Versicherung für Mieter
- polarstern
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Re: Versicherung für Mieter
OK, das leuchtet mir ein. Also meine Haftpflichtversicherung sollte gut sein.
Es ist, wie es ist.
Re: Versicherung für Mieter
Ich bin kein Anwalt und vermiete auch nicht. Lese das aber so, die Gemeinschaft muss auch wegen der Mieter, keine besondere Versicherung abschließen, sofern die Mieter (ersetzen ja insoweit nur die Eigentümer, die die Nutzung während der Vermietung wohl nicht selbst ausüben) nach einer bestehenden Versicherung der Gemeinschaft mit versichert sind.
Aber diese Gemeinschaft hat keine Versicherung wie im Fall von Polarstern: Die Worte von Polarstern: „Die Gemeinschaft hat keine Versicherung, so viel ist klar….“ Nach meiner Meinung gibt es genausowenig Versicherungsschutz für Eigentümer oder Mieter.
Ich würde auf alle Fälle mal die Geschäftsbedingungen der Versicherung genauestens durchlesen oder lesen lassen, daß jedwedes Risiko ausgeschlossen werden kann und dann handeln.
Gruß
Montemar
Aber diese Gemeinschaft hat keine Versicherung wie im Fall von Polarstern: Die Worte von Polarstern: „Die Gemeinschaft hat keine Versicherung, so viel ist klar….“ Nach meiner Meinung gibt es genausowenig Versicherungsschutz für Eigentümer oder Mieter.
Ich würde auf alle Fälle mal die Geschäftsbedingungen der Versicherung genauestens durchlesen oder lesen lassen, daß jedwedes Risiko ausgeschlossen werden kann und dann handeln.
Gruß
Montemar
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
- Brujadepaco
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Re: Versicherung für Mieter
Ich bin da anderer Meinung, die Mieter ersetzen nicht einfach den Eigentümer, sondern hier geht es um ein Geschäft und Versicherungsbedingungen für "natürliche Personen" (so heisst es ja nun mal) sind total anders als Bedinungen für geschäftlioche Vermietung.Montemar hat geschrieben:Ich bin kein Anwalt und vermiete auch nicht. Lese das aber so, die Gemeinschaft muss auch wegen der Mieter, keine besondere Versicherung abschließen, sofern die Mieter (ersetzen ja insoweit nur die Eigentümer, die die Nutzung während der Vermietung wohl nicht selbst ausüben) nach einer bestehenden Versicherung der Gemeinschaft mit versichert sind.
Aber diese Gemeinschaft hat keine Versicherung wie im Fall von Polarstern: Die Worte von Polarstern: „Die Gemeinschaft hat keine Versicherung, so viel ist klar….“ Nach meiner Meinung gibt es genausowenig Versicherungsschutz für Eigentümer oder Mieter.
Ich würde auf alle Fälle mal die Geschäftsbedingungen der Versicherung genauestens durchlesen oder lesen lassen, daß jedwedes Risiko ausgeschlossen werden kann und dann handeln.
Gruß
Montemar
Liebe Grüsse Anna
Re: Versicherung für Mieter
Ich habe in der Richtung auch eine Frage.
Wenn in meinem Mietshaus jemand stürzt, weil die baulichen Verhältnisse nicht optimal sind, Treppenstufen zu hoch, Rampe sehr steil, keine Geländer bzw. Handläufe, wer haftet?
Konkret: Ich als Mieter oder der Eigentümer, weil die Treppe/ Rampe nicht den baulichen Vorausetzungn entspricht?
Oder gibt es in Spanien keine gesetzlichen Verordnungen dafür.
Wenn in meinem Mietshaus jemand stürzt, weil die baulichen Verhältnisse nicht optimal sind, Treppenstufen zu hoch, Rampe sehr steil, keine Geländer bzw. Handläufe, wer haftet?
Konkret: Ich als Mieter oder der Eigentümer, weil die Treppe/ Rampe nicht den baulichen Vorausetzungn entspricht?
Oder gibt es in Spanien keine gesetzlichen Verordnungen dafür.
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- especialista
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Re: Versicherung für Mieter
Warum fragt Ihr nicht mal unseren Versicherungs Experten ?
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- especialista
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Re: Versicherung für Mieter
Der kann das m.E. auch nicht klären, ohne genaue Kenntnisse über die von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossenen Versicherungen zu haben. Grundsátzlich haftet die Eigentümergemeinschaft für alle Schäden in Verbindung mit den gemeinschaftlichen Einrichtungen, wofür eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorhanden sein sollte.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
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Re: Versicherung für Mieter
Es ist keine Eigentümergemeinschaft sondern ein frestehendes Haus.
Der Eigentümer hat eine Gedäudeversicherung und ich als Mieter eine Hausratversicherung.
Beide Versicherungen decken natürlich keine Unfälle ab.
Wer haftet bei einem Unfall eines Dritten, z.B.eines Gastes, wenn der auf der Rampe oder Treppe stürzt. Beide sind nicht
ordnungsgemäss gebaut. Viel zu hohe und zu steile Stufen und auf der Rampe kein Geländer.
Gibt es in Spanien eine Bauvorschrift bezüglich der Zugänge zu einem Haus. Zum Beispiel muss ein Handlauf sein, wie in Deutschland? Oder ist das hier nicht festgelegt?
Natürlich wird dagebaut wie man Lust hat, wichtig wird das erst, wenn es einen Unfall gibt.
Der Eigentümer hat eine Gedäudeversicherung und ich als Mieter eine Hausratversicherung.
Beide Versicherungen decken natürlich keine Unfälle ab.
Wer haftet bei einem Unfall eines Dritten, z.B.eines Gastes, wenn der auf der Rampe oder Treppe stürzt. Beide sind nicht
ordnungsgemäss gebaut. Viel zu hohe und zu steile Stufen und auf der Rampe kein Geländer.
Gibt es in Spanien eine Bauvorschrift bezüglich der Zugänge zu einem Haus. Zum Beispiel muss ein Handlauf sein, wie in Deutschland? Oder ist das hier nicht festgelegt?
Natürlich wird dagebaut wie man Lust hat, wichtig wird das erst, wenn es einen Unfall gibt.
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Re: Versicherung für Mieter
Als Mieter haftest Du gegenüber dem Vermieter nur für von Dir vorsätzlich oder durch Unterlasssung verursachte Schäden am Mietobjekt. Für Schäden aus baulichen Unzulänglichkeiten (wozu u.a. auch ein fehlender Handlauf für jede Treppe gehört) ist der Vermieter haftbar, es sei denn, es liegt grobes Eigenverschulden vor. Inwieweit das Bauwerk die bestehenden Vorschriften erfüllt muss ein Sachverständiger (Tasador Judicial) feststellen, dessen Gutachten Beweiskraft hat. Ich würde in jedem Fall eine gütige Einigung anstreben.
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Re: Versicherung für Mieter
Ok, danke Hans.
- hundetraudl
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Re: Versicherung für Mieter
Unsere Haftpflicht- und Hausratversicherung in Spanien hätte Unfälle bei Vermietung abgedecktCozumel hat geschrieben: ↑Sa 18. Aug 2018, 17:42 Es ist keine Eigentümergemeinschaft sondern ein frestehendes Haus.
Der Eigentümer hat eine Gedäudeversicherung und ich als Mieter eine Hausratversicherung.
Beide Versicherungen decken natürlich keine Unfälle ab.
Wer haftet bei einem Unfall eines Dritten, z.B.eines Gastes, wenn der auf der Rampe oder Treppe stürzt. Beide sind nicht
ordnungsgemäss gebaut. Viel zu hohe und zu steile Stufen und auf der Rampe kein Geländer.
Gibt es in Spanien eine Bauvorschrift bezüglich der Zugänge zu einem Haus. Zum Beispiel muss ein Handlauf sein, wie in Deutschland? Oder ist das hier nicht festgelegt?
Natürlich wird dagebaut wie man Lust hat, wichtig wird das erst, wenn es einen Unfall gibt.

Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)