

>> https://www.immobilienrecht-spanien.de/ ... liste.html
rbgies hat geschrieben: ↑Do 22. Dez 2022, 13:16
Das Ding ist, um eine Immobilie zu kaufen, muss ich zuerst eine Reservierungsgebühr machen (ca. 4000 Euro). Die mach ich aber ohne zu wissen, ob daß Teil überhaupt die oberen Kriterien erfüllt. Wenn nicht,.. Tschüss Kohle.
Weiß jemand wie man sich das ersparen kann?
Schlimmer ist das natürlich, wenn sich Sachen herausstellen, wenn man die 10 % Anzahlung gemacht hat.
Viele Grüße und schöne Feiertage.
Ronald
Wir haben sie etwas mühselig bekommen, nachdem wir den geerbten Bau ganz fertig bekommen hatten. Ist 10 Jahre her, mühselig und nur mit Einschaltung eines Architekten.Miesepeter hat geschrieben: ↑Fr 23. Dez 2022, 11:19 Die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cedula de habitabilidad) ist eine unverzichtbare Unterlage, auf die in gar keinem Fall verzichtet werden und nicht älter als 1 Jahr sein sollte.
Für die Ausstellung eines certificado de habitabilidad, das Grundlage für die licencia de 2ª ocupación ist, kommst Du mit einem tasador nicht weit.Miesepeter hat geschrieben: ↑Fr 23. Dez 2022, 16:36 Ein Architwkt ist nicht notwedig, jeder Sachverständige "Perito Tasador" macht das für weniger Geld.
Bei einem Kauf sehe ich das ein. Beim Verkauf auch.Miesepeter hat geschrieben: ↑Fr 23. Dez 2022, 11:19 Die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cedula de habitabilidad) ist eine unverzichtbare Unterlage, auf die in gar keinem Fall verzichtet werden und nicht älter als 1 Jahr sein sollte.