Hier ein
LINK zur Einreise in Valencia
da steht momentan übersetzt....
Umfang der Ausgangssperre in der valencianischen Gemeinschaft
Die Ein- und Ausreise von Personen aus dem Hoheitsgebiet der valencianischen Gemeinschaft ist mit Ausnahme der hinreichend begründeten Fällen beschränkt, die aus einem der folgenden Gründe auftreten:
a) Unterstützung von Gesundheitszentren, Dienstleistungen und Einrichtungen.
b) Einhaltung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder rechtlichen Verpflichtungen.
c) Besuch von Universitäts-, Lehr- und Bildungszentren, einschließlich Kindergärten.
d) Rückkehr zum gewöhnlichen oder familiären Wohnort.
e) Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen, Minderjährigen, Angehörigen, Menschen mit Behinderungen oder besonders schutzbedürftigen Menschen.
f) Reisen zu Finanz- und Versicherungsunternehmen oder Tankstellen in benachbarten Gebieten.
g) Erforderliche oder dringende Maßnahmen vor öffentlichen, gerichtlichen oder notariellen Stellen.
h) Erneuerung von Genehmigungen und amtlichen Unterlagen sowie anderer Verwaltungsverfahren, die nicht verschoben werden können.
i) Ablegen von Prüfungen oder offiziellen Tests, die nicht verschoben werden können.
f) Aufgrund höherer Gewalt oder Notlage.
k) Jede andere ordnungsgemäß akkreditierte Tätigkeit ähnlicher Art.
Diese Beschränkung wirkt sich nicht auf internationale Einreisen über Häfen und Flughäfen der valencianischen Gemeinschaft aus
(Este confinamiento no afecta a las entradas internacionales por puertos y aeropuertos de la Comunitat Valenciana)