Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun
Verfasst: Fr 22. Jan 2016, 00:59
Wieder einmal ein Fall, der meine Beurteilung von Spanien als "Bananenrepublik" - sorry "Bananenkönigreich" bestätigt!
Hermann
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Der Anwalt in Denia, der den Reservierungsauftrag aufgesetzt hat über die volle Summe , hat uns nichts von einer späteren Unterbriefung in der escritura gesagt. Wir sind echt sauer, besonders über den Makler, der jetzt die Reservierungsgebühr nicht mehr raus rückt. Den bei Rücktritt von unserer Seite, ist die Gebühr verloren. Übrigens ist das Grundstück wieder im Verkauf !Florecilla hat geschrieben:Die Anzeige war auch meine erste Idee, könnte aber eventuell an den fehlenden Sprachkenntnissen scheitern. Den "deutsch-spanischen" Anwalt oder sonstigen Rechtsbeistand würde ich auf jeden Fall an meiner Seite haben wollen.
Das haben wir auch vor.sol hat geschrieben:dazu :
Schwarzgeld---------
RA und Anzeige----
Davon solltet ihr auf jeden Fall einen Screenshot mit aktuellem Datum/Uhrzeit machen.susewind49 hat geschrieben:Übrigens ist das Grundstück wieder im Verkauf !
Was sagt denn dieser Anwalt zu den Geschäftsgebaren seiner Kunden?susewind49 hat geschrieben:Der Anwalt in Denia, der den Reservierungsauftrag aufgesetzt hat über die volle Summe , hat uns nichts von einer späteren Unterbriefung in der escritura gesagt.
Es gab im Dezember ein telefonat zwischen dem RA (Deutscher) und meinem Mann. Der Rechtsanwalt hält sich aus allem raus. Denke der Rechtsstreit wird Jahre dauern..Florecilla hat geschrieben:Davon solltet ihr auf jeden Fall einen Screenshot mit aktuellem Datum/Uhrzeit machen.susewind49 hat geschrieben:Übrigens ist das Grundstück wieder im Verkauf !
Was sagt denn dieser Anwalt zu den Geschäftsgebaren seiner Kunden?susewind49 hat geschrieben:Der Anwalt in Denia, der den Reservierungsauftrag aufgesetzt hat über die volle Summe , hat uns nichts von einer späteren Unterbriefung in der escritura gesagt.
Guten Tag, wenn mit "Unterbriefung" (ich kenne den Begriff nicht) gemeint ist, dass der Verkäufer nun darauf besteht, einen niedrigeren Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag zu vereinbaren, als im Vorvertrag festgelegt und den Rest in bar auszugleichen, warum dann nicht darauf bestehen, dass der Notartermin nun doch schnellstmöglich stattfindet und somit den Verkäufer seinerseits dazu zwingen, vom Vorvertrag zurückzutreten. In dem Fall schuldet er Euch Schadenersatz in Höhe der Vorauszahlung (also nicht nur Rückerstattunng der bereits gezahlten Vorauszahlung, sondern denselben Betrag nochmals dazu). So war es zumindest in unserem Vorvertrag vereinbart.susewind49 hat geschrieben:susewind49 hat geschrieben:Der Anwalt in Denia, der den Reservierungsauftrag aufgesetzt hat über die volle Summe , hat uns nichts von einer späteren Unterbriefung in der escritura gesagt.
Mit "Bananenrepublik" hat das nun wirklich nix zu tun. Das ist Betrug aller erster Güte, wie er tagtäglich (nicht nur in Spanien) vorkommt.HermanG hat geschrieben:Wieder einmal ein Fall, der meine Beurteilung von Spanien als "Bananenrepublik" - sorry "Bananenkönigreich" bestätigt!
Hermann