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Re: Befreiung von der Anschnallpflicht im PKW
Verfasst: Do 11. Apr 2024, 10:38
von cola trinker
highgate hat geschrieben: ↑Sa 23. Mär 2024, 08:13
Ist jetzt vielleicht ein blöder Vergleich

, aber das deutsche Behindertencertificat, um auf den entsprechenden Parkplätzen stehen zu können, bekommt ja in E auch keine Anerkennung. ¿ Warum sollte das bei ähnlichen Bescheinigungen anders sein ?
Der blaue EU einheitliche Behinderten Parkausweis gilt auch in Spanien auf den entsprechenden Parkplätzen.
Re: Befreiung von der Anschnallpflicht im PKW
Verfasst: Do 11. Apr 2024, 11:30
von baufred
cola trinker hat geschrieben: ↑Do 11. Apr 2024, 10:38 Der blaue EU einheitliche Behinderten Parkausweis gilt auch in Spanien auf den entsprechenden Parkplätzen.
... dazu die entsprechende offizielle Info Spaniens

:
>
https://administracion.gob.es/pag_Home/ ... ucida.html
... Kommentar AOK dazu:
>
https://www.aok.de/pp/gg/gesundheitssys ... enausweis/
Re: Befreiung von der Anschnallpflicht im PKW
Verfasst: Do 11. Apr 2024, 13:29
von chris
Das sieht aber doch so aus, als wäre es eine neue Regelung. Die bisherigen Ausweise gelten also weiterhin nicht, oder habe ich da etwas überlesen?
Re: Befreiung von der Anschnallpflicht im PKW
Verfasst: Do 11. Apr 2024, 13:43
von baufred
... siehe 1. Absatz der AOK-HP: die bisherigen landestypischen Ausweise gelten bisher nur im Ausstellerland ... deswegen ja auch die favorisierte Einführung des EU-Ausweises mit Anerkennung in allen EU-Ländern

...
Die spanische 'gob.es'-HP verlinkt unter >
Referencias legales y/o técnicas > zur bisherigen rechtlichen Vorgeschichte (=Regulierungen) die ebenfalls auf die landesspezifischen Festlegungen verweist ...
Re: Befreiung von der Anschnallpflicht im PKW
Verfasst: Do 11. Apr 2024, 14:30
von Frank_Berlin
hallo baufred und Chris,
ich meine, der unterschied liegt zwischen Behindertenausweis und BehindertenPARKausweis. Ersterer ist nur national gültig, der Parkausweis kann hingegen EU-weit eingesetzt werden. Der Parkausweis ist auch nicht im Kreditkartenformat, sondern in etwa DIN-A5 groß.
Oder verwechsle ich da etwas?
Re: Befreiung von der Anschnallpflicht im PKW
Verfasst: Do 11. Apr 2024, 14:57
von baufred
... etwas 'Licht ins Dunkle' - beide Ausweise in Scheckkartenformat (sh. EU-HP):
GOOGLE-Bildersuche: europ behinderten parkausweis
... also: Parkausweis für Behinderte in Scheckkartenformat
Da als 'Beleg' ein Behindertenausweis hinterlegt wird, ist also jeweils die landestypische Prozedur der Feststellung der Behinderung mit entsprechendem Behindertenausweis vorangestellt ...
Und > beide Ausweise in Scheckkartenform - lt. Fotos mit Erläuterung - dieser EU-HP:
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?ca ... &langId=es
... weitere Infos (in Spanisch und für Spanien) googeln mit:
Tarjeta Europea de Discapacidad y Tarjeta Europea de Estacionamiento para personas con discapacidad
z.B hier.:
https://www.servimedia.es/noticias/como ... da/3642412
Re: Befreiung von der Anschnallpflicht im PKW
Verfasst: Fr 12. Apr 2024, 10:22
von chris
Frank_Berlin hat geschrieben: ↑Do 11. Apr 2024, 14:30
ich meine, der unterschied liegt zwischen Behindertenausweis und BehindertenPARKausweis. Ersterer ist nur national gültig, der Parkausweis kann hingegen EU-weit eingesetzt werden. Der Parkausweis ist auch nicht im Kreditkartenformat, sondern in etwa DIN-A5 groß. Oder verwechsle ich da etwas?
Ich habe es so verstanden, dass es jetzt EU-weit vereinheitlicht werden soll.
Wäre ja ein guter Ansatz, der im echten Leben normaler Menschen einen Mehrwert bringt.
Es wäre schön, wenn das mit Personalausweisen auch irgendwann mal geregelt werden würde, so dass ich den an meinem weltweit einzigen Wohnort beantragen und bekommen kann. Aber ich schweife ab.....