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Re: 500 Titel Hits der 60/70/80er Jahre auf USB-Stick oder C
Verfasst: Sa 7. Mär 2015, 11:16
von Oliva B.
pichichi hat geschrieben:Dazu passend: gestern hat der spanische OGH die Betreiber von Youkioske, einer Website, die kostenloses Lesen von internationalen Magazinen ermöglichte, zu sechs Jahren unbedingter Haft wegen Diebstahls geistigen Eigentums verurteilt.
Wer wie armin-harald immer noch glaubt, Diebstahl geistigen Eigentums sei ein Kavaliersdelikt, der sollte sich
diesen Artikelzu obigem Urteil durchlesen.
@ Armin-Harald
Dein Ernesto steht mit einem Bein schon im Gefängnis und dir würde ich empfehlen, solche unseriösen Tipps nicht weiter zu verbreiten.
Re: 500 Titel Hits der 60/70/80er Jahre auf USB-Stick oder C
Verfasst: Sa 7. Mär 2015, 13:47
von baufred
Klaus hat geschrieben:Wenn man es auf CD braucht ist das ein guter Tip ...
... aber nicht nur, sondern das Original ist nur das Alibi für 'ne rechtlich einwandfreie Nutzung in seinem eigenen "Dunstkreis" ... natürlich wird jede CD in hoher Qualität "gerippt" und landet dann auf dem Notebook für Partybeschallung und ausgewählte Titel auf MP3-Player & Co.

...
... wer sich Musik auf diese Art beschafft hat zwar ein wenig Arbeit, aber man ist immer rechtlich auf der sicheren Seite ... und, schon seit Jahren werden auch Flohmärkte daraufhin "abgegrast" ... da landen dann über die Zeit schon einiges an Raritäten - aber halt zu Flohmarktpreisen - im Regal und auf dem Rechner

...
Re: 500 Titel Hits der 60/70/80er Jahre auf USB-Stick oder C
Verfasst: Do 19. Mär 2015, 21:58
von armin-harald
Florecilla hat geschrieben:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Hallo Armin-Harald,
wie bereits von anderen Usern angemerkt, ist dein Tipp nicht legal, denn er verstößt gegen das Urheberrechtgesetz, weil es sich bei derart in Umlauf gebrachten Musikstücken um Raubkopien handelt:
- Raubkopien sind nicht autorisierte Vervielfältigungen von Musikaufnahmen, sei es durch die unbefugte Vervielfältigung und Verbreitung von Tonaufnahmen oder durch die Aufnahme von Konzerten ohne Erlaubnis der Urheber, des Künstlers oder des Labels. In allen diesen Fällen verdient der Raubkopierer sein Geld mit der Auswertung fremder, kreativer Leistungen, ohne dass Komponisten, Textdichter, Künstler oder Musiklabels dafür eine Vergütung erhalten. Die Gesetzeslage dazu ist eindeutig: Wer ohne die ausdrückliche Zustimmung nur eines dieser Rechteinhaber CDs kopiert, handelt rechtswidrig und macht sich sogar strafbar (vgl. §§ 106, 108 Abs. 1 Nr. 4 und 5 UrhG).
Mehr dazu findest du auf der Website des
Bundesverbands Musikindustrie.
Wir bitten dich, künftig von "Empfehlungen" dieser Art im Forum Abstand zu nehmen.
Ich sehe in meinem Beitrag jede Menge Empörung und wie ich lesen muß, sogar einen rechtliche Verstoß!
Ich habe meinen Beitrag ohne finanziellen Hintergrund anders gesehen, sonst hätte ich diese Empfehlung gar nicht veröffentlicht.
Da meine Empfehlung gesetzlich nicht erlaubt ist, bitte ich um Löschung des Beitrags!
Mit freundlichen Grüßen!
Armin Wagner