Re: EU-Erbschafts-VO ab 2015
Verfasst: Do 29. Nov 2012, 21:14
Nicht schlecht Peter, das mit der Bruja werde ich mir überlegen.
Natürlich haben die Spanier viel längere Namen, aber..............sie wechseln ihn ja auch nie mehr und nicht so wie ich z.B. beim Notar dann angeben musste bzw. der musste das alles detailliert eintragen, dass ich ja mehrfach meinen Familiennamen gewechselt hatte. Hier in Spanien behalten ja die Ehefrauen ihren Namen, auch wenn sie verheiratet sind, ich finde das gut und wie Du ja schon geschrieben hast, wenn sie dann ein Kind bekommen, dann erhält das Kind eine Mischung aus den Familiennamen von Vater und Mutter. Es bekommt einen Familiennamen vom Vater, was dann der 1. ist und einen Familiennamen von der Mutter, der dann an 2. Stelle steht.
Natürlich haben die Spanier viel längere Namen, aber..............sie wechseln ihn ja auch nie mehr und nicht so wie ich z.B. beim Notar dann angeben musste bzw. der musste das alles detailliert eintragen, dass ich ja mehrfach meinen Familiennamen gewechselt hatte. Hier in Spanien behalten ja die Ehefrauen ihren Namen, auch wenn sie verheiratet sind, ich finde das gut und wie Du ja schon geschrieben hast, wenn sie dann ein Kind bekommen, dann erhält das Kind eine Mischung aus den Familiennamen von Vater und Mutter. Es bekommt einen Familiennamen vom Vater, was dann der 1. ist und einen Familiennamen von der Mutter, der dann an 2. Stelle steht.