Jahr 2011 fällig.
Modelo 210 - Nichtresidentensteuer
.Florecilla hat geschrieben:
Mit dem Modelo 210 macht der Nichtresident seine Einkommensteuererklärung und die ist spätesten am 31.12.2012 für das Jahr 2011 fällig.
Dieses Modelo 210 (für 2011) haben wir uns in dieser Woche von unserer Steuerberaterin ausfüllen lassen. Es sind 3 Formulare. Damit sind wir heute zu unserer Hausbank gegangen und haben den Betrag eingezahlt. Alles wurde abgestempet und von den drei Formularen haben wir zwei Formulare abgestempelt wieder zurückbekommen. War das bei Euch auch so?
Grüsse
Josefine
Gruß Josefine
- kuba
- especialista
- Beiträge: 1343
- Registriert: Mi 21. Jul 2010, 12:53
- Wohnort: Osnabrücker Land - Oliva
Re: " HACIENDA PUBLICA " ???????????
hallo Josefine,
das ist so korrekt. Unser Notar macht das immer jedes Jahr für uns in Spanien. Hat uns 2 Exemplare wieder per Email zurückgeschickt mit Stempel und Einzahlungsnachweis.
das ist so korrekt. Unser Notar macht das immer jedes Jahr für uns in Spanien. Hat uns 2 Exemplare wieder per Email zurückgeschickt mit Stempel und Einzahlungsnachweis.
liebe grüße
kuba
kuba
Re: " HACIENDA PUBLICA " ???????????
Danke kuba, für Deine Info.
Dann ist ja alles OK mit den 2 Exemplaren, die wir vom Bank-Angestellten erhalten haben.
Grüsse
Josefine
Dann ist ja alles OK mit den 2 Exemplaren, die wir vom Bank-Angestellten erhalten haben.
Grüsse
Josefine
Gruß Josefine