Nachbarschaftsrecht

Grundstücksrecht, Versicherungen, Schäden am Gebäude usw.
Hennerk52
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Re: Nachbarschaftsrecht

Beitrag von Hennerk52 »

Hola,
ich bin es noch einmal. Eins ist jetzt schon klar jede Grenzbebauung in La Marina ist illegal. Mehr dazu in der nächsten Woche.

Saludo

Henner
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baufred
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Re: Nachbarschaftsrecht

Beitrag von baufred »

... na, da bin ich aber gespannt, wer welche Akte aus welcher Schublade "herausgezaubert" bzw. verschwinden lassen hat ... :-? ... gerade mit dem Técnico hatte ich mich "lang und breit" zum Thema unterhalten bzw. zur ortsüblichen Auslegung der straßenseitigen und rückseitigen Abstände zur Grundstücksgrenze und deren Auslegung im Detail speziell wg. Erreichbarkeit Feuerwehr & Co. sowie zu den machbaren seitlichen Grenzmauern wenn keine Grenzbebauung geplant ist bzw. der sonst oft vorhandene Maschendrahtzaun :-o durch 'ne massive Mauer ersetzt werden soll (max. mögliche Höhe und Gestaltung) ... war allerdings schon vor etwa 4-5 Jahren ....
Saludos -- baufred --
Range
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Re: Nachbarschaftsrecht

Beitrag von Range »

Nachbarstreitereien sind immer sehr mühselig und können mehr als langwierig werden, Recht hin oder her.

Ich frage mich nur, muss das so sein, ich denke NEIN.
Absolut eine neue Frage diesbezüglich, wann hat diese Auseinandersetzung begonnen und warum?

Ich bin nur Gast in diesem Land und von meinem nächsten Nachbarn haben bereits deren Eltern und ohne Gäste welcher Art auch immer, bereits da gewohnt.
Ich sehr schlecht spanisch sprechend, jedoch meine Nachbarin hat mich über minimale Bauveränderungen und auf ihrem Grundstück gefragt, ob dies mich stören würde.
Ich denke mal, alles hat eben zwei Seiten, die wir hier im Forum nicht kennen, zumindest wir in unserer Nachbarschaft disskutieren eben bevor das Feuer brennt und jeder dem anderen zu Leide wirkt und sein Recht ausschöpft.

Nur ein kleines Beispiel, mein Nachbar hat mich endlich erreicht um anzufragen, ob er seine Einfriedungsmauer an meiner Grenze erneuern darf, da er ja fremdes Land betritt.
So habe ich dies auch gehalten bei Erweiterung meiner Mauer, warum nicht vorgängig und vor Feuerausbruch miteinander kommunizieren, verstehe ich echt nicht.
Anscheinend haben viele vergessen, dass sie wie ich hier nur Gäste sind und nicht über alles wie zu Hause zu bestimmen haben.
Dies lediglich meine klare, vieleicht etwas harte, aber ehrliche Meinung.


LG Range (Heinz )
ruth
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Re: Nachbarschaftsrecht

Beitrag von ruth »

@Heinz:
dann lies mal meinen Post - ist die Nr.2 -- genau meine Meinung
Range
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Re: Nachbarschaftsrecht

Beitrag von Range »

Danke liebe Ruth!

Meine Devise lautet, es braucht immer zwei für jedes Problem, denn nicht jeder ist Kommunikationsbereit od. fähig.

Para mi simpre VIVA Espagna sin problema

Sorry, kein perfektes spanisch.

Ich habe eben liebe geschätzte spanische Nachbarn und brauche weder noch

LG Heinz (Range)
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FridaAmarilla
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Re: Nachbarschaftsrecht

Beitrag von FridaAmarilla »

Range hat geschrieben:Nur ein kleines Beispiel, mein Nachbar hat mich endlich erreicht um anzufragen, ob er seine Einfriedungsmauer an meiner Grenze erneuern darf, da er ja fremdes Land betritt.
Nun Heinz, ist ja prima das DU gefragt wurdest, aber wie ich so zwischen den Zeilen von Henner glaube lesen zu können, wurde er eben nicht gefragt! Natürlich ist es immer besser mit den Nachbarn gut auszukommen, egal in welchem Land, aber deswegen muß man sich ja nicht alles gefallen lassen. Ich hätte genauso reagiert und erst recht, wenn der Nachbar nun auch noch auf mein Grundstück muß, um seine Mauer zu verputzen! Erst nimmt er mit seinem Anbau Licht und Sonne und dann trampelt er auch noch alles nieder bzw. müssen noch Bäume und Hecke verunstaltet werden damit er da ran kommt! Neee also wirklich, das kann ja wohl nicht sein, Gast hin Gast her, aber auch als Gast habe ich hier Rechte!!
Range
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Re: Nachbarschaftsrecht

Beitrag von Range »

Geschätzte Frida Amarilla!

Genau da liegt das Problem!
auf das ich nicht noch deutlicher eingehen möchte, denn anfänglich macht N U R der Ton die Musik und genau dort beginnt das zusammanleben oder nicht.
Denn wenn die Chemie nicht passt dann passt eben vieles nicht und wenn inzwischen Jahre verstreichen.

Noch immer gilt, es kann keiner in Frieden Leben wenn's dem lieben Nachbarn nicht gefällt.

Bitte entschuldige, nur meine Devise und die hält seit Jahrzehnten, zumindest in meinem Umfeld, musste dies jedoch auch lernen.


FG Range (Heinz)
Hennerk52
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Re: Nachbarschaftsrecht

Beitrag von Hennerk52 »

Hola,
möchte noch einmal darauf hinweisen, dass auch ich ein friedliebender mensch bin. Ich habe auch an der Grenze zum Nachbarn eine Garage gebaut. Allerdings habe ich den Nachbarn gefragt und er war einverstanden, dass macht den unterschied, alles andere ist wie gesagt illegal, aber dazu eben nächste Woche mehr.
Habe noch eine Frage an Baufred:
Wie sieht es mit der Kanalisatiion aus die oft über die grüne Zone läuft und auch mal verstopft. Alle Nachbarn sind dann plötzlich nicht mehr zuhause wennes ans bezahlen geht. Aquagest meint das wäre Privatsache wie siehst Du das?
Cozumel
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Re: Nachbarschaftsrecht

Beitrag von Cozumel »

Dafür könnte man einen Revisionsschacht machen.
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baufred
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Re: Nachbarschaftsrecht

Beitrag von baufred »

Hennerk52 hat geschrieben:Habe noch eine Frage an Baufred:
Wie sieht es mit der Kanalisatiion aus die oft über die grüne Zone läuft und auch mal verstopft. Alle Nachbarn sind dann plötzlich nicht mehr zuhause wenn es ans bezahlen geht. Aquagest meint das wäre Privatsache wie siehst Du das?
... gute Frage :!: ... ist mal 'n Grund bei Aquagest "anzuklopfen", um in Erfahrung zu bringen, wie das Ayuntamiento denn die Regelungen zur Betreuung der Entwässerung nach Übernahme durch den damaligen Bauträger (die ursprüngliche Planung der MASA) an Aquagest vertraglich weitergegeben hat. Und "Meinungen" der dortigen "Sachbearbeiter" zählen bei mir nicht - allein das Vertrags"werk" zwischen Ayuntamiento und Aquagest ist verbindlich und das gibt's für mich nur schriftlich. :mrgreen:
So wie ich es kenne, sind "Sammelleitungen" Infrastruktur und damit, wie Straßen, Straßenbeleuchtung etc. von der Gemeinde zu betreuen. Lediglich die "Stichleitungen" zu den Häusern liegen in der jeweiligen Eigentümerverantwortung bei Wartung u. Instandhaltung. Dabei ist es unerheblich, ob die Leitungen auf öffentlichem Gelände oder, wie bei uns, über den rückseitigen unbebauten Bereich der Parzelle verläuft ... und, auf jeder Parzelle liegt ein Revisionsschacht direkt über der Einleitstelle des Hausanschlusses. Damit ist jederzeit 'ne Inspektion, Spülung usw. möglich .... wenn sie denn nicht vom Eigentümer leichtsinnigerweise unzugänglich überbaut/verschlossen wurde. Selbst hab ich meinen Schacht sogar "aufgestockt" und mit einem dem Bodenbelag angeglichenen "geruchsdichten" Deckel mit Öffnungsvorrichtung ausgerüstet - nachdem wir unsere neue Terrasse auf Wohnebenenniveau hinter dem Haus bis zur Grenze erweitert und "angehoben" hatten ... übrigens alles offiziell mit "Licencia de Obra menor" B-) ...
Saludos -- baufred --
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