Seit mehr als 2 Jahren habe ich die 1&1 All-Net-Flat Basic mit der Auslandsflat EU.
Flat-telefonieren und 3Gb Internet im Inland, Flat-telefonieren von EU nach Deutschland und innerhalb des Landes in dem ich mich aufhalte, dazu 1GB Internet im Land in dem ich mich gerade befinde.
Ich habe gestern von 1&1 mitgeteilt bekommen dass sich meine AGB ändert. Grund: die Vorteile der EU-Regelung. Ich bräuchte nichts zu tun, alles automatisch
Hab mal nachgelesen.
Neu ist:
15.2. Fair-Use-Policy für Roaming innerhalb der EU
Der Kunde kann im Rahmen des EU-Roaming-Tarifes seinen 1&1 Vertrag ab dem 15.06.2017 für vorübergehende Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR) aufschlagsfrei nutzen (EU-Roaming). Voraussetzung hierfür ist (a), dass der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist oder eine stabile Bindung an Deutschland besteht und (b) eine angemessene Nutzung vorliegt:
a) Zum Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland oder einer stabilen Bindungen an Deutschland kann 1&1 vom Kunden bei Vertragsabschluss die Vorlage eines aussagekräftigen Nachweises verlangen. Dieses kann die Kopie des Personalausweises, der Aufenthaltserlaubnis, der Steuerbescheinigung, eines Arbeitsvertrages, einer Studienbescheinigung einer deutschen Hochschule oder vergleichbarer Dokumente, die eine stabile Bindung nach Deutschland belegen, sein.
b) Eine angemessene Nutzung liegt dann vor, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten Sprachverbindungen, SMS sowie mobile Daten zu mehr als 50% in Deutschland genutzt werden oder bei einem Aufenthalt von mehr als 2 Monaten in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten. Bucht sich die SIM-Karte an einem Tag in das deutsche Mobilfunknetz ein, gilt dieser Tag nicht als Auslandstag.
1&1 kann Roamingaufschläge berechnen, wenn:
1. Der Nachweis einer stabilen Bindung oder des gewöhnlichen Aufenthaltes nicht erbracht wird. Dazu kann 1&1 auch während der Vertragslaufzeit und soweit sich Anzeichen für eine nicht angemessene Nutzung des EU-Roamings ohne Zusammenhang mit vorübergehenden Reisen ergeben (Missbrauchsverdacht), erneut die Vorlage von aussagekräftigen Nachweisen über den gewöhnlichen Aufenthalt in oder stabile Bindungen an Deutschland fordern. 1&1 beendet die Erhebung des Roamingaufschlages, sobald der Nachweis nach (a) erbracht wird.
2. Nachweise einer nicht angemessenen Nutzung nach (b) vorliegen. 1&1 wird den Kunden daraufhin mit einem Warnhinweis informieren. Soweit der Kunde sein Nutzungsverhalten im EU-Roaming innerhalb von 2 Wochen nach Empfang des Warnhinweises nicht auf eine angemessene Nutzung ändert, kann 1&1 Roamingaufschläge ab dem Zeitpunkt des Warnhinweises berechnen. Gegen eine angemessene Nutzung sprechen auch eine lange Inaktivität einer SIM-Karte in Verbindung mit einer hauptsächlichen Nutzung zum Roaming oder die aufeinanderfolgende Nutzung mehrerer 1&1 Verträge für EU-Roaming. 1&1 beendet die Erhebung des Roamingaufschlags, sobald das Nutzungsverhalten des Kunden eine angemessene Nutzung erkennen lässt. Zur Beurteilung der Einhaltung der angemessenen Nutzung bei Sprachverbindungen, SMS und mobilen Daten kann 1&1 den Aufenthaltsort sowie Telefonie- und Datennutzungsverhalten für mindestens 4 Monate speichern, verarbeiten und nutzen.
Die maximalen Roamingaufschläge betragen aktuell für abgehende Sprachverbindungen 0.038€ je Minute, für eingehende Sprachverbindungen 0.0128€ je Minute, für SMS 0.0119€ je SMS und für mobile Daten 0.0091€ je MB. Weitere Preisinformationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Tarifpreisliste.
Im Fall von Beschwerden kann sich der Kunde per E-Mail an
support@1und1.de wenden.
Es kann also teuer werden, wenn man länger als 2 Monate hier in Spanien ist.
Bei meinem Gespräch zur Vertragsverlängerung ist mir versichert worden, dass eine solche Regelung ( z.B. der sogenannten angemessenen Nutzung) nicht besteht.
Falls bei Euch auch solch eine AGB-Änderung angekündigt wird könnt ihr Wiederspruch einlegen, dann bleibt die alte AGB gültig, zumindest bis zum Vertragsende.
LG,
Klaus