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Re: Finca aus der Familie kaufen

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 12:59
von Quijosha
Als wir haben es damals nicht geschafft mit der Vollmacht. Wir wollten sie übers Konsulat in Stuttgart beantragen und das war ein riesiges Chaos und wäre unglaublich aufwändig gewesen. Wegen Corona wäre so viel anderes zu tun, man müsse monatelang warten, hieß es … Ich weiß nicht, ob das heute auch noch so wäre. Das war vor 2 Jahren. Wir sind dann hingefahren. Soviel ich weiß, müssen Käufer und Verkäufer beim Notartermin in Spanien unbedingt anwesend sein.

Re: Finca aus der Familie kaufen

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 19:48
von JanV
Quijosha hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 12:59 …. Soviel ich weiß, müssen Käufer und Verkäufer beim Notartermin in Spanien unbedingt anwesend sein.
Kann ich so nicht bestätigen. Bei meinem Termin (Denia) war der Verkäufer und mein Gestor mit einer einfachen, nicht beglaubigten Vollmacht von mir.

Re: Finca aus der Familie kaufen

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 20:36
von Miesepeter
nicht beglaubigte Vollmacht: möglish ist ja alles. Ich kenne einen Fall, bei dem 1982 ein Notar einen nicht existierenden Grundbucheintrag beurkundete.

Re: Finca aus der Familie kaufen

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 09:25
von Grenadine
Hallo und willkommen im Forum,

les dich doch durch die Seiten der Konsulate. Nicht alle Konsulate machen die notariellen Urkunden wie du ja schon erfahren hast.

Z.B. in München geht das. Dort kannst du dich sicherlich auch telefonisch erkundigen, wenn du die Sprache sprichst. :d

http://www.exteriores.gob.es/Consulados ... Actos.aspx

LG Grenadine

Re: Finca aus der Familie kaufen

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 12:48
von nurgis
Ich würde mir auf jeden Fall einen Grundbuchs-Auszug besorgen. Nicht das hinterher die böse Überraschung kommt, weil das Grundstück/Haus mehrfach belastet ist.

Re: Finca aus der Familie kaufen

Verfasst: Do 10. Feb 2022, 18:35
von Cbaz
Hallo,
ich habe hier in Hamburg einen deuten Rechtsanwalt der sich auf spanisches Recht/Immobilien spezialisiert hat. Dieser hat für mich eine Vollmacht ausgestellt, da offiziell unser Sohn der Eigentümer des Hauses ist. Wir wollten keine Probleme mit der Steuer später bekommen, da wir in Deutschland eben noch Vermögen haben und zweitens soll er es ja eh später erben, dann gibt es erst gar keine Probleme mehr. Und sollte er uns ärgern, kann ich es auch verkaufen ohne ihn. Habe Generalvollmacht auf das Haus.

Aber was ich sagen wollte, es wäre evt. eine gute Idee ihn mal anzurufen und um Rat zu fragen. Wenn Interesse melde dich bei mir, dann gebe ich die Telefonnummer raus.
LG Christina