brigittekoslowski hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 19:15
Also Chris,jetzt reichts langsam.Ich habe nur einen Vorfall geschildert,und gesagt,da gibt es offentsichtlich ein Gesetzt.Ich schrieb nicht es gibt ein Gesetz !!!!!! ich verstehe ja,das man als Architekt immer an Kundschaft interessiert ist.Und ob andere Leute Wasser und Strom gekappt bekommen,hat doch hierbei keinen geistigen Nährwert.
Liebe Brigitte, Du beantwortest Anfragen hier in Forum mit Hörensagen, welches zudem völlig konträr zu dem ist, was uns Fachleuten tagtäglich im Berufsalltag begegnet.
Für Deinen Beitrag hätte ich mir gewünscht: "
Mein Nachbar hat schon seit neun Jahren problemlos ein Tiny House auf seinem Grundstück stehen, und er sagt, das sei gesetzlich legitim weil aufgeständert. Ich gehe gleich mal rüber und frage, welches Gesetz das genau ist, damit wir hier auf der Basis von Fakten diskutieren können, ob es tatsächlich möglich ist, ohne Baugenehmigung einen permanenten Wohnbau zu errichten solange er nur aufgeständert ist und keinen Kontakt zum Boden hat."
Ich würde Dich daher darum bitten, auf einer öffentlichen Plattform wie unserem CBF im Sinne einer zielführenden und faktenbasierten Diskussion zukünftig entsprechenden Aussagen einen belastbareren Hintergrund zu geben als "der Nachbar hat gesagt, es gibt da wahrscheinlich irgendein Gesetz". Was ist denn bitteschön los, wenn der Fragesteller ein paar Zehntausend Euro abschreiben kann, weil er sich durch Deine Beiträge dazu ermutigt fühlt, ein illegales Bauwerk zu errichten, welches keine Chance auf Legalisierung hat? Ich denke, das ist dann
sein Problem und nicht
deins, oder Brigitte? Weil Du ja nicht beraten wolltest, sondern nur eine Anekdote aus Deiner Nachbarschaft eingestreut hast?
Geistigen Nährwert und informativen Mehrwert hat es, dass ich alle Details zum von mir geschilderten Fall kenne, und dass dieser dann so ausgegangen ist, wie die mir bekannten Gesetze es vorsehen, das LOTUP zB gilt sogar in der gesamten Comunidad Valenciana. Ja, dieses Gesetz existiert (so wie Teruel), man kann es sehen, anfassen und nachlesen.
Relativ geringen Diskussionswert hat hingegen das eventuell möglicherweise vorhandene und vieleicht sogar seit erst zwanzig Jahren ungültige Gesetz, das der Nachbar kennt, weil es dieses nicht näher benannte Gesetz nur
offensichtlich gibt, Du aber nicht geschrieben hast, dass es das
wirklich gibt - ein sogar Dir selbst wichtiger Unterschied, den Du ja im zitierten Teil nochmal deutlich hinausstellst.
Bitte denke daran, dass dieses Forum von Neulingen gelesen wird, und wenn die einen Beitrag von einem alten Hasen lesen, dann denken sie automatisch, dass diese Person sicherlich alle Fakten bei der Hand hat und man auf der Basis solcher Aussagen die ersten Schritte planen kann. Wenn es einem dann auf die Füße fällt, motzen sie allerdings nicht über B.K. sondern übers CBF, in dem das ohne Widerspruch und somit vermeintlich allgemein akzeptiert veröffentlicht war.
Was Deine Bedenken bezüglich meiner Auftragslage angeht, so darf ich Dir versichern, dass eine Anfrage wegen der gütligen Baugesetze auf einem bestimmten Grundstück so ziemlich das langweiligste, nervigste und schlecht bezahlteste ist, was ein Architekt machen kann. Viel mehr bringt es ein, wenn ich gerufen werde, nachdem das KInd in den Brunnen gefallen und das illegale Bauwerk errrichtet wurde. Glaube mir, ich spreche nämlich aus Erfahrung. Ab diesem Moment verdiene ich das Hundertfache von dem, was eine Voranfrage kosten würde.
Ich habe also null Interesse daran, dass deine Anekdote
nicht befolgt wird. Ganz im Gegenteil. Wenn ich hier wie üblich kostenlos vernünftig berate, schieße ich mir sogar ins eigene Standbein.
So, liebe Brigitte, jetzt aber bitte wieder Frieden zwischen uns zwei Beiden und hier im Thema, ok? Gerne können wir über persönliche Nachrichten weiter in Kontakt bleiben, wenn Du noch mit mir darüber diskutieren möchtest.
Herzliche Grüße aus Altea