Das hier hört sich jetzt allerdings blöd an
https://www.boe.es/boe/dias/2020/05/12/ ... 0-4929.pdf
Auszug: “Die Einschränkungen der internen Mobilität sind auf die Notwendigkeit zurückzuführen, die öffentliche Gesundheit jederzeit als Recht und Verfassungsrecht sowie als wesentliches Budget zur Erreichung der neuen Normalität zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die bloße Tatsache, ein Haus zu besitzen, keinen Wohnsitz in Spanien beweist.“
2. Nur folgende Personen dürfen das Hoheitsgebiet auf dem Luft- und Seeweg betreten:
a) spanische Staatsbürger.
b) Einwohner in Spanien, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nachweisen müssen.
c) Grenzgänger.
d) Angehörige der Gesundheitsberufe oder der Altenpflege, die ihre Übungen machen
Arbeitstätigkeit.
e) diejenigen, die dokumentarische Gründe höherer Gewalt oder Situation dokumentieren
brauchen.“