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Re: Blutalkoholspiegel: neuer maximal zulässiger Höchstwert in ES

Verfasst: Do 6. Feb 2025, 12:17
von Quijosha
Dann sollte man aber auch ab einem gewissen Alter die Fahrtüchtigkeit überprüfen und das Handy am Steuer stärker sanktionieren. Beides ist mindestens so gefährlich wie nach 1 bis 2 Gläsern Wein oder Bier zu fahren.

Re: Blutalkoholspiegel: neuer maximal zulässiger Höchstwert in ES

Verfasst: Do 6. Feb 2025, 13:08
von Atze
Quijosha hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 12:17 Dann sollte man aber auch ab einem gewissen Alter die Fahrtüchtigkeit überprüfen und das Handy am Steuer stärker sanktionieren. Beides ist mindestens so gefährlich wie nach 1 bis 2 Gläsern Wein oder Bier zu fahren.
Klassischer Whataboutismus, dieses: "Dann muss aber auch....": Ein Regelung in Frage zu stellen, weil es noch woanders Handlungsbedarf gibt.
Davon abgesehen, fände ich 0,5 Promille als Grenze ausreichend.

Re: Blutalkoholspiegel: neuer maximal zulässiger Höchstwert in ES

Verfasst: Do 6. Feb 2025, 13:54
von chris
Quijosha hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 12:17 Dann sollte man aber auch ab einem gewissen Alter die Fahrtüchtigkeit überprüfen
Genau das macht Spanien ja. Ich musste erst vor wenigen Wochen meinen Führerschein erneuern, Sehtest, Hörtest, Reaktionstest, Gesundheitsfragebogen.
In zehn Jahren dann wieder und ab 60 mW alle fünf Jahre

Re: Blutalkoholspiegel: neuer maximal zulässiger Höchstwert in ES

Verfasst: Do 6. Feb 2025, 15:18
von maxheadroom
Hola todos, ein weitläufiges Thema, wie so viele die durch das Leben verursacht werden :-D man könnte es ja auch individuell festlegen so wie dieser kluge Spruch. Dean Martin - Man ist erst dann richtig betrunken, wenn man nicht mehr auf dem Boden liegen kann, ohne sich mit beiden Händen festzuhalten. (Satire aus)
Saludos
maxheadroom

Re: Blutalkoholspiegel: neuer maximal zulässiger Höchstwert in ES

Verfasst: Fr 7. Feb 2025, 12:23
von Quijosha
chris hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 13:54 Genau das macht Spanien ja. Ich musste erst vor wenigen Wochen meinen Führerschein erneuern, Sehtest, Hörtest, Reaktionstest, Gesundheitsfragebogen.
In zehn Jahren dann wieder und ab 60 mW alle fünf Jahre

@ Chris: Wusste ich nicht, finde ich konsequent.
@ Atze: was spricht gegen meine Argumente? Finde schon, dass man diese Dinge dann auch anschauen sollte, da sie genauso eine Gefahr für den Straßenverkehr bedeuten wie alkoholisiert zu fahren.

Re: Blutalkoholspiegel: neuer maximal zulässiger Höchstwert in ES

Verfasst: Fr 7. Feb 2025, 12:30
von nurgis
Das dürfte dann fast ein Biergartensterben geben.Wir sind früher immer nach Aying in den Biergarten geradelt.
Limo haben wir dort nicht getrunken. Zum Laufen war der Weg zu weit. Der Weg führte fast ausschließlich über Wald-und Feldwege. Das wäre dann heute für Viele verboten.Armes Bayern.

Re: Blutalkoholspiegel: neuer maximal zulässiger Höchstwert in ES

Verfasst: Fr 7. Feb 2025, 13:36
von Atze
Quijosha hat geschrieben: Fr 7. Feb 2025, 12:23 @ Atze: was spricht gegen meine Argumente? Finde schon, dass man diese Dinge dann auch anschauen sollte, da sie genauso eine Gefahr für den Straßenverkehr bedeuten wie alkoholisiert zu fahren.
Dass hohes Alter und Handy am Steuer prinzipiell Gefahren darstellen, bezweifle ich nicht.
Aber die Verknüpfung eines zu beseitigenden Missstandes mit einer Forderung (zuvor, aber dann auch) einen anderen Missstand anzugehen, ist nun mal ein klassischer Whataboutismus.
Dass z. B. gegen den Steuersünder A nicht vorgegangen werden sollte, weil es die Steuersünder B bis F schaffen, dem Fiscus zu entgehen, ist kein wirkliches Argument. Man kann solche Dinge auch durchaus voneinander unabhängig angehen.

Re: Blutalkoholspiegel: neuer maximal zulässiger Höchstwert in ES

Verfasst: Fr 7. Feb 2025, 14:57
von chris
Quijosha hat geschrieben: Fr 7. Feb 2025, 12:23
chris hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 13:54 Ich musste erst vor wenigen Wochen meinen Führerschein erneuern, Sehtest, Hörtest, Reaktionstest, Gesundheitsfragebogen.
@ Chris: Wusste ich nicht, finde ich konsequent.
Das ist auch der Hauptgrund, warum man uns Ausländern den (lebenslang) gültigen Führerschein wegnimmt und einen spanischen vorschreibt, der regelmäßig abläuft.

Würde ich weniger unangenehm finden, wenn die EU es endlich hinbekommen würde, das einheitlich zu regeln (bislang hat man in 40 Jahren offenbar nur die rosa Farbe und die Fahrzeugklassen vereinheitlicht), und wenn man endlich als Resident im EU-Ausland bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde einen EU-Personalausweis bekommen würde, anstatt wie ich noch über 1000km zum Konsulat und zurück fahren zu müssen.

Re: Blutalkoholspiegel: neuer maximal zulässiger Höchstwert in ES

Verfasst: Fr 7. Feb 2025, 15:05
von globetrotter11
chris hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 13:54
Quijosha hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 12:17 Dann sollte man aber auch ab einem gewissen Alter die Fahrtüchtigkeit überprüfen
Genau das macht Spanien ja. Ich musste erst vor wenigen Wochen meinen Führerschein erneuern, Sehtest, Hörtest, Reaktionstest, Gesundheitsfragebogen.
In zehn Jahren dann wieder und ab 60 mW alle fünf Jahre
Deutschland hat das auf EU-Ebene bisher erfolgreich verhindert.

Bloss kein Ärger mit der wichtigsten Wählergruppe....