Nein, Hermann, perfekt sprechen wohl die wenigstens, die meisten sprechen zwar genug, um eine Bestellung im Restaurant aufzugeben, um einzukaufen oder spanische Dienstleister zu beschäftigen, aber nicht genug, um Zeitungsartikel zu lesen.
Wir hatten vor einiger Zeit eine Umfrage
Sprachkenntnisse, zu der auch du einen Kommentar abgegeben hast. Aus dieser Umfrage ist hervorgegangen, dass nur 38 der 104 Mitglieder, die geantwortet haben, fließend Spanisch sprechen oder sich auf Spanisch unterhalten können.
Nicht jeder hat eine/n Partner/in, mit der er ausschließlich auf Spanisch kommuniziert - da bist du klar im Vorteil.
Nun zu dem kritisierten Bericht (für die zusammenfassende Übersetzung habe ich noch andere Quellen als El Pais herangezogen):
Da wird ein junger Mann für Taten (es war nicht nur der Fahrraddiebstahl) bestraft, die sieben Jahre zurückliegen...
Inzwischen hat er seit zwei Jahren eine feste Stelle (er arbeitet seit 2 Jahren in einem mexikanischen Restaurant der andalusischen Hauptstadt und sein Chef ist sehr zufrieden mit ihm) und eine kleine Familie mit zwei Kindern, das älteste zwei, das jüngste 6 Monate alt, seine Frau bezieht kein Einkommen.
Der 25-Jährige muss am 16. Oktober eine Haftstrafe von 6 Monaten antreten, sein Anwalt bat jedoch um Freispruch.
Rückblick:
Im Alter von 18 Jahren stahl er in Sevilla um 3 Uhr nachts zusammen mit einem 17jährigen Jugendlichen ein Fahrrad der städtischen Firma Sevici, beide wurden jedoch von der Guardia Civil festgenommen, als sie auf dem 1.200 Euro teuren Drahtesel auf der Landstraße fuhren.
Im Urteil wurde festgestellt, dass der Verurteilte das Verankerungssystem des geparkten Fahrrades aufgebrochen hat, der Dieb hingegen meinte, er hätte das Fahrrad, praktisch "weggeworfen", neben dem Parkplatz mit aufgebrochener Sicherung gefunden.
Das Urteil wurde jetzt im Juni bestätigt. Ein Bewährungsstrafe in Form von einer Geldbuße oder gemeinnützige Arbeiten wurde abgelehnt, da der junge Mann 2010 noch einmal straffällig geworden ist, kurz nachdem seine Bewährung abgelaufen war.
Sein Anwalt argumentierte, dass der junge Mann zur damaligen Zeit ein Ersttäter war, in Begleitung eines anderen Jugendlichen, der ihn zu der Tat angestiftet und sogar die Schuld auf sich genommen habe. Nach einer durchzechten Nacht sei dieser Delikt eher als Kinderei anzusehen.
Bei den Vorstrafen handelt es sich um einen Hausfriedensbruch, den er ebenfalls mit 18 begangen habe, das Verfahren wurde eingestellt, und eine Verurteilung weil er 10 Monate ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren ist, wofür er 32 Tage gemeinnützige Arbeit leisten musste.
Der Täter sei nicht unschuldig, so der Anwalt, doch eine Verurteilung zum jetzigen Zeitpunkt erschwere seine Wiedereingliederung. Er sei nicht gefährlich, könnte aber gefährlich werden, wenn er aus dem Gefängnis kommt.
Passend zu dem Artikel:
8 Jahre Gefängnis für Fahrraddiebstahl in Griechenland!
Im Vergleich mit der Strafbarkeit in Deutschland ist der junge Mann eigentlich noch glimpflich davon gekommen, Zitat:
- Wegnahme und Benutzung eines fremden Fahrrades stehen unter Strafe unabhängig davon, ob das Rad angeschlossen war. Einschlägige Strafnormen in Deutschland sind:
§ 248b Absatz 1,2 StGB – Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
„Wer ... ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Der Versuch ist strafbar. “Queele: Wikipedia
Die Frage ist natürlich, wenn eine Strafe bereits verbüßt wurde, kann die Justiz dann im Nachhinein die Bewährung in eine Gefängnisstrafe umwandeln?
