AuS hat geschrieben: ↑Do 20. Mai 2021, 08:08
Was denkt Ihr? Wäre es möglich?
1. Impfung in Spanien und 2. Impfung in D (jeweils Biontech)
ODER
1. Impfung in D und 2. Impfung in Spanien ( jeweils Biontech)
UND/ODER wird das u.a. zu kompliziert mit dem Impfnachweis ?
In D gibt es momentan eine Bescheinigung im Impfpass oder auf Papier, hier in Spanien wohl eher digital (im Gesundheitsregister)
PS. Bin Resident, gemeldet, habe eine SIP und bin impfberechtigt in BW (Biontech für U60)
SPANIEN
In dem
verlinkten Artikel von Mausifan geht es an erster Stelle um
inländischen Touristen, die ihre Zweitwohnung in der Comunidad Valenciana haben. Diese sollen sich mit dem Gesundheitszentrum ihrer Gemeinde in Verbindung setzen, ihre Kontaktdaten angeben und mitteilen,
ob sie bereits eine Impfdosis erhalten haben. Sie werden dann, sobald ihre Altersgruppe an der Reihe ist, über ihren nächsten Impftermin informiert. Von der erfolgten (Zweit-)Impfung werden dann auch die
autonomen Herkunftsregionen informiert.
Damit soll verhindert werden, dass Langzeittouristen, die z. B. einen Zweitwohnsitz in der Autonomen Gemeinschaft Valencia haben, ihren Urlaub verschieben müssen, nur weil sie darauf warten, dass man sie wegen eines Impftermins anruft..
Da jedoch schon mehr als 60.000 Menschen aus anderen Regionen oder
aus dem Ausland mit Impfstoffen versorgt versorgt wurden, kann man daraus folgern, dass auch Personen, die ihre Erstimpfung im Ausland erhalten haben, ihre Zweitimpfung in der Comunidad Valenciana erhalten können, genauso wie Spanier aus anderen Regionen.
DEUTSCHLAND
Dagegen hat in Deutschland nur Anspruch auf eine Impfung, wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Im letzteren Fall ist weder eine deutsche Meldeadresse noch eine polizeiliche Anmeldung nötig. Der Impfanspruch ist
nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft.
Zuständig für die Vergabe von Impfterminen bei einem Besuch im Heimatland ist das Zielbundesland. Die obersten Landesgesundheitsbehörden sind für die Organisation der Terminvergabe zuständig.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält unter der Hotline 116117 Telefonnummern von Ansprechpartnern in den verschiedenen Bundesländern bereit, unter denen nähere Auskünfte über die Möglichkeit einer Impfung für privat-oder gesetzlich Versicherte mit Auslandswohnsitz gegeben werden.
Quelle
FAZIT
Wer in unterschiedlichen Ländern geimpft werden möchte, muss sich selbst um einen Impftermin bemühen: In Spanien ganz einfach beim zuständigen „Centro de Salud“, in Deutschland deutlich komplizierter über die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Alle im Ausland ansässigen deutschen Staatsangehörigen, die
nicht von der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) erfasst werden, unterfallen den Gesundheitssystemen und den medizinischen Rechtsrahmen ihrer Gastländer.
@ AuS
Die Frage nach der Eintragung der erfolgten Impfungen wird sich spätestens dann klären, wenn der digitale Impfpass verfügbar ist.
