Normalerweise ja, stimmt.nurgis hat geschrieben:Bareinnahmen sind halt nicht dokumentiert und sichtbar . Ein Schelm der Böses dabei denkt![]()
In Deutschland werden allerdings Barzahlungen an Handwerker beim Finanzamt nicht anerkannt. Das weisst Du Profi Hundetraudel doch am Besten.
Allerdings kommt es auf den Sachbearbeiter an. Habe auch schon Handwerker-Rechnung mit 6.000 € abgesetzt, die bar bezahlt wurden, und es hat geklappt. Laut Gesetz wird -ausser Schornsteinfeger- nur akzeptiert, wenn per Überweisung bezahlt wurde.