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Re: Span. Mietrecht LAU: Mindestmietdauer
Verfasst: Fr 30. Jan 2026, 08:49
von Chris_W
Oliva B. hat geschrieben: ↑Do 29. Jan 2026, 18:23
@ Chris_W
Ich finde, die Ansage ist klar und deutlich definiert:
Der Ministerrat hat bereits ein königliches Dekret zur außerordentlichen Regularisierung von Migranten verabschiedet. Rund 500.000 Ausländer können dadurch eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erhalten,
wenn sie seit über fünf Monaten in Spanien leben, vor dem 31. Dezember 2025 eingereist sind und keine Vorstrafen haben.
Quelle:
Antena3
Wie auch in Deutschland gilt nicht jeder, der eine Straftat begangen hat auch automatisch als vorbestraft. Erst bei einer Gefängnisstrafe oder höheren Geldstrafe erfolgt ein Eintrag in das Vorstrafenregister.
Re: Span. Mietrecht LAU: Mindestmietdauer
Verfasst: Fr 30. Jan 2026, 12:14
von Oliva B.
Chris_W hat geschrieben: ↑Fr 30. Jan 2026, 08:49
Wie auch in Deutschland gilt nicht jeder, der eine Straftat begangen hat auch automatisch als vorbestraft. Erst bei einer Gefängnisstrafe oder höheren Geldstrafe erfolgt ein Eintrag in das Vorstrafenregister.
@ Chris_W
Das ist richtig, deshalb frage ich mich, worum es dir bei deiner Bemerkung geht?

Re: Span. Mietrecht LAU: Mindestmietdauer
Verfasst: Fr 30. Jan 2026, 17:40
von Chris_W
Oliva B. hat geschrieben: ↑Fr 30. Jan 2026, 12:14
@ Chris_W
Das ist richtig, deshalb frage ich mich, worum es dir bei deiner Bemerkung geht?
Um nichts anderes als meinen Unmut zu äußern, dass Migranten, die sich integriert haben, arbeiten, etwas für die Gesellschaft tun und sich nichts zuschulden kommen ließen aufgrund von Formalitäten abgeschoben werden, und ich kenne einige Polizisten, die das machen müssen und denen das dermaßen auf den Sa** geht und bekannte Kriminelle Aufenthaltsrecht genießen weil sie aus einem so furchtbar schlimmen Land kommen wohin man sie nicht abschieben kann und hey, was sind schon ein paar Straftaten wie Drogenhandel und Körperverletzung, dafür schiebt man doch niemanden ab, dann lieber den Auszubildenden im Pflegeheim.
Dass aus Kriminellen mit "harmlosen" Straftaten wie Körperverletzung, Einbruch etc. dann Mörder werden wie unlängst in La Marina geschehen, ist dann halt Pech für die Opfer aber selbst schuld, wären sie halt keine Opfer geworden. Tut mir leid aber ich kannte einen der Ermordeten persönlich, dann geht einen das auch stärker an.
Re: Span. Mietrecht LAU: Mindestmietdauer
Verfasst: Fr 30. Jan 2026, 17:53
von Solana
Habe ich hier irgendwas verpaßt?
Es geht doch hier um span. Mietrecht LAU, Mindesmietdauer etc.. Oder??????????????????????????????????????