Hier ist noch ein weiterer Fall, der dem EuGH zur Klärung vorgelegt wurde:
In dem Verfahren geht es den Angaben zufolge um eine 24-jährige Rumänin und ihren kleinen Sohn, die seit 2010 dauerhaft in Deutschland leben. Die Frau wohnte demnach jahrelang bei ihrer Schwester in Leipzig und erhielt Kindergeld sowie einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Arbeit habe sie nicht aufgenommen, ihren Antrag auf Hartz-IV-Leistungen habe das Jobcenter abgelehnt. Als sie dagegen klagte, habe das Sozialgericht Leipzig den Fall im Juni 2013 dem EuGH zur Klärung vorgelegt.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 42745.html
So etwas wäre natürlich schon bedenklich. Man zieht mit Kind und Kegel zu einem Verwandten, der Arbeit in Deutschland hat, will gar nicht arbeiten und kassiert Hartz 4.
Das ist ja schon wieder krass.
Hartz4-Anträge demnächst in 13 Sprachen. Jedoch lese ich ganz unten in dem Artikel:
Die Antragsformulare sollen übrigens derzeit nicht ins Bulgarische und Rumänische übersetzt werden. Quelle:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w ... 84670.html
Findet man hierfür keinen Dolmetscher?
Es soll vor dem EuGH abgeklärt werden,
ob es sich bei Hartz IV um "Sozialleistungen" handelt, die EU-Ausländern verwehrt werden können, oder um "besondere Geldleistungen", die auch EU-Ausländern den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen und deshalb gewährt werden
müssen.
Ggf. wird Deutschland sein Gesetz wieder ändern müssen, so wie es früher war.
Da gab es Arbeitslosenhilfe (nur, wenn man vorher Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte) und Sozialhilfe.
Diese Sozialhilfe
müßte dann arbeitssuchenden und Nicht-arbeitssuchenden Ausländern
nicht gezahlt werden. Oder?
Gruß

Josefine