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Der Präsident der Generalitat, Ximo Puig, hat heute die neuen Beschränkungen bekannt gegeben, die für die Valencianischen Gemeinschaft von Samstag, den 10. bis zum 25. Juli n Kraft treten werden.
Die Bestätigung des Obersten Gerichtshofs der Valencianischen Gemeinschaft (TSJCV) steht noch aus, um die Ausgangssperre zwischen ein Uhr morgens und sechs Uhr morgens in den vierzig Gemeinden mit der höchsten kumulativen Inzidenz von Covid-19 verordnen zu können. Außerdem soll die Anzahl der Personen, die sich in öffentlichen und privaten Räumen in der gesamten Valencianischen Gemeinschaft versammeln dürfen, auf zehn begrenzt werden.
Da es sich um Maßnahmen handelt, die die Grundrechte betreffen, benötigt die Generalitat die Zustimmung des TSJ. Die Exekutive unter dem Vorsitz von Ximo Puig wird das Gesetz über die öffentliche Gesundheit von 1986 anwenden, um die Einschränkungen der Mobilität und der sozialen Kontakte anzuwenden, nachdem die Inzidenzen des Coronavirus inzwischen die Situation des extremen Risikos von Covid-19 erreicht hat.
Die Generalitat hat sich auch für die Schließung des Nachtlebens entschieden, welche die Öffnungszeiten und die Kapazität der Gäste im Gastgewerbes sowie Massenveranstaltungen (z. B. Konzerte) eingeschränkt.
Darüber hinaus soll die Kontrolle bei
botellones verstärkt werden, mit mehr Polizeiüberwachung und Änderung der Regeln, damit sie als schwere Straftaten gewertet werden können, und Alkohol soll auch nur noch bis acht Uhr abends verkauft werden.
Quelle: ABC, erschienen vor einer Stunde