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Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Fr 22. Jan 2016, 00:59
von HermanG
Wieder einmal ein Fall, der meine Beurteilung von Spanien als "Bananenrepublik" - sorry "Bananenkönigreich" bestätigt!

Hermann

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Fr 22. Jan 2016, 12:18
von sol
dazu :

Schwarzgeld---------

RA und Anzeige----

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Sa 23. Jan 2016, 21:59
von susewind49
Florecilla hat geschrieben:Die Anzeige war auch meine erste Idee, könnte aber eventuell an den fehlenden Sprachkenntnissen scheitern. Den "deutsch-spanischen" Anwalt oder sonstigen Rechtsbeistand würde ich auf jeden Fall an meiner Seite haben wollen.
Der Anwalt in Denia, der den Reservierungsauftrag aufgesetzt hat über die volle Summe , hat uns nichts von einer späteren Unterbriefung in der escritura gesagt. Wir sind echt sauer, besonders über den Makler, der jetzt die Reservierungsgebühr nicht mehr raus rückt. Den bei Rücktritt von unserer Seite, ist die Gebühr verloren. Übrigens ist das Grundstück wieder im Verkauf !

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Sa 23. Jan 2016, 22:05
von susewind49
sol hat geschrieben:dazu :

Schwarzgeld---------

RA und Anzeige----
Das haben wir auch vor.

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: So 24. Jan 2016, 19:13
von Florecilla
susewind49 hat geschrieben:Übrigens ist das Grundstück wieder im Verkauf !
Davon solltet ihr auf jeden Fall einen Screenshot mit aktuellem Datum/Uhrzeit machen.
susewind49 hat geschrieben:Der Anwalt in Denia, der den Reservierungsauftrag aufgesetzt hat über die volle Summe , hat uns nichts von einer späteren Unterbriefung in der escritura gesagt.
Was sagt denn dieser Anwalt zu den Geschäftsgebaren seiner Kunden?

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 09:27
von susewind49
Florecilla hat geschrieben:
susewind49 hat geschrieben:Übrigens ist das Grundstück wieder im Verkauf !
Davon solltet ihr auf jeden Fall einen Screenshot mit aktuellem Datum/Uhrzeit machen.
susewind49 hat geschrieben:Der Anwalt in Denia, der den Reservierungsauftrag aufgesetzt hat über die volle Summe , hat uns nichts von einer späteren Unterbriefung in der escritura gesagt.
Was sagt denn dieser Anwalt zu den Geschäftsgebaren seiner Kunden?
Es gab im Dezember ein telefonat zwischen dem RA (Deutscher) und meinem Mann. Der Rechtsanwalt hält sich aus allem raus. Denke der Rechtsstreit wird Jahre dauern..

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 10:31
von Frank_Berlin
susewind49 hat geschrieben:
susewind49 hat geschrieben:Der Anwalt in Denia, der den Reservierungsauftrag aufgesetzt hat über die volle Summe , hat uns nichts von einer späteren Unterbriefung in der escritura gesagt.
Guten Tag, wenn mit "Unterbriefung" (ich kenne den Begriff nicht) gemeint ist, dass der Verkäufer nun darauf besteht, einen niedrigeren Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag zu vereinbaren, als im Vorvertrag festgelegt und den Rest in bar auszugleichen, warum dann nicht darauf bestehen, dass der Notartermin nun doch schnellstmöglich stattfindet und somit den Verkäufer seinerseits dazu zwingen, vom Vorvertrag zurückzutreten. In dem Fall schuldet er Euch Schadenersatz in Höhe der Vorauszahlung (also nicht nur Rückerstattunng der bereits gezahlten Vorauszahlung, sondern denselben Betrag nochmals dazu). So war es zumindest in unserem Vorvertrag vereinbart.

Beste Grüße

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 16:09
von sonnenanbeter
HermanG hat geschrieben:Wieder einmal ein Fall, der meine Beurteilung von Spanien als "Bananenrepublik" - sorry "Bananenkönigreich" bestätigt!

Hermann
Mit "Bananenrepublik" hat das nun wirklich nix zu tun. Das ist Betrug aller erster Güte, wie er tagtäglich (nicht nur in Spanien) vorkommt.

Gruss
Herbert

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 18:26
von rainer
Da ist doch nicht nur ein Rechtsstreit fällig, sondern eine Strafanzeige. Nötigung zwecks Beteiligung an strafbarer Handlung dürfte doch sicher auch in Spanien ein Fall für die Polizei sein, zumal die Leutchen die Ablehnung der Rückzahlung doch klar begründen müssen und sich damit selber glasklar ans Messer liefern.

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 18:31
von HermanG
Aber ich bleibe dabei: Spanien ist das Paradies für solche Machenschaften! Siehe zuletzt AcuaMed, wo eine richtige Mafia-Abzocke auf Kosten der Steuerzahler stattfand.

Hermann